Es fällt auf, dass im Koalitionsvertrag der „Ampel-Regierung“ offenkundig zahlreiche Aspekte und Vorhaben nicht bis ins Detail formuliert wurden. Dies birgt zwar einerseits Umsetzungsrisiken, andererseits – und vor allem – auch Chancen auf den Einbezug externen Sachverstands, nicht zuletzt auch der Zivilgesellschaft. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich aber nur mit einem speziellen externen Sachverstand, nämlich der von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Politik beraten (wollen). Auch zum Thema wissenschaftliche Fundierung und wissenschaftliche Beratung stehen im Koalitionsvertrag interessante Passagen – dabei ist die Berufung eines wissenschaftlichen Expertengremiums, das die Pandemie-Bekämpfung unterstützen soll, durch Bundeskanzler Scholz von Interesse. Am Ende dieses Beitrags wird auf dieses Gremium eingegangen, das das im Koalitionsvertrag als „wissenschaftlicher Pandemierat“ angekündigt wurde und das zum Zeitpunkt des redaktionellen Abschlusses dieses Beitrags zum ersten Mal getagt hat (ohne Ergebnisse zu veröffentlichen). Zuvor werden die eingangs erwähnten einschlägigen Passagen des Koalitionsvertrags diskutiert.[1]
„Politik(er)beratung (2)
Mehr Forschungsbasierung der (Bundes)Politik (?)“ weiterlesen