Macron tries to reduce interest rate hike by ECB
With dubious arguments

In “Les Echos” President Macron is reported to have said that, unlike inflation in the U.S., inflation in the eurozone is not due to excessive demand but is imported. By implication, he argues that the ECB will not have to raise interest rates as much as the Federal Reserve does. However, excessive demand in the eurozone and imported inflation do not exclude each other. Imported inflation is due to the weakness of the euro in the exchange market, and the weakness of the euro is due to the fact that monetary policy is, and is expected to remain, more  expansionary in Europe than in the U.S. Currently, the dollar money supply M3 is shrinking (!) while, in the eurozone, M3 is still growing at a rate of 6.1 percent (up from 5.7 per cent in July).

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Die geldpolitischen Ankündigungen in Amerika und Europa entsprechen den Wahlzyklen

Die Fed hat angekündigt, dass sie im März anfangen wird, die Zinsen zu erhöhen. Die EZB plant das nicht. In den USA steht die nächste Präsidentschaftswahl Anfang November2024 an. Die nächste französische Präsidentschaftswahl wird im Mai 2022 stattfinden.

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Die Rechtsstaatsverordnung entbehrt einer tragfähigen Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen

Die EU will gegen die polnische Disziplinarkammer für Richter vorgehen. Zu diesem Zweck haben Rat und Parlament im Dezember 2020 die “Verordnung  (EU)2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union” beschlossen. Sie enthält “Regeln, die zum Schutz des Haushalts der Union im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten erforderlich sind” (Art. 1). Zu derartigen Verstößen gehört nach Artikel 3 “die Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz”.  “Geeignete Maßnahmen” sind zu ergreifen, “wenn gemäß Art. 6 festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung  des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen” (Art. 4, Abs.1). Zu den geeigneten Maßnahmen gehört “die Aussetzung von Zahlungen” (Art. 5). Aus Art. 6 geht hervor, dass der Rat die Rechtsstaatsverletzung mit qualifizierter Mehrheit  auf Vorschlag der Kommission feststellen kann. Damit unterscheidet sich die Rechtsstaatsverordnung 2020/2092 hinsichtlich der Abstimmungsregel vom Rechtsstaatsartikel 7 im Vertrag über die Europäische Union (EUV), der den Rat ermächtigt, die Rechte – zum Beispiel die Stimmrechte – eines die Rechtsstaatlichkeit verletzenden  Mitgliedsstaates auszusetzen. Die Aussetzung von Rechten nach Art. 7 EUV setzt Einstimmigkeit unter den anderen, d. h. den nicht beschuldigten Mitgliedstaaten voraus. Da die polnische Regierung von der ungarischen unterstützt wird, ist diese Einstimmigkeit nicht zu erreichen. Die Rechtsstaatsverordnung 2020/2092 ist also ein Versuch, das Einstimmigkeitserfordernis im EU-Vertrag zu umgehen.

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Die Ära Merkel: Drei Interpretationen

Freiheitliche Wirtschaftspolitik war das nicht. Soziale Marktwirtschaft sieht anders aus –jedenfalls wenn man sich an die ursprüngliche Definition hält, die Ludwig Erhard und sein Staatssekretär Alfred Müller-Armack zugrunde legten.[i] Danach ist die “Soziale Marktwirtschaft” nicht nur eine Marktwirtschaft mit sozialer Komponente, sondern mit einer Sozialpolitik, die sich marktwirtschaftlicher Instrumente bedient. Zu den nicht marktkonformen Instrumenten gehören Eingriffe in den Preismechanismus, zum Beispiel – wie unter Merkel eingeführt – die Mietpreisbremse und staatliche Mindestlöhne, sowie generell Eingriffe in die Vertragsfreiheit, z. B. Frauenquoten für diie Aufsichträte und Vorstände von Unternehmen. Für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ist weiterhin das Prinzip der Eigenverantwortung konstitutiv: jeder Mensch soll frei entscheiden können, aber auch für die Konsequenzen seiner Entscheidungen einstehen. Die Übernahme der griechischen Staatsschuld durch den gemeinschaftlich verbürgten ESM und jetzt die generelle EU-Schulden- und Haftungsunion sind mit dem Prinzip der Eigenverantwortung nicht zu vereinbaren.

