Zeitenwende

„Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigener Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln …“ (Goethe, Faust)

‚Zeitenwende‘ ist von den Repräsentanten der ‚Schwätzenden Stände‘ zum Wort des Jahres erklärt worden; doch noch ist kein Jahr vergangen und sie sprechen in ihrer nach Neuigkeiten lechzenden Ungeduld bereits von einer ‚Zeitlupenwende‘. Das mag man beklagen, aber es entspricht dem, was die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung erwarten lassen. Ohnehin haben die Zeiten sich nicht gewandelt, sondern allenfalls der Zeitgeist.

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Ein Hoch auf Deutschland und seine staatstragenden Parteien!

Lindners Latein

Vernünftige Friedenspolitik muss zukunftsgerichtet sein. Sie muss vor allem das Interesse potentieller Gegner an friedlichem Interessenausgleich zu stärken suchen. Mit „kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“ hat Christian Lindner klassische lateinische Formulierungen (1) dieser zeitlosen Wahrheit in gut deutscher Übersetzung, in die politische Debatte eingeführt. Bravo!

Dass Lindners Äußerung politisch nicht ernsthaft widersprochen wurde und sie vor allem auch von den Grünen entschieden unterstützt wurde, zeigt, dass der Abschied von dreißig Jahren deutscher Anbiederungspolitik gegenüber Russland, als besiegelt gelten darf. Einsicht ist zwar der sprichwörtlich erste Schritt zur Besserung. Doch zur nachhaltigen Besserung ist es ein weiter Weg. Dieser erfordert es, langfristig bindende und wirksame Maßnahmen zur zukünftigen Sicherung gegenüber äußeren Bedrohungen zu ergreifen. Dieser Verantwortung gerecht zu werden, ohne dabei die Prinzipien verfasster Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gefährden, ist nicht einfach. Doch CDU/CSU, FDP, Grüne und SPD sind ihrer staatspolitischen Verantwortung bislang gerecht geworden. Sie haben auf beeindruckende Weise nach dem Überfall auf die Ukraine taugliche erste Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der wirtschaftlichen und militärischen Stärke unseres Gemeinwesens ergriffen.

Die Anhänger des freiheitlichen Rechtsstaates sind mit ihrem Latein nicht am Ende. Sie haben begonnen, konkrete rechtliche Schritte zu ergreifen, die entschlossenen Taten das Feld bereiten können.

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Die Rechtsstaatsverordnung entbehrt einer tragfähigen Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen

Die EU will gegen die polnische Disziplinarkammer für Richter vorgehen. Zu diesem Zweck haben Rat und Parlament im Dezember 2020 die “Verordnung  (EU)2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union” beschlossen. Sie enthält “Regeln, die zum Schutz des Haushalts der Union im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten erforderlich sind” (Art. 1). Zu derartigen Verstößen gehört nach Artikel 3 “die Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz”.  “Geeignete Maßnahmen” sind zu ergreifen, “wenn gemäß Art. 6 festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung  des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen” (Art. 4, Abs.1). Zu den geeigneten Maßnahmen gehört “die Aussetzung von Zahlungen” (Art. 5). Aus Art. 6 geht hervor, dass der Rat die Rechtsstaatsverletzung mit qualifizierter Mehrheit  auf Vorschlag der Kommission feststellen kann. Damit unterscheidet sich die Rechtsstaatsverordnung 2020/2092 hinsichtlich der Abstimmungsregel vom Rechtsstaatsartikel 7 im Vertrag über die Europäische Union (EUV), der den Rat ermächtigt, die Rechte – zum Beispiel die Stimmrechte – eines die Rechtsstaatlichkeit verletzenden  Mitgliedsstaates auszusetzen. Die Aussetzung von Rechten nach Art. 7 EUV setzt Einstimmigkeit unter den anderen, d. h. den nicht beschuldigten Mitgliedstaaten voraus. Da die polnische Regierung von der ungarischen unterstützt wird, ist diese Einstimmigkeit nicht zu erreichen. Die Rechtsstaatsverordnung 2020/2092 ist also ein Versuch, das Einstimmigkeitserfordernis im EU-Vertrag zu umgehen.

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Per aspera ad AstraZeneca?
Bürger über Impfrisiken informieren und eigenverantwortlich entscheiden lassen

Die Regierung hat die Aussetzung der Impfungen mit dem AstraZeneca covid-19 Impfstoff verfügt. Diese Entscheidung war keinesfalls alternativlos. Sie wäre selbst dann falsch, wenn sich doch noch wider Erwarten herausstellen sollte, dass das Thromboserisiko, das vermutlich mit der Verabreichung des Impfstoffes verbunden ist, um ein Vielfaches höher wäre, als es die Zahl der bekanntgewordenen Fälle nahelegt.

