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Nachdem ich schon mehrfach auf den Seiten von „wirtschaftliche Freiheit.de“ die Ungeniertheit beklagt habe, mit der höchstrichterliche Verfassungsinterpreten unter dem Deckmantel der Verfassungsinterpretation autoritäre Intoleranz gegenüber Andersdenkenden geübt haben, bin ich vom Urteil des Zweiten Senats des BVG positiv überrascht. Es scheint, dass siebzig Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs auch unser Verfassungsgericht – nachdem ihm Oberverwaltungsgerichte und BGH vorangingen (hier) – endgültig in der pluralen, offenen Gesellschaft angekommen zu sein scheint: Das Urteil, das den § 217 StGB, der gewerbsmäßige Sterbehilfe pönalisiert, für verfassungswidrig erklärt, ist ein Meilenstein. Es hebt sich fundamental ab von dem Skandalurteil aus dem Jahr 1957, mit dem das damalige BVG der Strafbarkeit homosexueller Beziehungen nach § 175 StGB die Verfassungskonformität attestierte.