Nach langen Verhandlungen um die Reform der Grundsteuer wurde ein bemerkenswert gutes Ergebnis erreicht. Dem ist ein langer Konflikt vorausgegangen, bei dem auf der einen Seite Bundesfinanzminister Scholz und auf der anderen Seite vor allem Bayern stand. Der Finanzminister bevorzugt eine wertabhängige Grundsteuer. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage kommt dabei eine Formel zum Einsatz, in die der Bodenwert und die durchschnittlich zu erzielende Miete einfließt. Bayern dagegen präferiert ein einfaches, flächenbezogenes Modell.
Kurz kommentiert
Kölner Impuls zur Wirtschaftspolitik
Belastungswirkungen einer Grundsteuerreform für Länder und Gemeinden
Folgen einer Änderung der Umlagefähigkeit für das Mietspiegelsystem
Eine Einigung über die Reform der Grundsteuerbemessungsgrundlage wird insbesondere auch durch die damit verbundenen Belastungsverschiebungen auf Länder- und Gemeindeebene erschwert. Diese Schwierigkeiten sollten jedoch politisch lösbar sein – insbesondere, wenn realistische Annahmen zugrunde gelegt werden. Ebenfalls zur Diskussion steht in diesem Kontext die Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter. Berücksichtigt man die daraus resultierenden Rückwirkungen auf das Mietspiegelsystem, dürfte der Vorteil für die Mieter aber deutlich geringer ausfallen, als oftmals angenommen.
Gastbeitrag
Defizite und Reformoptionen des kommunalen Steuersystems
Die kommunale Ebene bildet die Basis eines föderalen Staates und erscheint aufgrund ihrer Bürgernähe besonders gut geeignet, das Leistungsangebot an den Wünschen der Nutzer auszurichten. Anreize zur Abwägung von Kosten und Nutzen kommunaler Leistungen entstehen insbesondere bei weitgehender Äquivalenz zwischen Staatsleistung und Steuerzahlung. Zur Finanzierung geeignete Gemeindesteuern sollten (1) ein gleichartiges Leistungsniveau bei gleichen Steuersätzen (interregionale Äquivalenz), aber auch (2) vom Durchschnitt abweichende Leistungen bei differenzierten Steuersätzen (regionale Äquivalenz) ermöglichen. Inwieweit genügen die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) sowie der Anteil an der Einkommensteuer diesen Anforderungen?
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Ordnungspolitischer Kommentar
Die Uhr tickt für die Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April dieses Jahres die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Überraschend kam das Urteil nicht. Ihm ist ein langer Zug durch die Instanzen vorausgegangen, der von einer intensiven Diskussion um mögliche Reformen in Politik und Fachpresse begleitet wurde. Dennoch konnte sich die Politik nicht auf ein Reformmodell einigen und hielt an den Einheitswerten als Bemessungsgrundlage fest. Daher ist das Urteil des BVerfG auch ein Weckruf an die Politik, nach jahrelanger Diskussion die seit mindestens 2002 verfassungswidrige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer neu zu regeln. Entsprechend kurz fielen die Fristen hierfür aus. Bis Ende 2019 muss eine grundsätzliche Neuregelung beschlossen werden. Bis diese vollständig implementiert ist, dürfen die Einheitswerte längsten bis Ende 2024 herangezogen werden.
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