Der erste Satz der ad-hoc Empfehlung des Deutschen Ethikrates „Besondere Regeln für Geimpfte?“ vom 04.02.2021 lautet:
„Spätestens seit Beginn des Impfprogramms wird auch in der breiteren Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen dürfe oder sogar müsse.“
Nach ziemlich viel Zwischentext lesen wird dann als letzten Satz der ad-hoc Empfehlung:
„Nur soweit der Zugang zu Angeboten privater Anbieter für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich ist, ist eine Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen nicht zu rechtfertigen.“
Formuliert man den letzten Satz um, so wird die Sache transparenter:
- Eine privatvertragliche „Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen“ ist grundsätzlich erlaubt;
- Die Vertragsfreiheit darf ausnahmsweise eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass „der Zugang zu Angeboten privater Anbieter“, die „für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich“ sind, nicht gewährleistet ist.