Gastbeitrag
Heils Grundrente: Schlimmer geht’s nimmer!

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Das nunmehr von der großen Koalition beschlossene Grundrentenpaket setzt den Schlussstein in einer Folge von Reformen, die man getrost unter der Rubrik „Schlimmer geht’s immer“ verbuchen dürfte. In der Liga der rentenpolitischen Top-3-Verfehlungen gebührt der jüngsten Verfehlung schlicht der erste Platz. Bereits vorher hatte es die damalige Arbeitsministerin Nahles durch die sog. „Rente mit 63“ auf einen der vorderen Plätze geschafft: In Zeiten eines steigenden Facharbeitermangels jedem dieser hochqualifizierten Beschäftigten einen fünfstelligen Betrag dafür zu versprechen, dass er sich doch bitte so früh wie möglich in den Ruhestand verabschieden sollte, ist schlicht absurd. Auch die „doppelte Haltelinie“ mit der Aussetzung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung durch Arbeitsminister Heil dürfte es unter die Top-3 geschafft haben: Wirklich jeder weiß, dass immer mehr Alte immer länger von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen. Und dann zu versprechen, dass wir mit dem heutigen Beitragssatz das derzeitige Rentenniveau bei konstantem Rentenzugangsalter und ohne Plünderung des Bundeshaushalts halten können, gleicht mathematisch der Quadratur eines Kreises.

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Heils Grundrente: Schlimmer geht’s nimmer!“
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Eine Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung der Grundrente?

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1. Ausgangspunkt

Der kürzlich insbesondere von Seiten der SPD vorgebrachte Vorschlag, eine Grundrente einzuführen und diese über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu finanzieren, verbindet zwei kontrovers diskutierte wirtschaftspolitische Maßnahmen, nämlich jene der Einführung einer über die bisherige Grundsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende Rentenhöhe und jene der Einführung einer Steuer auf (bestimmte) Finanztransaktionen. Beide Bereiche scheinen zunächst nicht notwendigerweise miteinander verbunden zu sein.

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Gastbeitrag
Die Grundrente
Ein wirksames Instrument gegen Altersarmut in Ostdeutschland?

Was will der Koalitionsvertrag?

Mit der Einführung einer Grundrente wollen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD ein Instrument gegen Altersarmut schaffen und zugleich die Lebensleistung von Menschen anerkennen, die mindestens 35 Beitragsjahre (inklusive Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) vorweisen können (vgl. Koalitionsvertrag, 2018, S. 92). Im Koalitionsvertrag ist neben der Zahl an Beitragsjahren auch die Bedürftigkeitsprüfung – entsprechend der Grundsicherung – als ein weiterer Parameter genannt, die die Anspruchsvoraussetzungen definieren. Als Leistungshöhe wird ein regelmäßiges Alterseinkommen von 10 Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs avisiert. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst und ist ab dem 1. Januar 2019 für einen Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden mit 424 Euro angegeben. Zum Grundsicherungsbedarf kommen die Kosten der Unterkunft hinzu, die jedoch regional erheblich voneinander abweichen. Der bundesdurchschnittliche Grundsicherungsbedarf liegt aktuell bei rund 800 Euro, was eine Grundrentenleistung von rund 80 Euro impliziert. Für Ostdeutschland ist der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf mit rund 720 Euro niedriger, so dass die Grundrentenleistung entsprechend geringer ausfällt. Hier wird deutlich, wie schwierig allein die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist, weil die Gesamthöhe der Grundsicherung regional unterschiedlich ist und sich Folgeprobleme ergeben könnten, z. B. bei einem Umzug.

