Welchen Einfluss hat die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis auf die Allokation von öffentlichen Mitteln? Die ökonomische Theorie geht davon aus, dass sich Abgeordnete rational verhalten und auf Wahl- sowie Wiederwahlanreize reagieren. Sie setzen sich für durch Bundesmittel finanzierte öffentliche Leistungen oder auch für zusätzliche Bundesbeschäftige in ihrem Wahlkreis ein. Deshalb können mehr Abgeordnete pro Wahlkreis zu höheren Bundesausgaben für ihren Wahlkreis führen. In der Literatur ist dieses Phänomen unter dem Begriff „Gesetz von 1/n“ bekannt: Die Bürger im Wahlkreis profitieren vollumfänglich von zusätzlichen öffentlichen Leistungen wie zum Beispiel Sicherheit aufgrund von mehr Bundespolizisten, aber sie tragen nur einen kleinen Teil der Kosten, nämlich 1 durch die Anzahl der Wahlbezirke. In einer neuen Studie analysieren wir, ob das „Gesetz von 1/n“ auch in Deutschland gilt. Deutschland bietet eine einzigartige Gelegenheit, den kausalen Effekt von mehr Abgeordneten pro Wahlkreis auf die Allokation von Bundesmitteln empirisch zu identifizieren. Unsere Ergebnisse zeigen einen positiven Effekt von mehr Abgeordneten pro Wahlkreis auf die Anzahl der Beschäftigten des Bundes. In Wahlkreisen, die durch mindestens einen weiteren Abgeordneten von der Parteiliste vertreten werden, arbeiten durchschnittlich 37 Beschäftigte des Bundes mehr als in vergleichbaren Wahlkreisen mit nur einem, direkt gewählten Repräsentanten.
Wahlsystem und Anreize der Abgeordneten
In Deutschland variiert die Anzahl der Bundestagsabgeordneten pro Wahlkreis aufgrund einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl, die für das bundesdeutsche Wahlsystem typisch ist. Die sich zur Wahl präsentierenden Kandidaten haben die Möglichkeit, neben einer Direktkandidatur im Wahlkreis auch über die Landesliste der Partei anzutreten. Selbst bei der Direktwahl unterlegene Kandidaten können über die Landeslisten noch ein Mandat im Bundestag erhalten. Während manche Wahlkreise durch einen oder sogar mehrere Abgeordnete von den verschiedenen Parteilisten profitieren, sind die unterlegenen Direktkandidaten anderer Wahlkreise auf den Parteilisten zu weit hinten oder gar nicht positioniert und schaffen es nicht in den Bundestag. Diese Wahlkreise werden dann ausschließlich vom direkt gewählten Abgeordneten vertreten.
Sowohl direkt als auch über die Parteiliste gewählte Bundestagsabgeordnete haben Anreize, sich für mehr öffentliche Ausgaben und die Bereitstellung öffentlicher Leistungen in ihrem Wahlkreis einzusetzen. Ein derartiger Einsatz erhöht beispielsweise ihre Bekanntheit oder Popularität im Wahlkreis und steigert so die Chancen zur Wiederwahl. Oft dient das Engagement auch zur Erfüllung vergangener Wahlversprechen. Abgeordnete mögen zudem schlicht aus persönlicher Verbundenheit für den Wahlkreis handeln, und natürlich besteht ein gewisses Selbstverständnis, auch als über die Liste eingezogener Kandidat seinem eigenen Wahlkreis die Treue zu halten und sich für die Bürger im Wahlkreis einzusetzen.
Der Einsatz für öffentliche Leistungen im Wahlkreis ist rentierlich, da die eigene Wählerschaft besonders davon profitiert, die Kosten aber aus allgemeinen Bundesmittel bestritten werden. Mit einer steigenden Gesamtanzahl an Abgeordneten pro Wahlkreis sollten sodann die für diesen Wahlkreis ausgegebenen Bundesmittel steigen („Gesetz von 1/n“).
Der kausale Effekt von mehr Abgeordneten pro Wahlkreis
Eine Herausforderung bei der empirischen Analyse der Effekte von politischer Repräsentation im Wahlkreis ist die Identifikation eines kausalen Effekts. In der Regel sind sowohl die Anzahl der Abgeordneten als auch die Höhe der bereitgestellten Bundesmittel sowie anderer Ressourcen das Ergebnis komplexer politischer Prozesse. Auf deutscher Bundesebene allerdings sind Unterschiede in der Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis unabhängig von anderen Eigenschaften und Eigenheiten der Wahlkreise. Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis ergibt sich ausschließlich als Resultat des deutschen Wahlsystems.