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Verfassungsbeschwerde gegen die Schuldenfinanzierung des EU-Haushalts
Eine rechtliche Würdigung für Nichtjuristen

Bis zum letzten Dezember bestand unter Fachleuten Einigkeit, dass die EU ihren Haushalt nicht mit Schulden finanzieren darf. So befindet sich in Kapitel 3 der EU-Haushaltsordnung unter der Überschrift “Grundsatz des Haushaltsausgleichs” der folgende Artikel 17: (1) “Einnahmen und Mittel für Zahlungen sind auszugleichen”. (2) “Die Union und die in den Artikeln 70 und 71 genannten Einrichtungen der Union sind nicht befugt, im Rahmen des Haushalts Kredite aufzunehmen”. Dem entspricht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Artikel 311 Absatz 2: “Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert”. Eigenmittel sind die Zolleinnahmen und die Finanzierungsbeiträge der Mitgliedstaaten[1]. “Sonstige Einnahmen” im Sinne von Absatz 2 sind Einnahmen außerhalb des Haushalts[2]. Entsprechend kommen auch die einschlägigen rechtswissenschaftlichen Kommentare einhellig zu dem Schluss, dass eine Schuldenfinanzierung des EU-Haushalts nicht erlaubt ist.

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Wettbewerb? Wahlfreiheit!

Ökonomen sind in der Regel für Wettbewerb – selbst die, deren oberstes Ziel die Umverteilung ist. Aber für Nicht-Ökonomen ist “Wettbewerb” kein sympathisches Wort. Die (Links-) Intellektuellen wittern einen Mangel an Gemeinsinn, die Religiösen einen Mangel an Nächstenliebe. Die Wortkomponente “Wett-“ erinnert an Wettbüros und Spekulanten, die sich ohne zu arbeiten bereichern. Eine weitere Assoziation ist “Wettstreit”. Streit ist aber unerwünscht, gewünscht sind Einigkeit und Harmonie. Selbst wer günstigstenfalls an “Wettlauf” oder “Wettkampf” denkt, sieht im Vordergrund den Willen, andere zu besiegen, d. h. sich selbst zu Lasten anderer, die enttäuscht werden, ein Triumphgefühl zu verschaffen. Ein weit verbreiteter Vorwurf: Der Wettbewerb schürt Konkurrenzneid und gegenseitige Missgunst. Kurz, das Wort “Wettbewerb” ist nicht werbewirksam. Bei vielen Ökonomen ist die “déformation professionelle” jedoch so überwältigend, dass sie dafür kein Gespür mehr haben.

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Corona-Wiederaufbaufonds (2)
Die EU wird ständig neue Schulden machen

Der kürzlich vereinbarte Corona-Wiederaufbaufonds der EU soll seine Gelder im Rahmen des regulären EU-Haushalts verausgaben und über sogenannte Eigenmittel finanzieren, aber diese Eigenmittel werden gar keine fiskalischen Einnahmen (wie die Zolleinnahmen, das Paradebeispiel für Eigenmittel) sein, sondern Erlöse aus der Ausgabe von Gemeinschaftsanleihen, die von der Kommission emittiert und durch die zukünftigen Einnahmen für den EU-Haushalt von den Mitgliedstaaten garantiert werden. Auf diese Weise hofft die Kommission das in den Verträgen (vor allem Art. 310 AEUV) und in der EU-Haushaltsordnung verankerte Verbot eines defizitären Haushalts zu umgehen. Gegen diese rechtliche Konstruktion wird zweifellos vor den nationalen Gerichten geklagt werden, und der Fall wird irgendwann dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden. Ganz gleich, für wie berechtigt man diese Klagen hält, man wird in Anbetracht der bisherigen Urteile des Gerichtshofs (z.B. zu den Anleihekäufen der EZB und zur EFSF bzw. zu ihrem Nachfolger, dem ESM) davon ausgehen müssen, dass der Gerichtshof diese Klagen abweist. In der Vergangenheit hat er in 67 Prozent der Fälle zugunsten der Kommission entschieden. Er wird daher häufig als “Motor der Integration” bezeichnet.

