Das RKI nach Wieler und nach der Pandemie

In der Pandemie hat das RKI unter Leitung von Lothar Wieler viele Aufgaben gewiss zufriedenstellend erfüllt. Herr Wieler hat es aber nicht vermocht, seine öffentlichen Stellungnahmen zum Stand der Wissenschaft von Werturteilen politischer Art hinreichend zu trennen. Wieweit er dies zu verantworten hat, kann hier dahingestellt bleiben. Angesichts seines Ausscheidens besteht jedenfalls Anlass, über die angemessene Rolle von staatlich gesponserten wissenschaftlichen Instituten und der sie vertretenden Wissenschaftler(innen) politisch nachzudenken. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten wissenschaftlicher Politikvorbereitung wären gewisse Reformen des RKI eine gemeinwohlsichernde Maßnahme.

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Zeitenwende

„Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigener Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln …“ (Goethe, Faust)

‚Zeitenwende‘ ist von den Repräsentanten der ‚Schwätzenden Stände‘ zum Wort des Jahres erklärt worden; doch noch ist kein Jahr vergangen und sie sprechen in ihrer nach Neuigkeiten lechzenden Ungeduld bereits von einer ‚Zeitlupenwende‘. Das mag man beklagen, aber es entspricht dem, was die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung erwarten lassen. Ohnehin haben die Zeiten sich nicht gewandelt, sondern allenfalls der Zeitgeist.

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Linnemann geh‘ Du voran?

Wie das STADER TAGEBLATT (Dienstag 26.07, S. 2) uns Provinzheinis hinter’m Deich berichtet, ist die CDU auf den „Dienst für Deutschland“ gekommen. Man sei sich, wie die Zeitung unter Berufung auf den Generalsekretär der CDU Mario Czaja berichtet, grundsätzlich über ein solches Vorhaben einig. Czaja begrüße, dass es einen gemeinsamen Antrag geben werde, „der den gleichen Geist atmet, aber unterschiedliche Perspektiven auf das Thema aufzeigt“. Worin die Unterschiedlichkeit der „Perspektiven“ besteht, gibt Czaja selbst gegenüber der Zeitung preis: „Unterschiedliche Auffassungen gibt es, ob dieses Deutschlandjahr verpflichtend sein oder man Anreize für einen freiwilligen Dienst ausbauen sollte“.

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Ein Hoch auf Deutschland und seine staatstragenden Parteien!

Lindners Latein

Vernünftige Friedenspolitik muss zukunftsgerichtet sein. Sie muss vor allem das Interesse potentieller Gegner an friedlichem Interessenausgleich zu stärken suchen. Mit „kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“ hat Christian Lindner klassische lateinische Formulierungen (1) dieser zeitlosen Wahrheit in gut deutscher Übersetzung, in die politische Debatte eingeführt. Bravo!

Dass Lindners Äußerung politisch nicht ernsthaft widersprochen wurde und sie vor allem auch von den Grünen entschieden unterstützt wurde, zeigt, dass der Abschied von dreißig Jahren deutscher Anbiederungspolitik gegenüber Russland, als besiegelt gelten darf. Einsicht ist zwar der sprichwörtlich erste Schritt zur Besserung. Doch zur nachhaltigen Besserung ist es ein weiter Weg. Dieser erfordert es, langfristig bindende und wirksame Maßnahmen zur zukünftigen Sicherung gegenüber äußeren Bedrohungen zu ergreifen. Dieser Verantwortung gerecht zu werden, ohne dabei die Prinzipien verfasster Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gefährden, ist nicht einfach. Doch CDU/CSU, FDP, Grüne und SPD sind ihrer staatspolitischen Verantwortung bislang gerecht geworden. Sie haben auf beeindruckende Weise nach dem Überfall auf die Ukraine taugliche erste Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der wirtschaftlichen und militärischen Stärke unseres Gemeinwesens ergriffen.

Die Anhänger des freiheitlichen Rechtsstaates sind mit ihrem Latein nicht am Ende. Sie haben begonnen, konkrete rechtliche Schritte zu ergreifen, die entschlossenen Taten das Feld bereiten können.