Die Verteilung der Listenplätze findet auf Länderebene statt. Die Parteien bestimmen vor der Wahl die Reihenfolge der Kandidaten auf der Parteiliste. Bei der Erstellung der Liste spielen natürlich wahlstrategische und parteitaktische Überlegungen eine Rolle. Aus Sicht der Parteien ist die geographische Repräsentation der Wahlbezirke bereits durch die Direktkandidaten gewährleistet. Nach der Wahl müssen alle direkt gewählten Abgeordnete das Direktmandat akzeptieren, was die ursprüngliche Reihenfolge auf der Parteiliste verändert. Somit bestimmen die Reihung der Kandidaten auf den Parteilisten sowie Erst- und Zweitstimmenergebnisse aus dem gesamten Bundesland das Wahlergebnis und wer am Ende von der Parteiliste in den Bundestag einzieht. Wer und wie viele Kandidaten von der Parteiliste tatsächlich gewählt werden, ist kaum zu antizipieren. Bestes Beispiel hierfür ist der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Bundestagswahl 2017. Trotz seines ersten Listenplatzes auf der Parteiliste verpasste er den Einzug in den Bundestag, da die CSU alle Direktmandate in Bayern erfolgreich verteidigte, aber keine weiteren Ausgleichsmandate erhielt. Welche Wahlkreise von zusätzlichen bei der Direktwahl unterlegenen, aber über die Parteilisten gewählten Abgeordneten repräsentiert werden, ist zudem nicht durch strategisches Wahlverhalten einzelner Wahlkreise zu beeinflussen und unabhängig von weiteren wahlkreisspezifischen Eigenschaften.
Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis ist aus Sicht der Bürger in den Wahlkreisen daher exogen. Dies ist für eine empirische Analyse von entscheidendem Vorteil, denn es erlaubt, den kausalen Effekt von mehr Abgeordneten auf die Zuteilung von Bundesmittel zu identifizieren.
Empirische Ergebnisse
Wir verwenden Daten von deutschen Wahlkreisen zwischen 1998 und 2017 und analysieren insgesamt 1375 Beobachtungen. In diesem Zeitraum wurden 28% der Wahlkreise ausschließlich vom direkt gewählten Abgeordneten repräsentiert. Andere Wahlkreise erhalten neben dem Direktkandidaten ferner einen oder mehrere Listenkandidaten. Um die Bereitstellung von Ressourcen im Wahlkreis zu bestimmen, verwenden wir die Anzahl der dort arbeitenden Beschäftigten des Bundes. Dies sind beispielsweise Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundeswehr, des Zolls oder der Finanzadministration.
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Abbildung 1 zeigt einen positiven Zusammenhang zwischen der Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis und der Bereitstellung von Ressourcen des Bundes. Die Verwendung geeigneter und moderner ökonometrischer Methoden unter Berücksichtigung weiterer wahlkreisspezifischer Eigenschaften erlaubt eine genaue Bestimmung dieses Effekts. In Wahlkreisen, die neben dem Direktkandidaten von mindestens einem zusätzlichen von der Parteiliste gewählten Abgeordneten vertreten werden, arbeiten durchschnittlich 0,227 Bundesbeschäftigte pro 1000 Einwohner bzw. absolut 37 Bundesbeschäftigte mehr, als in ausschließlich durch einen Direktabgeordneten vertretenen. Dies entspricht etwa 3,42% der mittleren Anzahl von Beschäftigten des Bundes. Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis hat daher einen relevanten Einfluss auf die Verteilung von Bundesmitteln.
Heterogenität des Effekts und anekdotische Evidenz
Unsere Ergebnisse zeigen weiter, dass der Effekt zusätzlicher Abgeordneter stärker die Anzahl der Angestellten des Bundes betrifft als die Anzahl von Beamten und Richtern, was uns naheliegend erscheint. Weitere Evidenz deutet auf eine Heterogenität des Effekts hin. Wahlkreise profitieren insbesondere dann von mehr Bundesbeschäftigten bei mehr Abgeordneten pro Wahlkreis, wenn die Abgeordneten bereits Bundestagserfahrung haben, im eigenen Wahlkreis wohnen und von den Parteien CDU/CSU und SPD sind, die wenigstens in der Vergangenheit in der Regel um den Gewinn des Direktmandats konkurrierten.
Abgeordnete präsentieren die Ergebnisse ihres Einsatzes für ihren Wahlbezirk gerne auf ihren persönlichen Internetseiten, auf Pressekonferenzen, in lokalen Zeitungen und Fernsehsendern. Die dort zu findende anekdotische Evidenz stimmt mit den Ergebnissen unserer empirischen Analyse gut überein. Oft stellen die Abgeordneten dabei heraus, dass sie sich persönlich beim entsprechenden Minister, Staatssekretär oder den zuständigen Behörden für ihren Wahlkreis eingesetzt haben. Das „Gesetz von 1/n“ gilt auch in Deutschland.
Literatur
Frank, Marco & Stadelmann, David (2019): More Federal Legislators Lead to More Resources for Their Constituencies: Evidence from Exogenous Differences in Seat Allocations, Working Paper 2019-05, CREMA – Center for Research in Economics, Management and the Arts. http://www.crema-research.ch/papers/2019-05.pdf