Das Ehegattensplitting steht immer wieder in der Kritik. Es sind im Wesentlichen drei Argumente, mit denen das Splittingverfahren kritisiert wird.
1. Das Ehegattensplitting ist ungerecht, weil es Verheirateten Steuervorteile verschafft, vor allem den sogenannten Einverdiener-Ehen.
2. Der Splittingvorteil verzerrt die Arbeitsanreize und hält insbesondere Frauen vom Arbeitsmarkt fern bzw. hindert es Frauen daran, ihr Arbeitspensum auf Vollzeit hochzufahren.
3. Dem Staat gehen wegen des Splittingvorteils Steuereinnahmen verloren.
Wir haben nachgefragt bei Prof. Dr. Dominika Langenmayr (Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt) und Prof. Dr. Wolfgang Scherf (Universität Gießen).
Aus dem Inhalt:
Einleitung (00:37)
Ist die heutige Form der Ehegattenbesteuerung (also insbesondere das Ehegattensplitting) noch zeitgemäß? (04:08)
Was sind die Vorteile des jetzigen Systems? (07:39)
Was sind die Nachteile? (16:54)
Wie sollte die Ehegatten-/Familienbesteuerung aus Ihrer Sicht reformiert werden? (24:08)
Weitere Angaben zu den Referenten finden Sie auf deren Websites:
https://dominika-langenmayr.net/ und https://www.ku.de/wfi/vwf/team/prof-dr-dominika-langenmayr
https://www.wolfgang-scherf.de/
Die Argumentation von Frau Prof. Dr. Dominika Langenmayr vergisst die Möglichkeit der Faktorverfahrens; leider füht dies Prof. Dr. Wolfgang Schwerf nur sehr kurz nach Minute 22 an.
Für dieses Verfahren wird leider zu wenig Werbung gemacht. Wenn die Fachleute, wie Prof. Dr. Dominika Langenmayr, dieses Verfahren nun auch nicht kennen, ist dies sehr bedauerlich. So wird die Öffentlichkeit und Politik falsch, mindestens jedoch unzureichend beraten, da es diese Lösung schon viele Jahre gibt.
Die Studienlage befasst sich eben bisher nicht isoliert mit der Gruppe von Steuerzahlern, die diese Wahl getroffen haben. Hier wird es sicher eine ganz andere Evidenz geben.