Das Klimapaket
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider auch viele Fehltritte

Das Klimakabinett hat kürzlich das mit Spannung erwartete Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Ein Kernelement dieses Programms ist die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) ab dem Jahr 2021. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung: Nach ökonomischer Theorie ist ein global einheitlicher CO2-Preis Garant für kosteneffizienten Klimaschutz. Das bestehende Sammelsurium an unkoordinierten Einzelmaßnahmen führt hingegen zu unnötig hohen Kosten. Die Prämien für Elektrofahrzeuge sind ein prominentes Beispiel für allerlei teure Maßnahmen der Politik, bei denen letztlich sogar unklar bleibt, ob sie überhaupt emissionsmindernd wirken.

Würden derartige Maßnahmen künftig unterlassen werden und stattdessen vorwiegend auf den CO2-Preis gesetzt werden, könnten Emissionsziele nicht nur kosteneffizient, sondern auch mit Sicherheit erreicht werden, wenn das CO2-Preissignal mit Hilfe des Emissionshandels etabliert würde. Eine CO2-Steuer hätte hingegen den gravierenden Nachteil, dass unklar bleibt, wie hoch die damit erzielbare CO2-Einsparung ausfällt und somit, ob vorgegebene Treibhausgasziele erreicht werden.

Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die CO2-Bepreisung mittels eines Emissionshandelssystems umgesetzt werden soll. Allerdings soll dieses System lediglich zwei Sektoren umfassen: den Straßenverkehr und den Gebäudesektor. Der hochsubventionierte Bereich der Landwirtschaft, der für große Mengen des klimapotenten Methangases verantwortlich ist, bleibt bedauerlicherweise ebenso unberührt wie die übrigen nicht in den EU-Emissionshandel integrierten Sektoren, etwa die Abfallwirtschaft.

Darüber hinaus wäre es ratsam, anstatt ein isoliertes nationales Emissionshandelssystem zu etablieren, alle Sektoren möglichst schnell in den EU-Emissionshandel einzubinden und einen entsprechenden Opt-in-Antrag an die EU-Kommission zu stellen. Im Falle eines positiven Bescheides würde das EU-rechtlich verbindliche Ziel einer Treibhausgasminderung von – 38% für das Jahr 2030 gegenüber 2005 für die nicht in den EU-Emissionshandel integrierten Sektoren entfallen, da dann deren Emissionen durch den EU-Emissionshandel gedeckelt würden. Dies wäre unter Kosteneffizienzgesichtspunkten sehr zu begrüßen, da jedes Extraziel für einzelne Sektoren die Emissionsvermeidung teurer macht als die Verfolgung eines einzigen EU-weiten Gesamtziels.

Bei Etablierung eines nationalen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr muss wegen den für diese Sektoren erwarteten hohen CO2-Vermeidungskosten zudem befürchtet werden, dass sich schnell hohe Zertifikatpreise einstellen könnten. Es ist daher positiv zu bewerten, dass dies für die Jahre 2021 bis 2025 dadurch ausgeschlossen wurde, dass der CO2-Preis auf jeweils 10, 20, 25, 30 und 35 Euro je Tonne fixiert wurde. Damit mutiert der Emissionshandel in diesen Jahren de facto zu einer CO2-Steuer. Um die Verbraucher nicht über Gebühr zu belasten wurde darüber hinaus für die im Jahr 2026 beginnende Versteigerung von Emissionszertifikaten ein Höchstpreis von 60 Euro festgelegt.

Weit weniger in die richtige Richtung als die vorgesehene CO2-Bepreisung geht jedoch die Rückverteilung der daraus resultierenden Einnahmen an die Bürger. Statt diese den Verbrauchern komplett zurückzugeben, etwa indem damit die Stromsteuer sukzessive gesenkt wird, soll mit dem Geld ein bunter Strauß an „Klimaschutzfördermaßnahmen“ finanziert werden.

Von der zuvor vielfach in Aussicht gestellten gänzlichen Rückverteilung soll lediglich eine mickrige Senkung der EEG-Umlage um 0,25 Cents je Kilowattstunde übrig bleiben. Stattdessen soll die mit einem Sammelsurium an Einzelmaßnahmen betriebene Klientelpolitik, die die Emissionsvermeidung gerade so teuer macht, künftig sogar noch in verstärkter Weise fortgesetzt werden. Das Paradebeispiel in dieser Hinsicht ist die Prämie für Elektrofahrzeuge, die noch erhöht werden soll.

Der zweite gravierende Schritt in die völlig falsche Richtung ist die Ergreifung regulatorischer Maßnahmen, die einer wünschenswerten Technologieoffenheit zuwiderlaufen, allen voran das Verbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Einmal mehr maßt sich die Politik damit an, zu wissen, welchen Technologien die Zukunft gehört und die daher mit viel Geld gefördert werden und welche Technologien keine Zukunft haben und deshalb mit einem Verbot belegt werden. Die teuren Fehler der Vergangenheit, etwa den Bau von Kernkraftwerken auf Geheiß der Politik, obwohl Kohlekraftwerke weitaus kostengünstiger waren, scheinen längst vergessen zu sein.

Hinweis: Der Beitrag erschien in Heft 11/2019 der Fachzeitschrift WiSt.

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