Digitalisierung und Frauen in Führungspositionen

Der weibliche Anteil an Hochschulabsolventen stieg in den letzten Jahren deutlich an, war zuletzt sogar größer als der männliche Anteil. Diese Veränderung spiegelt sich jedoch noch längst nicht in der derzeitigen Situation der deutschen Arbeitswelt wider. Insbesondere der Frauenanteil in der Führungsebene von Unternehmen ist weiterhin gering. Im Jahr 2020 beträgt der weibliche Anteil in DAX-Vorständen gerade einmal 12,8% und in den 100 umsatzstärksten Familienunternehmen sogar bloß 6,9%. Die 2015 verabschiedete 30%-Regelung zum Frauenanteil in Vorständen wird nur unter Widerstand umgesetzt, die freiwillige Zusatzregelung einer freiwilligen Quote setzten sogar 55 von 160 Unternehmen (DAX30, MDAX und SDAX) mit einem Ziel von sage und schreibe null Prozent fest. Neben den Barrieren, die viele Unternehmen für Frauen in Führungspositionen immer noch aufbauen, sind weitere Differenzen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im unterschiedlichen Wettbewerbsverhalten und in den unterschiedlichen Verhaltenspräferenzen zwischen Männern und Frauen zu finden (Gulden/Thomsen, 2021, S. 306).

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Frauenquoten und mehr für eine faire Wahlrechtsreform

Frauen sind eine Minderheit. Nicht überall im Leben, aber in deutschen Parlamenten. Insbesondere im deutschen Bundestag. Von den insgesamt 709 Abgeordneten sind nur 221 Frauen. Das entspricht einem Anteil von 31,2 Prozent. Erst recht beunruhigend ist der Trend: In der vorangegangenen Legislaturperiode hatte der Frauenanteil noch bei 37,3 Prozent gelegen. Wenn das so weiterginge, würde nach sechs weiteren Bundestagswahlen gar keine Frau mehr im Parlament sitzen.

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Overboarding, Financial Expert, Frauenquote & Co.
Deutsche Aufsichtsräte auf der Suche nach dem „New Normal“

Was waren das noch für Zeiten, als das Old Boys Network die Deutschland AG einer Oligarchie vergleichbar beherrschte! Die Führungselite begegnete sich in fröhlicher Kooptation von Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten getreu dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ (Wolfgang Gerke, 2002). Die wechselseitige Beteiligung zwischen den Großkonzernen sicherte im Zusammenspiel mit dem Depotstimmrecht der Banken eine praktisch unangreifbare Machtbasis für die Protagonisten, die über Kritik seitens verhältnismäßig weniger Aktionäre und Autoritäts-Häretiker in den Medien allenfalls müde lächelten.

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Kurz kommentiert
Mutter Staat
Von der Frauenquote zur Mieterdiskriminierung

Nun ist die Frauenquote für den Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften beschlossen und Mutti hat sich nicht gewehrt. Vermutlich wird die Quote wenig schaden, gewiss wenig nutzen. Wir sollten dennoch nicht mit einem Achselzucken darüber hinweggehen. Denn diejenigen, die mal wieder Symbolpolitik machten, haben damit einen weiteren Schritt der Politisierung unseres Alltags vollzogen. Um sich politisch als Kämpfer für das Recht zu profilieren – und wer für das Recht kämpft hat, wie der DDR-Bürger weiß, immer Recht – haben sie keine Hemmungen gehabt, einen Bereich politisch zu regeln, der keineswegs zwingend nach einer solchen Regelung verlangte. Im Vergleich etwa zur Mitbestimmung in Unternehmen, die natürlich auch einen Eingriff in die privatrechtliche Autonomie darstellt, werden von der Frauenquote allerdings voraussichtlich geringe Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen ausgehen. Bedenklich ist nicht die wirtschaftliche Wirkung der Maßnahme, bedenklich ist, dass man überhaupt keine Hemmungen mehr hat, solche Maßnahmen politisch zu fordern und durchzusetzen.

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Mutter Staat
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Ordnungspolitischer Kommentar
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Eine Auseinandersetzung mit der Frauenquote

„Die Diskriminierung der Frau auf dem Arbeitsmarkt ist mit allen möglichen Mitteln zu bekämpfen.“, formulierten die Vereinten Nationen 1980. „Frauen – Kompetenzen stärker nutzen und Chancen eröffnen“ heißt es im aktuel­len Regierungsprogramm der großen Koalition. Bundes­familienministerin Manuela Schwesig hat jetzt Leitlinien für ein Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Pri­vatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ veröffentlicht, das sie noch in diesem Jahr verabschiedet sehen möchte. Da ist sie also: die gesetzliche Frauenquote.

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Quote und kein Ende

Die Diskussion um die Diskriminierung von Frauen ist wahrlich nicht neu und die Grenzerträge zusätzlicher Beiträge haben in manchen Bereichen die Nulllinie bereits erreicht bzw. sogar unterschritten[1]. Beispielsweise hat sich im Bereich der Lohndiskriminierung bzw. der „Gender Pay Gap“ seit Entwicklung der nach ihren geistigen Vätern benannten „Oaxaca-Blinder-Zerlegung“ vor mittlerweile über 40 Jahren kein grundsätzlicher Fortschritt mehr ergeben, sondern nur noch ökonometrisches Feintuning für die zwischenzeitlich immer üppigeren Datensätze.

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Von Quotengerechtigkeit, Gender-Mainstreaming und anderen Glaubensbekenntnissen

Es ist an sich nichts ungewöhnliches, wenn Politiker oder – wie im vorliegenden Falle – Politikerinnen versuchen, sich gegenseitig die Themen wegzuschnappen. Aber dass die Ministerinnen von der Leyen und Köhler sich gegenseitig das Verdienst über die Einführung einer Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte in Unternehmen abzujagen versuchen, deutet schon darauf hin, um welche Art von Thema es sich handelt: um eines, mit dem sich ordentlich Stimmung machen lässt.

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