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Weniger Demokratie wagen!
Oder wie die Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates diesen zugrunde reden werden, wenn wir sie lassen

Die notorische Verwechslung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den öffentlichen Verlautbarungen gerade auch der rechtsstaatstragenden Parteien gehört zu den für den demokratischen Rechtsstaat gefährlicheren Erscheinungen. Wenn rechtsstaatstragende Parteien sich von der Linken und der AFD wirksam abgrenzen wollten, müssten sie sich mit dem Thema des Verhältnisses von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ernsthaft auseinandersetzen. Das geschieht jedoch nicht. Was man hört sind populistische formelhafte Zurückweisungen des Populismus.

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Demokratische und/oder rechtsstaatliche Enteignung?

Zitat von der Web-Page „WELT“ (Stand 11.06.2019) „Im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf soll nach Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zum ersten Mal eine vorübergehende Enteignung stattfinden.“ Der Bericht endet mit der Bemerkung, dass dies möglicherweise in Berlin jetzt Schule mache. Das legt es nahe, gewisse grundlegendere Betrachtungen zur politischen Natur von Eigentum und Enteignung im demokratischen Rechtsstaat anzustellen. Die Initiative zur Enteignung der „Deutsche Wohnen“, die es schon seit längerem gibt (https://www.dwenteignen.de/), war womöglich nur ein Vorbote von Dingen, die da kommen könnten.

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Di Fabio singt das hohe C der Intoleranz

Udo di Fabio ist ein fraglos hochkompetenter Verfassungsjurist, der wie viele seiner Zunft dazu tendiert, seine eigenen Wertauffassungen mit den Werten der Verfassung zu verwechseln. Er ist einer von denen, die dem freiheitlichen Geist unserer Verfassung dann weniger abgewinnen können, wenn es um ihre nach eigenem Empfinden höheren Werte geht. Von diesem Willen, eigene Werte ohne Not auf der Verfassungsebene auch gegen widerstrebende Andere unter Missbrauch der eigenen intellektuellen Fähigkeiten durchzusetzen, sind wir alle betroffen. Dies ist eine Externalität, die wir als Anhänger des Respektes für die Überzeugungen und Wünsche anderer identifizieren und bekämpfen sollten, indem wir uns von den eher elementaren Wahrheiten im Hintergrund nicht ablenken lassen.

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Realpolitische Visionen

Helmut Schmidt sagte über Willy Brandt „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“; George H.W. Bush sprach mit weniger Witz aber ähnlich verächtlich von „the vision thing“, welches ihm im Gegensatz zu seinem Vorgänger Ronald Reagan abging. Im pluralen Rechtsstaat kann die Aufgabe der Politik nicht quasi-religiöse visionäre Sinnstiftung sein. Dennoch ist eine rechtsstaatliche Politik, die es nicht schafft, den Bürger auf die Seite des Rechtsstaates zu bringen, potentiell subversiv für den Rechtsstaat. Die Jamaika Koalition hätte das, so wie um sie verhandelt wurde, auch nicht geschafft. Was wir gebraucht hätten, wäre eine Jamaika-Koalition mit einer konstruktiven Vision gewesen.

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Vom Ende der Rechtstaatlichkeit
Das polnisch-europäische Trauerspiel

Wer hätte das gedacht? Polen, das Land, das durch die großartige Revolution der SolidarnoÅ›c und anderer Kräfte der bürgerlichen Gesellschaft den Sozialismus abschüttelte, um sich der Demokratie zuzuwenden, befindet sich in einem Kulturkampf zwischen einem nationalistisch-autoritären und einem proeuropäisch-liberalen Lager, in dem Demokratie und Rechtstaatlichkeit langsam, aber sicher aufgerieben werden. Der Rest Europas steht ebenso rat- wie machtlos daneben. Ignorieren lässt sich das polnische Problem jedoch nicht, denn es wirkt verheerend auf die gesamte Europäische Union – und die hat bereits genug Schwierigkeiten.

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Clevere Clowns?
Recep Tayyip Erdogan, Donald Trump und andere

Erdogan ist ein Gangster. Da er sich wie ein Clown aufführt, könnte man das leicht vergessen. Seine Lächerlichkeit sollte jedoch nicht von seinen Taten ablenken. Dass er in der Lage ist, auch den Rest rechtsstaatlichen Anstandes unter dem nationalistischen Jubel weiter Teile der Bevölkerung des türkischen Teils von Absurdistan zu missachten, ist vor allem deshalb gefährlich, weil die türkischen Institutionen, die sich gerade in Richtung Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln schienen, so instabil sind, dass sie ein autoritärer Gernegroß wie Erdogan hinwegfegen könnte. Unser Hauptinteresse muss darin liegen, dem schrecklichen Clown nicht auch noch in die Hände zu spielen. Wo wir können, sollten wir sein Verhalten offiziell belächeln. Das ist die Medizin, die ihm wirklich schaden würde. Wir sollten so tun, als sei er nur lächerlich, um ihm maximal zu schaden, doch zugleich den Ernst der Lage nicht verkennen.

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Recep Tayyip Erdogan, Donald Trump und andere
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