Gastbeitrag
Über sieben Brücken
Marktwirtschaftlicher Wiedereinstieg in die Kernenergie

„Über sieben Brücken musst du gehen, sieben dunkle Jahre überstehn.“ – so sang die DDR-Band Karat im Jahr 1978 im Osten und Peter Maffay ab 1980 im Westen. Die wegweisende energiepolitische Botschaft hinter diesem Liedtext sollte freilich erst 48 Jahre später zum Tragen kommen – als „Roadmap“ für den Wiedereinstieg Deutschlands in die Kernenergie.  

Führende deutsche Politiker bis hin zum Bundeskanzler und der Präsidentin der Europäischen Kommission teilen der Öffentlichkeit in jüngster Zeit freimütig mit: Der deutsche Atomausstieg war ein großer strategischer Fehler. Gleichzeitig unternehmen sie nichts, um ihn zu korrigieren. Doch die Zustimmung zur Kernenergie in der Bevölkerung wächst. Der politische Druck steigt. Damit stellt sich die energiepolitische Kardinalfrage:

Wie könnte ein Wiedereinstieg Deutschlands in die Kernenergie aussehen?

Die öffentliche Diskussion über Kernenergie in Deutschland offenbart eine starke Polarisierung der Bevölkerung. Um die Begriffe links und rechts zu vermeiden, teilen wir die politische Arena der Einfachheit halber in die beiden Gruppen ökologisch-sozial (ÖS) und freiheitlich-konservativ (FK). Die ÖS-Fraktion beharrt auf ihrer Ablehnung der Kernenergie als vermeintlich teuer und riskant. Auch verweist sie auf das nach ihrer Auffassung ungelöste Endlagerproblem und den laut Bundeskanzler „irreversiblen Charakter“ des Atomausstieges. Die FK-Fraktion plädiert hingegen in weiten Teilen für einen Wiedereinstieg. Die konkreten Vorstellungen sind uneinheitlich.  Der kernenergiefreundliche FK-Flügel will ein sofortiges Rückbaumoratorium und eine zügige Wiederinbetriebnahme mindestens dreier Kernkraftwerke. Er fordert außerdem staatlich unterstützte Forschung und Demonstration neuer Kraftwerkskonzepte wie den Small Modular Reactor (SMR) oder den Dual Fluid Reaktor (DFR).  Der indifferente FK-Flügel plädiert hingegen allgemein für einen Wiedereinstieg auf der Basis von Kernreaktoren der vierten Generation.  Einige Exponenten pflegen schließlich das Ablenkungsmanöver von der baldigen Kernfusion als vermeintlich sauberem Weg in die goldene Zukunft.

Über alle Parteigrenzen hinweg offenbaren die Stimmen pro und kontra Kernenergie allerdings kurioserweise einen bemerkenswerten Konsens: die deutsche Liebe zur Planwirtschaft. Die ÖS-Fraktion will nämlich den Subventionsstrom für erneuerbare Energien unangetastet lassen. Und das, obwohl die deutsche Energiewende bereits rund 500 Milliarden Euro gekostet hat. Die FK-Fraktion will trotz einer gewissen Uneinheitlichkeit den Wiedereinstieg in die Kernenergie mit Steuermitteln fördern – wohl wissend, dass es sich hier um milliardenschwere Belastungen für den Staatshaushalt handelt.

Wäre ein Wiedereinstieg Deutschlands in die Kernenergie am Ende nur die Erweiterung der bestehenden solaren Planwirtschaft um eine nukleare? Wie könnte ein Konsens zur Kernenergienutzung aussehen, der in der Bevölkerung langfristig mehrheitsfähig ist?

70 Jahre Energiepolitik im Rückblick

Bevor man teure Zukunftspläne schmiedet, ist ein unvoreingenommener Blick in die Vergangenheit lehrreich. In seinem Buch „Der Energiegipfel“ hat der Autor eine kritische Bilanz von 70 Jahren deutscher Energie- und Klimapolitik gezogen. Dabei wurden acht prägende Maßnahmen zu ihrer Wirkung auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Energieversorgung analysiert. Dies waren der Atomeinstieg, der Atomausstieg, der Kohlepfennig, der Kohleausstieg, die Erdgasröhrengeschäfte zwischen der alten BRD und der Sowjetunion, das Erdgasembargo im Zuge des Ukrainekrieges, das Erneuerbare Energien Gesetz EEG und schließlich das Verbotspaar Heizgesetz und Verbrennerverbot.