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Die Grundrente
Ein wirksames Instrument gegen Altersarmut in Ostdeutschland?
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BlogDialog
Gegen die Grundprinzipien des Sozialstaates
Warum Bernd Raffelhüschen nichts von der Grundrente hält

Bernd Raffelhüschen (61) ist Wirtschaftswissenschaftler am Institut für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Professor an der Universität Bergen. Er studierte Volkswirtschaftslehre und promovierte an der Universität Kiel. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Sozial- und Steuerpolitik, insbesondere der Alterssicherung, der Gesundheitsökonomie und der Pflegevorsorge. Raffelhüschen beteiligt sich auch an internationalen Forschungsprojekten wie der Rürup-Kommission zu Fragen der praktischen Sozialpolitik.

Herr Raffelhüschen, was halten Sie von dem Vorstoß von Arbeitsminister Heil?
Bernd Raffelhüschen: Nichts, denn nichts von dem was vorgeschlagen wurde, passt in unser Sozialsystem.

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Gegen die Grundprinzipien des Sozialstaates
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Die „Grundrente“ der GroKo: Keine gute Idee

CDU/CSU und SPD haben in ihrem jüngst ausgehandelten Koalitionsvertrag zur Bildung einer Großen Koalition vereinbart, dass Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen eine „Grundrente“ von zehn Prozent oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen (Koalitionsvertrag 2018, Ziffer 4253ff.). Hiermit soll zum einen drohender Altersarmut vorgebeugt werden, zum anderen aber auch die „Lebensleistung“ von Versicherten mit geringen eigenen Rentenansprüchen honoriert werden. Anspruchsvoraussetzung für die geplante Grundrente ist eine Beitragszeit von wenigstens 35 Jahren; Zeiten der Kindererziehung oder Pflegezeiten werden dabei einbezogen. Außerdem soll der Bezug einer Grundrente von einer vorherigen Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht werden. Als Beitragszeiten gelten nach den einschlägigen Regelungen des SGB VI auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, wenn hierfür von der Bundesagentur für Arbeit Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

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Das Gespenst der Altersarmut
Lebensleistungsrente, „Grundsicherung plus“ (Grundrente) und anderes Gedöns

„Es ist die grundlegende Illusion des Sozialismus, dass sich Armut durch Umverteilung des vorhandenen Wohlstandes beseitigen lasse.“ (Friedrich August von Hayek)

Die Rentenreformen der rot-grünen Bundesregierung haben in den 00er Jahren die Gesetzliche Rentenversicherung wetterfest gemacht. Wenn die Welt nicht aus den Fugen gerät, steht die Alterssicherung hierzulande auf einem finanziell relativ stabilen Fundament. Das gilt zumindest bis zum Jahr 2030. Die Politik hat sich auf einen rentenpolitischen „Da Vinci-Code“ (22-43-67-4) verständigt (hier). Nach dieser inter-generativen Verteilungsformel werden (demographische) Lasten auf Beitragszahler und Rentenempfänger verteilt. Wirklich zufrieden sind aber nicht alle. Viele fürchten sich vor den distributiven Nebenwirkungen der Reformen. Bei immer mehr Menschen wächst die Angst, dass sich die Altersarmut wie ein Lauffeuer verbreitet. Vor allem Linke, SPD und Teile der Union fordern eine höhere Haltelinie für das Rentenniveau. In der „alten“ GroKo war die „Lebensleistungsrente“ ein  heftig umstrittenes Thema. Dieses Mal haben sich SPD und die Union in ihrem Sondierungspapier auf eine „Grundrente“ verständigt. Tatsächlich ist Altersarmut aktuell kein großes Problem. Die meisten Rentenexperten sind der Meinung, dass sich das auch künftig nicht grundlegend ändern wird. Die Grundsicherung im Alter ist die Haltelinie für die Armut. Der Kampf gegen Altersarmut bleibt dennoch auf der politischen Agenda. Die „neue“ alte GroKo will es mit einer „Grundsicherung plus“ versuchen. Sie nennt sie „Grundrente“.

„Das Gespenst der Altersarmut
Lebensleistungsrente, „Grundsicherung plus“ (Grundrente) und anderes Gedöns
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