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„Ils sont fous, ces Bretons“, hieß schon im 1966 erschienenen Heft 8 der Asterix-Bände. Bei den aktuellen Debatten über den Brexit feiert dieses Feixen über den britischen politischen Unverstand fröhlich Urständ.
Das ordnungspolitische Journal
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„Ils sont fous, ces Bretons“, hieß schon im 1966 erschienenen Heft 8 der Asterix-Bände. Bei den aktuellen Debatten über den Brexit feiert dieses Feixen über den britischen politischen Unverstand fröhlich Urständ.
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„Wir werden die EU am 31. Oktober verlassen, ob mit oder ohne Deal. Um einen guten Deal aushandeln zu können, müssen wir uns auf den No-Deal-Brexit vorbereiten.“ (Boris Johnson, Mai 2019)
Das Theater um den Brexit geht weiter. Wie es ausgeht, ist unsicher. Boris Johnson hat einen modifizierten „Scheidungsvertrag“ vorgelegt. Der Rosenkrieg entzündet sich am irischen backstop. Er will ihn ändern. Nach dem von Theresa May ausgehandelten „Scheidungsvertrag“ hat die Europäische Union ein Veto-Recht in einem künftigen „Handelsvertrag“ mit dem Vereinigten Königreich. Der gegenwärtige backstop sieht vor, dass das Vereinigte Königreich solange in der Zollunion mit der Europäischen Union bleibt, wie kein „Handelsvertrag“ abgeschlossen wird, der verhindert, dass auf der irischen Insel eine Grenze entsteht. Scheitern die Verhandlungen über die künftigen Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union bleibt das Vereinigte Königreich in einer Zollunion mit der Europäischen Union. Sie hat es letztlich in der Hand, ob das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen kann oder nicht. Und es liegt an ihr, ob das Vereinigte Königreich eine autonome Handelspolitik mit Ländern außerhalb der Europäischen Union auf den Weg bringen kann. Boris Johnson will mit seinem Plan dieses Machtungleichgewicht in den Verhandlungen mit der Europäischen Union beseitigen. Tatsächlich verfolgt er eine andere Strategie als Theresa May. Sie wollte allenfalls einen „weichen“ Brexit, Boris Johnson scheut nicht vor einem „harten“ zurück.
Die Europäische Kommission hat im Falle Apples interveniert und die irischen Steuererleichterungen zugunsten Apples als nicht vereinbar mit dem EU-Recht deklariert. Auf die Einzelheiten sei auf den Beitrag von Herrn Klodt verwiesen (hier).
„Die Apple-Saga (2)
Apple und der Steuerwettbewerb in der EU – Reloaded“ weiterlesen
Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein marktwirtschaftlich orientierter Ökonom sich veranlasst sieht, ein Loblied auf die EU-Kommission zu singen – am 30. August war solch ein Tag. EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Verstager verkündete, die steuerlichen Vergünstigungen Irlands zugunsten von Apple als unzulässige Unternehmensbeihilfe zu werten und den Konzern zu einer Steuernachzahlung an den irischen Fiskus in Höhe von 13 Mrd. € zu verpflichten. Dabei wendet sie sich nicht gegen die relativ niedrigen allgemeinen Körperschaftsteuersätze in Irland, sondern dagegen, dass manchen Unternehmen innerhalb dieses Systems zusätzliche extreme Steuervergünstigungen eingeräumt werden.
„Die Apple-Saga (1)
Apple für’n Ei?
Steuerflucht im Fokus der EU“ weiterlesen
Auf den Bail-out Griechenlands folgt nun ein subventionierter Euro-Kredit für Irland. Die Bilder gleichen sich, aber dahinter verbergen sich drei wichtige Unterschiede.
„Irland ist nicht Griechenland
Der Europäische Währungsfonds erhält neue Funktionen“ weiterlesen