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Europa: Sturmreife Festung oder sturmfreie Bude?

Jedenfalls nach dem zweiten Tag der russischen Invasion sieht es so aus, als könne sich Geschichte, die sich doch angeblich nicht wiederholt, doch wiederholen. Da der ‘große (russische) Diktator’ in seinen Reden selbst den Bezug zum ‘Nazismus’ herstellt, muss er es sich gefallen lassen, mit dem noch weit furchtbareren deutschen verglichen zu werden.

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Impfpflichten und Impfanreize

Sehr viele Bürger bewerten die in der Folge einer Impfung zu erwartende Reduktion des Risikos mittelschwerer und schwerer Verläufe von Covid-19 Infektionen für sich höher als das Risiko negativer Impfkomplikationen und lassen sich daher freiwillig impfen. Viele Bürger sind zudem auch aus gemeinwohlorientierten Gründen motiviert, das Krankheitsrisiko für Dritte dadurch zu reduzieren, dass sie als Geimpfte im Falle einer eigenen Covid-19 Infektion weniger zur Weiterverbreitung des Virus beitragen. Ob diese Impfmotive hinreichen, um das Kollektivgut der sogenannten Herdenimmunität zu erlangen, ist beim gegenwärtigen Stand der Dinge offen. Dass das Ziel zügig genug erreicht wird, um eine weitere Welle schwerer Covid-19 Verläufe abzuwenden, ist eher unwahrscheinlich. Über die Subvention des Impfangebots hinausreichende, zusätzliche Impfanreize erscheinen daher kollektiv wünschenswert. Wie solche Anreize unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsätze geschaffen werden können und sollten, wirft über die tagespolitische Pragmatik hinausweisende grundlegende Fragen auf.

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BVerfG-Urteil (1)
Luftschlösser der Klimapolitik?

Das BVerfG hat am 29.04.2021 in einer Pressemitteilung festgestellt, “dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.”

Was die erwarteten Resultate bundesdeutscher staatlicher Maßnahmen anbelangt, kann Unvereinbarkeit mit Grundrechten sinnvoll nur mit Bezug auf das diagnostiziert werden, was im Einflussbereich des deutschen Staates liegt. Insbesondere soweit es um Auswirkungen des Handelns anderer souveräner Staaten auf das Klima geht, dürfen dem deutschen Staat Grundrechtsgefährdungen deshalb nur in dem Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten zugrechnet werden. Was die Tatsachen internationaler Politik anbelangt, baut das BVerfG Luftschlösser. Aber beginnen wir vor der eigenen Haustür.

BVerfG-Urteil (1)
Luftschlösser der Klimapolitik?“
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Ein Jahr Covidokratie und kein Ende?

Das deutsche politische System hat in der Covid 19 Krise bislang nicht versagt; aber mittlerweile häufen sich von der Maskenaffäre über die Apothekermästung (etwa durch überhöhte Erstattungspreise für Masken) bis zur überstürzten Aussetzung der Impfkampagne und offenkundigen Unfähigkeit, wenigstens den vorhandenen Impfstoff zu verimpfen, die Anzeichen von Politikversagen. Die zunehmend planwirtschaftliche Zuteilung und Akquise von Impfstoffen hat mit sozialer Marktwirtschaft immer weniger zu tun. Es ist im Interesse nachhaltiger Politikentwicklung an der Zeit, dass wir die jetzige Covidokratie abwickeln und ordnungspolitisch zur Besinnung kommen.

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Per aspera ad AstraZeneca?
Bürger über Impfrisiken informieren und eigenverantwortlich entscheiden lassen

Die Regierung hat die Aussetzung der Impfungen mit dem AstraZeneca covid-19 Impfstoff verfügt. Diese Entscheidung war keinesfalls alternativlos. Sie wäre selbst dann falsch, wenn sich doch noch wider Erwarten herausstellen sollte, dass das Thromboserisiko, das vermutlich mit der Verabreichung des Impfstoffes verbunden ist, um ein Vielfaches höher wäre, als es die Zahl der bekanntgewordenen Fälle nahelegt.

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Bürger über Impfrisiken informieren und eigenverantwortlich entscheiden lassen
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