Nach 70 Jahren gut gemeinter Politik ergibt sich aus den 8 x 3 Feldern der Bewetungstabelle ein ernüchterndes Fazit. Hätte Deutschland – abgesehen von unumstrittenen staatlichen Minimaleingriffen in Form von Antimonopolgesetzen und Immissionsschutzverordnungen – weder Energie- noch Klimapolitik betrieben, so würde das Land summarisch in keinem der drei Kriterien des energiewirtschaftlichen Zieldreiecks schlechter stehen als heute. Ein energiepolitischer Minimalstaat hätte dem Steuerzahler allerdings je nach Berechnungsmethode fünfhundert Milliarden bis eine Billion Euro erspart. Mit diesen Mitteln hätte Deutschland innere Sicherheit und Landesverteidigung in höchster Güte sicherstellen können und es nebenbei in puncto Infrastruktur und Bildung an die Weltspitze geschafft. Daraus folgt, dass die Energie- und Klimapolitik der Zukunft nicht in mehr, sondern in weniger Staat bestehen sollte. Dazu wäre der Einfluss des Staates in diesen Feldern spürbar zu beschneiden. Das bedeutet nach Auffassung des Autors eine flächendeckende Abschaffung von Energiesubventionen und Regularien sowie eine Trennung von Klima und Staat.  Der Weg zu einem Wiedereinstieg in die Kernenergie führt nach Überzeugung des Autors deshalb über sieben Brücken.

Über sieben Brücken zur Kernenergie

Der Wiedereinstieg Deutschlands in die Kernenergie darf vor diesem Hintergrund nicht als Einzelprojekt gesehen werden. Nur als ganzheitliches Deregulierungsvorhaben kann er gelingen. Dazu müssen sieben planwirtschaftliche Elemente beseitigt werden. Die ersten sechs haben mit Kernenergie nichts zu tun.

Im ersten Schritt ist das EEG sofort, vollständig und ersatzlos abzuschaffen. Wenn Sonne und Wind – wie aus interessierten Kreisen oft zu hören ist – keine Rechnung schicken, werden sie sich gegen konventionelle Energieträger ebenso durchsetzen, wie das Auto gegen die Pferdekutsche. Dies spart dem Staatshaushalt 15 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr und entlastet künftige Generationen von milliardenschweren finanziellen Lasten.

Im zweiten Schritt ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (im Volksmund „Kohleausstieg“) zu streichen. Das Gesetz ist ein planwirtschaftlicher Eingriff in die Wirtschaft, der volkswirtschaftliches Kapital in Milliardenhöhe vernichtet und die Versorgungssicherheit beeinträchtigt. In China ist die Kohleverstromung trotz Zubaus von Kohlekraftwerken seit 2025 ruckläufig – ohne staatlich verordneten Kohleausstieg. Dieses Beispiel zeigt, dass sich der Kohleausstieg auch ohne staatliche Verbote vollzieht.

Im dritten Schritt ist das Gebäudeenergiegesetz (im Volksmund „Heizgesetz“) zu beerdigen. Es verkörpert eine nach Auffassung vieler Menschen inakzeptable Einmischung des Staates in die Privatangelegenheiten seiner Bürger. Der lesenswerte Gesetzestext mit seinen feingliedrigen Verästelungen ist im Übrigen ein Beispiel für eine außer Kontrolle geratene Staatsbürokratie.

Im vierten Schritt ist die Verordnung 2023/851 des Europäischen Parlaments (im Volksmund „Verbrennerverbot“) zu annullieren. Sie stellt nach Meinung ihrer zahlreichen Kritiker eine inakzeptable Bevormundung der Bürger dar. Überdies verkörpert sie eine einzigartige Respektlosigkeit vor den Gesetzen der Physik. Sie postuliert nämlich wahrheitswidrig die Emissionsfreiheit von Elektroautos.

