Gastbeitrag:
Der trügerische Charme des Mindestlohnes

Die Bundesregierung ist dem trügerischen Charme des Mindestlohns aufgesessen. Seine Verheißungen leuchten jedem Gutmenschen unmittelbar ein: „gerechter Lohn für gute Arbeit“, „man muss von seiner Hände Arbeit leben können“, „gegen Hungerlöhne, für Menschenwürde“. Keine dieser Versprechungen kann ein Mindestlohn halten, im Gegenteil. Nicht nur kostet ein bindender Mindestlohn erfahrungsgemäß Arbeitsplätze, sondern er erfüllt noch nicht einmal die Hoffnungen, die seine Befürworter in ihn setzen. Später einmal, beim nächsten Konjunkturabschwung, schieben dieselben Personen, die jetzt mit einem Mindestlohn die Funktionstüchtigkeit einer marktwirtschaftlichen Ordnung beschädigen, eben diesem System die Verantwortung für die dann steigende Arbeitslosigkeit in die Schuhe. Ist dies auch ökonomischer Unfug, so hat es doch Methode (frei nach Shakespeare).

Auf zwei Wege hat sich der Koalitionsausschuss am 19. Juni 2007 verständigt, die die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns ermöglichen sollen und vom jeweiligen Organisationsgrad des betreffenden Wirtschaftszweigs abhängen. Falls erstens die Tarifbindung mindestens 50 v.H. beträgt, erhält die Branche das Angebot, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Antrag der zuständigen Tarifvertragsparteien, über den ein mit je drei Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzter Tarifausschuss zu befinden hat. Stimmt dieser der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zu, gilt der dort verankerte Mindestlohn für alle inländischen und ausländischen Beschäftigten. Andernfalls kann ein „Mindestlohn-Verordnungsverfahren“ durchgeführt werden, wenn nämlich der Tarifausschuss kein Votum abgibt oder mit drei zu drei abstimmt oder selbst dann, wenn er „nur“ mit zwei zu vier ablehnt. Dann kann der Mindestlohn vom Bundeskabinett verordnet werden. Damit ist der Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns praktisch Tür und Tor geöffnet und die Branche hätte ihr Ziel erreicht, sich nämlich der lästigen Arbeitskräftekonkurrenz zu entledigen. Dies betrifft vor allem die aus dem EU-Ausland. Bildlich gesprochen handelt es sich beim Mindestlohn somit um einen Einfuhrzoll auf Arbeit, also schieren Protektionismus. Selbstverständlich preist man die Segnungen des Wettbewerbs, aber nur so lange man nicht selbst betroffen ist.

Das zweite Verfahren läuft über eine Revitalisierung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952. Es ist bisher noch nie zur Anwendung gekommen. Wenn eine Tarifbindung nicht oder nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber besteht, entscheiden Experten in einem permanent eingerichteten Hauptausschuss und einem fallweise für die betreffende Branche gebildeten Fachausschuss, ob Mindestlöhne als Mindestarbeitsbedingungen festgesetzt werden müssen. Die Fachausschüsse sollen so zusammengesetzt werden, dass „sich divergierende Einzelinteressen nicht blockieren und zu einem guten Ergebnis führen“. Ein Schuft, wer Arges dabei denkt! Die letzte Entscheidung liegt dann wieder beim Bundeskabinett.

Damit kann eine tarifgebundene Minderheit der tariflosen Mehrheit in der jeweiligen Branche einen Mindestlohn aufzwingen. Mehr noch, selbst bestehende Tarifverträge können ausgehebelt werden, wenn etwa die tariflich vereinbarte Mindestentlohnung von den „Experten“ überboten wird. Nicht nur kommt die Tarifautonomie unter die Räder, sondern das grundgesetzlich garantierte Recht der Koalitionsfreiheit gleich mit. Spätestens hier dürfte selbst glühende Verfechter des Mindestlohns ein ungutes Gefühl beschleichen.

