Globales Preisabkommen statt Europäischem Grünen Deal

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Kaum im Amt, hat die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren „Green Deal“ vorgestellt. Kern des Green Deals sind zwei Ziele: Erstens soll die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Bis dahin sollen sämtliche Treibhausgase vermieden, gespeichert oder durch Maßnahmen wie Aufforstung ausgeglichen werden. Nötig dafür wäre ein kompletter Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr, Wohnungs- und Landwirtschaft. Zweitens: Um das 2050-Ziel zu erreichen, soll das bestehende EU-Klimaschutzziel für 2030 verschärft werden. Bislang peilt die EU an, bis dahin 40 % weniger Treibhausgase auszustoßen als im Jahr 1990 ? ein ohnehin bereits ambitioniertes Ziel. Stattdessen sollen nun die Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % gegenüber 1990 gesenkt werden, eventuell sogar um 55 %, falls andere große Emittenten wie China und Indien glaubhaft versichern, ihre diesbezüglichen Anstrengungen ebenfalls zu verstärken.

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Warum traut die Politik den Preisen nicht?
Im Klimapaket dominiert die Planwirtschaft

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Der Bundestag hat das Bundes-Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor wenigen Tagen beschlossen. Das Gesetz ist Teil eines größeren Klimapakets, das nun ebenfalls Schritt für Schritt umgesetzt wird. Aber was ist von diesem Klimapaket zu halten?

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Im Klimapaket dominiert die Planwirtschaft
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Das Klimapaket
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider auch viele Fehltritte

Das Klimakabinett hat kürzlich das mit Spannung erwartete Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Ein Kernelement dieses Programms ist die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) ab dem Jahr 2021. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung: Nach ökonomischer Theorie ist ein global einheitlicher CO2-Preis Garant für kosteneffizienten Klimaschutz. Das bestehende Sammelsurium an unkoordinierten Einzelmaßnahmen führt hingegen zu unnötig hohen Kosten. Die Prämien für Elektrofahrzeuge sind ein prominentes Beispiel für allerlei teure Maßnahmen der Politik, bei denen letztlich sogar unklar bleibt, ob sie überhaupt emissionsmindernd wirken.

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Kurz kommentiert
Was bringt das „Klimapaket 2030“?
„Klima-Planwirtschaft“ und Diskreditierung des marktwirtschaftlichen Gedankens*

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Am 20. September 2019 hat das Klimakabinett der Bundesregierung nach einer aufsehenerregenden Nachtsitzung die „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ vorgestellt. Nach vielen Wochen intensiver öffentlicher Diskussionen der zahlreichen Vorschläge der verschiedenen Parteien hat sich die Bundesregierung nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf das „politisch Machbare“ konzentriert.

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Was bringt das „Klimapaket 2030“?
„Klima-Planwirtschaft“ und Diskreditierung des marktwirtschaftlichen Gedankens*
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CO2-Bepreisung der nicht in den Emissionshandel integrierten Sektoren
Opt-in in den Emissionshandel statt CO2-Steuer!

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Nach Auffassung von Ökonomen können die Treibhausgase in Europa kosteneffizient vermieden werden, indem der bislang auf die Energiewirtschaft und die Industrie beschränkte EU-Emissionshandel auf alle anderen Sektoren ausgeweitet wird. Allerdings müssen dafür Mehrheiten in der Europäischen Union gefunden werden.

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Opt-in in den Emissionshandel statt CO2-Steuer!
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Gastbeitrag
Wie realistisch ist ein „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ in Deutschland?
Einige Anmerkungen zu den Vorschlägen des Sachverständigenrates aus institutionenökonomischer Sicht

„Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!“

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat mit seinem Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ am 12. Juli 2019 zentrale Reformoptionen für die Klimapolitik und damit einen vielbeachteten klimapolitischen Aufschlag vorgelegt:[1] Der SVR plädiert für eine grundlegende klimapolitische Kurskorrektur, die nach dem ökonomischen Prinzip der Arbeitsteilung und nach marktwirtschaftlicher Koordination erfolgen sollte. Der Bundesregierung bietet sich aktuell die große Chance für eine Neuausrichtung der Klimapolitik, die Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Effizienz zugleich verbindet und international anschlussfähig ist. Kernelement dieser Neuausrichtung ist die Einführung eines CO2-Preises als zentrales klimapolitisches Instrument und damit gleichzeitig die Abschaffung der bisherigen unsystematischen und ineffizienten Regulierungen. „Die aktuelle Debatte“, so Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des SVR, „bietet die historische Chance, die kleinteilige, teure und ineffiziente deutsche Klimapolitik so umzustellen, dass die Bepreisung von CO2 im Zentrum steht.“

Gastbeitrag
Wie realistisch ist ein „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ in Deutschland?
Einige Anmerkungen zu den Vorschlägen des Sachverständigenrates aus institutionenökonomischer Sicht
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Die Schuldenbremse und die CO2-Steuer
Eine ordnungspolitische Parallele

CO2-Preise als Teil rationaler Klimapolitik

Kürzlich hat an dieser Stelle Manuel Frondel erläutert, wieso eine CO2-Bepreisung wichtig ist. Es geht dabei kurz gesagt darum, die externen Effekte, die durch den Ausstoß von CO2 verursacht werden, sichtbar zu machen. Damit wird idealerweise eine Lenkungswirkung erzielt, die dafür sorgt, dass der CO2-Ausstoß auf ein erträgliches Maß sinkt. Die Bepreisung kann mit einem Emissionshandel erreicht werden, oder auch mit einer CO2-Steuer.

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Eine ordnungspolitische Parallele
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CO2-Preis statt Klimaschutz-Planwirtschaft

Der kürzlich vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf für ein Klimaschutzgesetz ist Planwirtschaft par excellence: Gedacht um den im Jahr 2016 ohne Bundestagsbeteiligung entstandenen Klimaschutzplan 2050 gesetzlich umzusetzen, formuliert der Entwurf jahresgenaue Emissionsvorgaben für die Jahre 2030 bis 2050. Die aus der ehemaligen Sowjetunion bekannten 5-Jahrespläne für die wirtschaftliche Entwicklung waren deutlich weniger langfristig angelegt. Als ob diese langfristigen Planziele nicht der Planwirtschaft bereits genug wären, kommt erschwerend hinzu, dass neben Vorgaben für Deutschland insgesamt sogar individuelle Emissionsminderungspfade für sechs Sektoren festgelegt wurden: Industrie, Verkehr, Gebäude, Energie-, Land- und Abfallwirtschaft.

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