Im fünften Schritt sind Förder- und Importbeschränkungen für Erdgas aufzuheben. Es ist inkonsistent, Fracking in Deutschland zu verbieten und gleichzeitig LNG-Gas aus Fracking-Quellen zu importieren. Erdgasimporte sollten überdies ebensowenig durch staatliche Verbote reguliert werden, wie der globale Handel mit Bananen, Eisenerz oder Smartphones.

Im sechsten Schritt ist die Beteiligung Deutschlands am europäischen CO2-Zertifikatehandel EU-ETS zu beenden. Ein hypothetischer weltumspannender Zertifikatehandel unter der Ägide eines demokratisch legitimierten Weltparlaments wäre zwar tatsächlich ein marktwirtschaftliches Instrument zur Senkung der globalen CO2-Emissionen. Der EU-ETS ist hingegen auf einen Teil der Welt beschränkt und somit global unwirksam. Außerdem ist dem EU-Wähler die demokratische Kontrolle über die Zuteilung von Zertifikaten versperrt. Er verfügt im Gegensatz zum Schweizer Bürger über kein Mittel der direkten Demokratie, um den Handel zu beeinflussen oder gar zu beenden. Somit handelt es sich beim EU-ETS – anders als oft behauptet – nicht um Marktwirtschaft, sondern um ein planwirtschaftliches Instrument unter marktwirtschaftlichem Deckmäntelchen.

Als siebenter Schritt ist schließlich das Atomgesetz in den Stand des Jahres 2002 zurückzuversetzen. Nach diesem Gesetzestext wäre es nicht länger verboten, Kernenergie zur Stromerzeugung zu nutzen – ohne dass sich daraus zwangsläufig eine Notwendigkeit für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie ableiten ließe.

Wie würde es nach Überquerung der sieben Brücken mit der Kernenergie weitergehen?


Ein marktwirtschaftlicher Weg zur Kernenergie

Die skizzierten Leitplanken bieten die Grundlage für einen technologieoffenen Wettbewerb der Energietechnologien. Sie besitzen den Vorteil, weder ein Verbot, noch einen Zwang zu staatlich orchestriertem Wiedereinstieg in die Kernenergie zu implizieren. Somit eröffnen sie einen weiten Raum für mögliche Szenarien der Kernenergienutzung in Deutschland. Angesichts der Unwägbarkeit hinsichtlich künftiger Investitions- und Betriebskosten sowie der Versicherungsbedingungen und der Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle, ist es angemessen ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario zu skizzieren.

In einem pessimistischen Szenario werden trotz grundsätzlicher Erlaubnis zur Nutzung der Kernenergie die Zulassungsprozesse beim Bau politisch verkompliziert. In diesem Szenario würde der Staat die Suche nach einem Langzeitlager für radioaktive Abfälle weiterhin verschleppen und für die Versicherbarkeit von Kernreaktoren hohe versicherungstechnische Hürden aufbauen. Im Ergebnis solcher Weichenstellungen blieben die Baukosten hoch und die Realisierungszeiten lang. Der gelieferte Strom wäre vermutlich nicht wettbewerbsfähig. Dann würde – trotz prinzipieller Möglichkeit – auch in Zukunft kein Unternehmen in Deutschland in Kernenergie investieren.

In einem optimistischen Szenario würden Zulassungsprozesse schlank und berechenbar gestaltet. Dies hat in China schon heute zu einer spürbaren Kostenentlastung beim Neubau geführt. Der Findungsprozess für ein Langzeitlager radioaktiver Abfälle würde nach dem Muster der Schweizer NAGRA gestaltet. Die NAGRA hat dem Schweizer Parlament Ende des Jahres 2023 einen Endlagervorschlag unterbreitet. In dem optimistischen Szenario bestünde ferner keine Notwendigkeit einer Lagerung radioaktiver Abfälle für eine Million Jahre. Eine Zwischenlagerung in Ingenieurbauwerken über einen Zeitraum von etwa 500 Jahren wäre ausreichend, zumal die vermeintlichen Abfälle in Zukunft wertvolle Energierohstoffe für neue Reaktoren sein würden. Diese Option war bei der Erarbeitung des „Abschlussbericht[s] der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vom 5. Juli 2016 auf Grund strikter politischer Vorgaben ohne sachlichen Grund von vornherein ausgeschlossen.

