Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 wurde die Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) beschlossen. Ausgangspunkt für diese Installation war – wen würde es überraschen? – die Finanzkrise 2008. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.12.2010, dem offiziellen Publikationsorgan für derartige Verordnungen, liest man in den als Einführung abgedruckten Gründen für das Gesetzgebungsverfahren u.a. (hier) in den Ziffern (8) und(9):
„(8) … Das Europäische System der Finanzaufsicht (im Folgenden „ESFS“) sollte so konzipiert sein, dass es diese Mängel überwindet und ein System schafft, das dem Ziel eines stabilen und einheitlichen Finanzmarkts der Union für Finanzdienstleistungen entspricht und die nationalen Aufsichtsbehörden innerhalb eines starken Netzwerks der Union verbindet.
(9) Beim ESFS sollte es sich um ein integriertes Netz nationaler Aufsichtsbehörden und Aufsichtsbehörden der Union handeln, in dem die laufende Beaufsichtigung auf nationaler Ebene verbleibt …“
(Hervorhebungen LK)
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EU-Kommission plant einheitliche Bankenaufsicht“ weiterlesen