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Corona aller Orten
Das SARS-CoV-2-Virus dominiert momentan praktisch alle Lebensbereiche. Dabei führt insbesondere die angestrebte Vermeidung von Sozialkontakten zu vielfältigen Konsequenzen. Versammlungen finden mittlerweile nicht mehr statt und dies resultiert oft in ungelösten Folgefragen.
Bei Kapitalgesellschaften ist diese Problematik besonders ausgeprägt, weil die jährliche Versammlung der Eigentümer ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance ist. An ihr hängt nicht nur die Freigabe der Gewinnausschüttung, sondern auch oft auch die einzige Möglichkeit für Minderheitsgesellschafter, mit der Gesellschaft in einen relevanten Dialog zu treten. Besonders deutlich wird dies bei Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften, die zuletzt reihenweise verschoben wurden. Entsprechend mehrten sich die Rufe nach einer Berücksichtigung dieser Situation, wobei der gesetzliche Zwang zum Abhalten der Hauptversammlung binnen acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres am häufigsten als Anlass entsprechender Petita angeführt wurde.
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