Schließlich wäre im optimistischen Szenario die Versicherungsfrage geklärt. Während der Zeit der Kernenergienutzung in Deutschland waren Schäden mit Versicherungskosten bis zu 2,5 Milliarden Euro über die Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft abgedeckt. Zuweilen wird behauptet, eine Vollversicherung für Kernkraftwerke würde die Stromkosten in prohibitive Höhen treiben. Dazu ist festzustellen, dass die Versicherung anderer Großrisiken weitaus weniger streng behandelt wird. Wer haftet in Deutschland für ein mögliches Scheitern der Energiewende? Wer trägt die finanzielle Verantwortung, wenn Deutschland mit einem geschätzten Aufwand von 10 Billionen Euro bis 2045 Klimaneutralität herstellt, ohne dass der Rest der Welt gleichzieht? Wer haftet, wenn die gesamte Welt mit einem geschätzten finanziellen Aufwand von zehn Prozent des globalen Bruttosozialprodukts klimaneutral wird, sich der Klimawandel jedoch fortsetzt?

Welche Reaktortypen kämen für eine langfristige Nutzung der Kernenergie in Deutschland in Frage?

Zur Systematisierung ordnen wir Kernreaktoren in drei Gruppen ein: Die in Betrieb befindlichen Druck- und Siedewasserreaktoren fassen wir in Kategorie A (Arbeitspferd) zusammen. Reaktoren, die an einzelnen Orten der Welt demonstriert oder betrieben worden sind, wie der Natriumgekühlte Brutreaktor und der Jülicher Kugelhaufenreaktor AVR, ordnen wir in die Kategorie D (Demonstrationsanlage) ein. Neue Typen wie Flüssigsalz-, Dual-Fluid- und Höchsttemperaturreaktoren bilden die Kategorie Z (Zukunftskonzepte). Welche Chancen und Kostenrisiken stecken in ihnen?

Für Energieversorgung und Reduktion von CO2-Emissionen kommen nach Einschätzung des Autors bis 2040 nur Reaktoren Kategorie A in Frage. Ihre technischen Risiken werden durch hohe Sicherheitsstandards minimiert – ähnlich wie in der zivilen Luftfahrt. Sofern Bau und Genehmigung nicht politisch gebremst werden, könnten sie wichtige Beiträge zur Energiesicherheit Deutschlands leisten.

Reaktoren der Kategorie D, ergänzt um Wiederaufbereitungsanlagen, könnten nach 2040 dazu beitragen, Brennstoffe effizienter zu nutzen, das Abfallproblem zu entschärfen und Hochtemperaturwärme für die Treibstoffsynthese bereitzustellen. Die finanziellen Risiken liegen höher als in Kategorie A.

Kategorie Z bietet die Chance einer hocheffizienten Brennstoffnutzung und einer Lösung des Abfallproblems. Doch hinsichtlich der Vorstellungen ihrer Befürworter über Zeitplan und Kosten ist Zurückhaltung angebracht. Die Entwicklung des Airbus A 380 für 12 Milliarden Euro ist im Vergleich zu Reaktoren der Kategorie Z geradezu ein Kinderspiel.  So konnte beispielsweise – entgegen lautstarken öffentlichen Beteuerungen – bislang niemand nachvollziehbar darlegen, wie beim vielzitierten Dual-Fluid-Reaktor Materialprobleme bei Temperaturen über 1000°C dauerhaft für 40 Jahre Laufzeit gelöst werden sollen. Solange dieser Zustand anhält, muss der DFR ehrlicherweise als die Elbphilharmonie unter den Kernreaktorkonzepten betrachtet werden – beeindruckende Chancen, gepaart mit unkalkulierbaren Kostenrisiken. Sofern dieser und andere Z-Reaktoren nicht durch Vorschusslorbeeren und Kommandowirtschaft auf Elbphilharmonie-Kurs geraten,  könnten sie ab 2060 zur sicheren, preiswerten und umweltfreundlichen Energieversorgung beitragen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Wiedereinstieg Deutschlands in die Kernenergie wünschenswert ist und wirtschaftlich sein könnte – jedoch nicht auf Basis einer nuklearen Planwirtschaft, sondern auf marktwirtschaftlicher Grundlage.

Der Autor: André Thess ist Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart, Direktor eines Energieforschungsinstitutes und Autor des Buches „Der Energiegipfel – Ausweg aus dem Klimakampf“.

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