Kurz kommentiert
Mutter Staat
Von der Frauenquote zur Mieterdiskriminierung

Nun ist die Frauenquote für den Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften beschlossen und Mutti hat sich nicht gewehrt. Vermutlich wird die Quote wenig schaden, gewiss wenig nutzen. Wir sollten dennoch nicht mit einem Achselzucken darüber hinweggehen. Denn diejenigen, die mal wieder Symbolpolitik machten, haben damit einen weiteren Schritt der Politisierung unseres Alltags vollzogen. Um sich politisch als Kämpfer für das Recht zu profilieren – und wer für das Recht kämpft hat, wie der DDR-Bürger weiß, immer Recht – haben sie keine Hemmungen gehabt, einen Bereich politisch zu regeln, der keineswegs zwingend nach einer solchen Regelung verlangte. Im Vergleich etwa zur Mitbestimmung in Unternehmen, die natürlich auch einen Eingriff in die privatrechtliche Autonomie darstellt, werden von der Frauenquote allerdings voraussichtlich geringe Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen ausgehen. Bedenklich ist nicht die wirtschaftliche Wirkung der Maßnahme, bedenklich ist, dass man überhaupt keine Hemmungen mehr hat, solche Maßnahmen politisch zu fordern und durchzusetzen.

Im zeitlichen Gleichtakt wird eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen eingeführt. Hier hat man es nicht mit dem Schutz von Mietern zu tun, die bereits in einer Wohnung wohnen, sondern mit einer Diskriminierung von Mietern, die eine neue Wohnung anmieten wollen und dafür mehr zahlen wollen als andere. Indem verhindert wird, über die eigene Zahlungswilligkeit um Wohnungen zu konkurrieren, werden Mieter entlang anderer Dimensionen konkurrieren. Das wird insbesondere auch bedeuten, dass diejenigen, die bestimmte Eigenschaften haben, die Vermietern nicht so gut gefallen, dies nun nicht mehr durch höhere Zahlungen bei Neuverträgen kompensieren können.

Die Preisregulierung führt zu einer Rationierung von Wohnraum – das heißt der Abgabe fixer Quantitäten eines Gutes unterhalb seines markträumenden Preises. Was angeblich der Stärkung aller Mieter dient, wird entweder Schwarzzahlungen und Schwarzleistungen bestimmter Mietkandidaten provozieren oder Vermieter dazu einladen, gegen bestimmte Personen zu diskriminieren. Gerade in den Ballungsgebieten mit der größten Wohnraumknappheit, werden Vermieter nun jeden Anreiz haben, nach Mietern zu suchen, die das allgemeine Klischee vom soliden Zahler erfüllen. Da sie ohnehin nicht über einen bestimmten Preis hinausgehen können, werden sie keinen Anreiz mehr haben, ein Risiko mit einem Vertragskandidaten einzugehen, der von der Papierform oder vom persönlichen Auftreten her weniger Sicherheit verspricht als seine Konkurrenten um eine Wohnung.

Die beiden Gesetze mögen verfassungsrechtlich unbedenklich sein, ordnungspolitisch sind sie Ausdruck einer zunehmenden Tendenz, die Grenzen zwischen dem privaten Bereich und dem Bereich der Politik zugunsten der Politik zu verschieben. Wenn bestimmten Gruppen das Ergebnis privater Verträge nicht gefällt, dann darf das kein ausreichender Grund sein, die Politik für die entsprechenden Partialinteressen in Stellung bringen zu dürfen.

Im Falle der Regulierung der Aufsichtsratszusammensetzung geht es eher um prinzipielles als substantielles. Wenn die Mietpreisbremse dazu führt, dass Vermieter mit anderen als preislichen Mitteln zwischen Mietkandidaten bei Neuvermietungen diskriminieren, dann geht es aber nicht nur um Prinzipien und eine kleine Anzahl ohnehin gut gestellter Frauen. Es werden vielmehr bestimmte ohnehin benachteiligte Gruppen in der Konkurrenz um Wohnraum in Ballungsgebieten noch mehr benachteiligt werden. Den gutbürgerlichen Mittelschichten-Wähler mittleren Alters und gesicherten mittleren Einkommens wird das freuen. Wenn er nun aus dem Umland und dem Trend der Zeit entsprechend in die Ballungsräume zurück möchte, dann wird er das zu erschwinglicheren Preisen tun können als ohne die Regulierung. Andere, die dem Raster vom wohlsituierten Bürger nicht entsprechen, werden nicht mehr konkurrieren können. Zumindest Vitamin B(eziehungen) oder noch Schlimmeres drohen.

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