Föderalismus revitalisieren – auch in der Schweiz

„Die Schweiz ist föderalistisch oder sie ist nicht“. So ist es oft in öffentlichen Debatten zu hören. Tatsächlich sind der dezentrale Staatsaufbau und das bundesstaatliche Prinzip ein wesentliches Strukturmerkmal der Schweiz. Wir halten die Gemeindeautonomie hoch, die Kantone sollen weitgehende Kompetenzen in allen Politikbereichen wahrnehmen und der Bund soll nur zurückhaltend neue Aufgaben und Steuern erhalten.

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Der ausgabenstimulierende Effekt der Unternehmenssteuerreform III

Mitten im Weltkriegsjahr 1915 stimmten am 6. Juni 94.3% der an der Urne versammelten Schweizer und alle Stände der Erhebung einer einmaligen eidgenössischen Kriegssteuer zu – der ersten Einkommensteuer der Bundes. Was als einmalig gedacht war, blieb dauerhaft bestehen. Das gilt auch für Artikel 2 des Kriegssteuergesetzes, das den Bezug durch die Kantone regelte. Da der Erhebungsaufwand gemäss Artikel 41 durch die Kantone zu tragen war, überliess man den Kantonen im Gegenzug einen Fünftel des Bruttoertrags. Der Kantonsanteil an der Einkommensteuer des Bundes war geboren und zeigte ein erstaunliches Beharrungsvermögen in jeder neuen Finanzordnung seit Einführung der Kriegssteuer. Den Zweck des Kantonsanteils machte am 23. September 1915 der ständerätliche Kommissionsberichterstatter direkt nach der Eintretensdebatte klar. Peter Isler, einflussreicher Aargauer Standesherr, gab bei Artikel 2 zu Protokoll: „Die Verteilung des Ertrages der Steuer unter den Bund und die Kantone erfolgt auf Grundlage des Bruttoertrages, denn die Kosten der ganzen Erhebung sind von den Kantonen auf ihren Fünftel zu übernehmen.“

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Schuldenbremse auch für die Sozialversicherungen

In vielen westlichen Industriestaaten wächst der Sozialstaat überproportional zur Wirtschaftsleitung und nimmt einen immer grösseren Anteil am Gesamtbudget der staatlichen Haushalte ein. So auch in der Schweiz: die soziale Wohlfahrt stellt mittlerweile den grössten Ausgabenposten des Bundeshaushalts dar, und er ist in den letzten Jahren stets gewachsen. Gemessen am Gesamthaushalt von Bund, Kantonen und Gemeinden, fliessen gemäss Daten der Eidgenössischen Finanzverwaltung derzeit über 38 Prozent aller Staatsausgaben den verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherheit zu – alleine in den letzten 20 Jahren ist eine Zunahme von 8 Prozentpunkten an den Gesamtausgaben zu verzeichnen.

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Gesetzliche Mindestlöhne – ein Erfahrungsbericht zur Volksabstimmung in der Schweiz

Der Gesetzliche Mindestlohn ist „en vogue“. 21 von 28 EU-Staaten kennen einen landesweit einheitlichen Mindestlohn, der für alle Wirtschaftsbranchen Gültigkeit hat. Deutschland wird 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8.50 einführen. Die USA hat den Mindestlohn kürzlich von $ 7.25 auf $ 10.10 pro Stunde erhöht. Am 18. Mai war nun das Schweizer Stimmvolk aufgerufen, sich ebenfalls zu einem gesetzlichen Mindestlohn zu äussern. Das Ergebnis der Volksabstimmung steht allerdings im Gegensatz zur Entwicklung in Europa oder den USA: 76% der Stimmenden lehnen den gesetzlichen Mindestlohn ab. Selbst die Befürworter waren von der Deutlichkeit des Ergebnisses überrascht. Kein einziger Kanton will den flächendeckenden Mindestlohn als Verfassungsvorgabe. Was könnten die Gründe für das deutliche Ergebnis sein? Was können wir aus dem Ergebnis lernen?

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