Der helvetische Steuerdeal zur Steuervorlage 17
Alternativlos und kostengünstig?

«Keine Begeisterung sollte grösser sein als die nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft». So formulierte es der früherer Bundeskanzler Helmut Schmidt. Leider ist die vernünftige Begeisterung oft das erste Opfer der politischen Debatte. So auch im Steuerdeal, der im Schweizer Parlament derzeit beraten wird. Es geht um die Abschaffung der international verpönten präferentiellen Steuerregimes. Das vorgeschlagene komplexe Geflecht aus Bundessubventionen und neuen Steuerregimes hatte politisch von Anbeginn einen schweren Stand. Deshalb versüsste man die Vorlage mit sachfremden Zusatzausgaben für die Rentenversicherung.

Der Kuhhandel aus Steuervorlage 17 und AHV-Zusatzfinanzierung sei alternativlos, heisst es. Er wird im Parlament eine solide Mehrheit erzielen. Ob das Argument die Stimmbürger zu überzeugen vermag, wird sich weisen. Zweifel dürften spätestens dann angebracht sein, wenn man sich das Votum von Ständerat Martin Schmid in der Ratsdebatte nochmals vor Augen führt. Seine Skizze einer schlanken und pragmatischen Steuervorlage gepaart mit geringfügigen Änderungen im NFA hat wohl deshalb politisch keine Chance, weil die Geschenke des Kuhhandels zu verlockend sind. Den Kantonen wird mehr als eine Milliarde CHF Kantonsanteil als Subvention vom Bund versprochen. Jenen, die die AHV einnahmeseitig sanieren wollen, ebenfalls mehrere Milliarden.

Das sind gewichtige Argumente für die Profiteure. Deren Unterstützung des Kuhhandels sollte daher nicht überraschen. Er ist erkauft. Dass nun der Steuerdeal aber auch noch mit dem Argument verteidigt wird, er schone das Portemonnaie der Bürger, verlässt definitiv den Rahmen der vernünftigen Begeisterung. Zusätzliche Aufwendungen in Milliardenhöhe zur Schonung der Steuerzahler? Eine sonderbare Logik.

Noch schlimmer, die verschenkten Bundesgelder werden wohl kaum zu nennenswerten Steuerentlastungen auf Kantonsebene führen. Der Grund ist durchaus rational: Jeder Unternehmer weiss, was negative Deckungsbeiträge bedeuten – wenn also die Erlöse die Produktionskosten nicht zu decken vermögen: es braucht eine Quersubventionierung durch andere, höhermargige Produkte. So auch bei der Steuervorlage. Nehmen wir den Kanton Solothurn. Er will gemäss Botschaft des Bundesrats die Unternehmensgewinnsteuern von heute über 21% auf etwas über 13% senken. Unter diesen Umständen würde jedes Unternehmen, das im Kanton Solothurn zusätzlich 100 Franken Gewinn versteuert, die öffentlichen Finanzen mit etwa 2 Franken belasten. Dieser negative Deckungsbeitrag müsste folglich durch andere Steuerquellen getragen werden – wahrscheinlich auch durch die natürlichen Personen. In vielen anderen Kantonen sieht die Lage ähnlich aus – in einigen sogar noch dramatischer. Ob die Stimmbürger eine Quersubventionierung der Unternehmen durch höhere Steuern bei den natürlichen Personen zu tragen gewillt sind? Auch das wird sich in der Volksabstimmung weisen. Die Regierung des Kantons Luzern hat erkannt, dass die Quersubventionierung der Unternehmen einzig durch die Stimmbürger riskant ist. Aus nachvollziehbaren Gründen. Sie plant bereits eine Erhöhung der Unternehmensgewinnsteuer in der Folge zur SV17. Folgerichtig – aber sind Steuererhöhungen tatsächlich das Ziel des Steuerdeals?

Der Steuerdeal ist auch für jene Kantone eine finanzielle Zeitbombe, die mit der SV17 positive Margen erzielen und sich die Steuersenkungen leisten können. Denn mit den vorliegenden Anreizen werden für sie die Einzahlungen in den NFA weiter markant steigen und den Spielraum im eigenen Haushalt mehr und mehr einschnüren. Das sind die bitteren Fakten. Wer den Kuhandel für alternativlos erklärt, sollte den Mut zur Ehrlichkeit haben: diese Reform wird uns teuer zu stehen kommen.

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