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Corona: Schadenersatz für die Verbote

Wie kann die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie am besten wiederbelebt werden? Der öffentlichen Diskussion scheint jede Orientierung zu fehlen. Die einen wollen die Nachfrage stärken, die anderen das Angebot. Der Corona-Schock ist im Kern ein Angebotsschock. Er hat das Produktionspotential vorübergehend drastisch vermindert. Es geht nun darum, rentable Produktionen über die Krise hinweg zu retten. Das ist Angebotspolitik. Aber wie sollte sie vorgehen?

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Eine europäische Darlehnsversicherung für das Kurzarbeitergeld?

Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der inzwischen die Zustimmung der Eurogruppe, d. h. der Finanzminister, gefunden hat, sollen Mitgliedstaaten, deren tatsächliche oder geplante öffentliche Ausgaben aufgrund von Kurzarbeitergeld oder ähnlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erheblich ansteigen, aus dem EU-Haushalt zinsgünstige Kredite erhalten. Diese sollen durch EU-Anleihen auf dem Weltkapitalmarkt finanziert weren. Für die Rückzahlung der Anleihen haften die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Anteilen am BSP, letztlich jedoch als Gesamtschuldner. Die Gesamtsumme der Kredite ist auf 100 Mrd. Euro begrenzt. Die Kommission hat sich für ihr Projekt das Sicherheit suggerierende englische Kürzel SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) ausgedacht.

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Die Vertreibung aus der Freiheit

Bild: Pixabay

Nach einer weit verbreiteten Vorstellung, die im Alten Testament ihren Niederschlag gefunden hat und durch die archäologische Forschung gestützt wird, waren die Menschen ursprünglich Jäger und Sammler. Erst vor etwa 10.000 Jahren, mit Beginn der Jungsteinzeit, wurden die ersten Menschen sesshaft und betrieben Ackerbau und Viehzucht. Adam und Eva hatten die Früchte des Gartens Eden gesammelt und verzehrt – auch verbotene. Ihre Söhne, Kain und Abel, wurden Ackerbauern oder und hüteten Schafe. Die Menschen bestellten das Feld “im Schweiße ihres Angesichts” und der Acker “trug Dornen und Disteln”. Ackerbau und Viehzucht kamen einer Strafe gleich. Auch die Archäologen betonen, dass die Sesshaftigkeit nicht nur Vorteile hatte. Zwar stieg die Produktivität und wuchs die Bevölkerung, denn es war nun möglich, mehr Kinder zu ernähren. Aber die Menschen starben früher, waren kleiner und weniger frei.[i] Dafür gibt es Erklärungen. Die kürzere Lebenserwartung wird darauf zurückgeführt, dass der tägliche Umgang mit Haus- und Zuchttieren und das Leben auf engem Raum bei mangelnder Hygiene die Ausbreitung von Krankheiten erleichterte. Besonders ansteckend und für den Menschen gefährlich sind die Krankheiten der Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen. Die geringere Körpergröße könnte eine Folge der andersartigen Ernährung sein, oder sie setzte sich in der Evolution durch, weil sie bei der Feldarbeit von Vorteil war. Und die Menschen verloren ihre Freiheit, weil nur starke Herrscher in der Lage sind,  Eigentumsrechte an Land, Wasser und Vieh durchzusetzen. Vielleicht wegen dieser Nachteile, wandten sich die Menschen sogar vorübergehend wieder von der Landwirtschaft ab.

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