Karlsruhe locuta – causa finita?
Retrospektiven und Perspektiven des Atomausstiegs nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer

Vor fast genau drei Jahren wurde in diesem Blog intensiv über die Kosten des Atomausstiegs diskutiert (hier). Diese nicht nur hier geführte Diskussion um die Aspekte von Endlagerung/Entsorgung ist zwischenzeitlich immer wieder aufgeflammt, doch scheint mit dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017, Az.: 2 BvL 6/13, der erst dieser Tage verkündet wurde, vorerst die letzte große Etappe der vielschichtigen großen Auseinandersetzungen beendet.

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Kurz kommentiert
Stetigkeit in der Politik?
Das Bundesverfassungsgericht und der Atomausstieg

Nun ist also passiert, was die TTIP- und CETA-Gegner immer befürchtet hatten: Konzerne werden vom Staat entschädigt. Möglicherweise in Milliardenhöhe! Für eine politische Entscheidung, die von einer demokratischen Regierung getroffen wurde! Auf der Grundlage eines Gerichtsurteils! Nun war es zwar diesmal kein Schiedsgericht, aber das tut der ersten Empörung in manchen Kommentarspalten keinen Abbruch.

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Das Bundesverfassungsgericht und der Atomausstieg
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Kosten des Atomausstiegs – mehr und weniger Offensichtliches

In einem aktuellen Beitrag „Sollen – und werden – die Energiekonzerne den Atomausstieg bezahlen?“ in diesem Blog setzt sich Tim Krieger mit dem jüngst heftig diskutierten Problem der Kosten des Atomausstiegs auseinander. Dabei kommt er zu einigen überaus offensichtlichen Thesen wie etwa der Verantwortung der Energiekonzerne für die Entsorgung des Atommülls und der nicht mehr betriebenen Meiler im Sinne einer möglichst vollständigen Internalisierung von Entscheidungsfolgen. Mit dem Anschein ähnlicher Offensichtlichkeit wird aber teilweise auch über weit weniger Offensichtliches berichtet und dabei noch unvollständig bzw. falsch. Dies stellt den Anlass für die folgenden Anmerkungen dar.

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Sollen – und werden – die Energiekonzerne den Atomausstieg bezahlen?

Deutschlands ebenso große wie durch die Energiewende gebeutelte Energiekonzerne RWE, E.on und EnBW haben vorgeschlagen, die in ihrem Besitz befindlichen Atommeiler in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einzubringen, deren Hauptaufgabe die teure Demontage der Meiler und die Endlagerung des radioaktiv strahlenden Nuklearmülls sein soll. Die Konzerne wollen hierzu ihre für den Atomausstieg gebildeten Rücklagen von über 30 Milliarden Euro auflösen und in die Stiftung einbringen sowie weitere Kosten anteilig übernehmen, sofern ihnen die Brennelementesteuer erlassen wird. Gleichzeitig sollen nach Ansicht der Konzerne der Bund und damit die Bürger die verbleibenden Kosten aus der Mehrwertsteuer, die auf die Ökostromumlage erhoben wird, bestreiten.

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Die Ethik des Atomausstiegs

Auf Frank Knight, dem Pionier der Informationsökonomik, geht die heutige Unterscheidung zwischen Ungewissheit (uncertainty) und Risiko (risk) zurück. Wenn es um die Einschätzung von möglichen künftigen Schadensfällen geht, so gilt bei Risiko: Man kennt zwar die Höhe der Schäden im Vorhinein nicht, aber man kennt einen Mittelwert (den Erwartungswert), mit dem in einem bestimmten Zeitraum Schäden auftreten, und man kennt die im Mittel zu erwartenden Abweichungen von diesem Mittelwert (die Varianz). Für die Bestimmung von Erwartungswert und Varianz gibt es zwei Quellen: theoretische Zusammenhänge oder systematische Beobachtung über eine möglichst große Zahl an vergangenen Zeiträumen. Steht weder das eine noch das andere zur Verfügung, dann kennt man Erwartungswert und Varianz nicht. In diesem Falle spricht man seit Frank Knight von Ungewissheit. Oft ist es ein Segen, dass man Erwartungswert und Varianz eines Schadensfalls nicht kennt, denn es bedeutet in der Regel, dass er selten aufgetreten ist – wie etwa die Kernschmelze in einem Atomkraftwerk oder ein Flugzeugabsturz bei einer bestimmten Fluggesellschaft. Umgekehrt bedeutet dies aber, dass man beispielsweise aus der Unfallstatistik der gängigen Fluggesellschaften keine vernünftigen Rückschlüsse auf deren Sicherheitsstandards ziehen kann. Würden die Flugzeuge – statistisch betrachtet – „hinreichend häufig“ abstürzen, dann könnte man daraus Wahrscheinlichkeiten eines Absturzes bei diesem oder jenem Carrier berechnen und sein Verhalten daran ausrichten.

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