Der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei geringqualifizierten Arbeitnehmern ist somit vorprogrammiert. Das belegen jahrzehntelange Erfahrungen hierzulande mit überproportionalen Anhebungen unterer Tarifgruppen. Die Folgen können zudem in Frankreich besichtigt werden, wo die Erhöhung des dortigen Mindestlohns zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Jugendlicher geführt hat. Aber eine solide Beratungsresistenz schlägt solche Warnungen in den Wind.

Dieser Beitrag ist auch hier bei den ZEW-News nachzulesen

6 Antworten auf „Gastbeitrag:
Der trügerische Charme des Mindestlohnes“

  1. Manche Dinge lassen sich so gut verkaufen, dass niemand drüber nachdenkt mal drüber nachzudenken. Oder vielleicht sogar, sie lassen sich so gut verkaufen und es umgibt sie eine so positive Aura, dass sie, wie Sie schon erwähnen, Methode haben.

  2. Erstmal toller, liberaler Blog. Werde ihn sofort in meine Blogroll aufnehmen!

    Interessanter Artikel. Vielleicht interessieren sie auch diese beiden Beiträge in meinem Blog http://www.liberphil.blog.de

    Die Schattenseiten des Mindestlohnes:

    http://liberphil.blog.de/2007/08/08/die_schattenseiten_des_mindestlohnes~2776485

    Finger weg vom Mindestlohn – eine liberale Alternative:

    http://liberphil.blog.de/2007/08/09/finger_weg_vom_mindestlohn_eine_liberale~2782247

  3. „Nicht nur kostet ein bindender Mindestlohn erfahrungsgemäß Arbeitsplätze“

    Nach welchen Erfahrungen? Warum gibt es in keinem der 20 EU-Staaten mit Mindestlöhnen Klagen über den Mindestlohn und Forderungen nach dessen Abschaffung? Konkret das LSE hierzu: http://cep.lse.ac.uk/pubs/download/dp0781.pdf

    „Das belegen jahrzehntelange Erfahrungen hierzulande mit überproportionalen Anhebungen unterer Tarifgruppen.“

    Die Tarifbindung in Deutschland ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Wurden deshalb verstärkt geringqualifizierte Arbeitnehmer eingestellt?

    „Die Folgen können zudem in Frankreich besichtigt werden, wo die Erhöhung des dortigen Mindestlohns zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Jugendlicher geführt hat.“

    Seltsam, dass dieser Anstieg nur geringqualifizierte Jugendliche und nicht allgemein Geringqualifizierte betraf (oder gibt es keine geringqualifizierten Ältere in Frankreich)? Nein, bei geringqualifizierten Älteren ist die Arbeitslosigkeit in Frankreich deutlich geringer.

    Und sind nur geringqualifizierte Jugendliche oder auch qualifizierte Jugendliche signifikant höher arbeitslos? Die Arbeitslosenquote, neun Monate nach Studienabschluss gemessen, liegt bei Jugendlichen in Frankreich mit einem vier-jährigen Studium bei 21 Prozent.

    Fazit: Das hat sehr viel mit Schwierigkeiten des Einstiegs in den französischen Arbeitsmarkt, aber nichts mit den Mindestlohn zu tun.

    Sarkozy hat den Mindestlohn übrigens von 8,27 auf 8,44 Euro ab 1. Juli angehoben. Von großen Entlassungswellen diesbezüglich ist nichts bekannt.

  4. Seltsam, dass sich immer jene Personengruppen, die nicht leistungsbezogen entlohnt werden (-> Professoren, Politiker) und deren Bezüge staatlich garantiert sind, gegen Mindestlöhne verwehren.

    Eine Putzfrau muss in Deutschland Hörsäle und Abgeordnetenbüros putzen – selbst wenn man dafür im Ausland „niedrigere Löhne“ erzielt, geputzt werden muss doch hier. Insofern ginge durch einen Mindestlohn kein einziger Arbeitsplatz verloren.

    Jene Arbeitsplätze, die man ins Ausland transferieren kann, sind es schon längst.

  5. Ein Mindestlohn wird das Gegenteil von dem bewirken, was eigentlich intendiert ist – er wird die Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten zementieren.

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