Die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit und der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sind im Sommer 2017 wieder Gegenstand einer heftigen Debatte. Der Bund der Steuerzahler hat diese Diskussion angestoßen.
Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts der guten Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Senkung des Beitragssatzes von 3 auf 2,5 Prozent (FAZ, S. 17). Die Arbeitslosenversicherung sei kein Sparschwein der Politik (FAZ, S. 17).
Michael Fuchs, der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, verlangt von der Bundesregierung ein Ende der „absurd“ hohen Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung. „Ich fordere eine Senkung der Beiträge um einen halben Prozentpunkt“ (Kieler Nachrichten, S. 4).
Die Deutsche Bundesbank äußert sich – ganz in ihrer Tradition – vorsichtig. Sie erwartet für das Jahr 2017 offenbar einen Überschuss in der Größenordnung des Überschusses des Jahres 2016 (5,5 Mrd. Euro). Perspektivisch rechnet sie (bei der erwarteten günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes) mit eher steigenden Überschüssen. „Alles in allem wäre eine Beitragssatzsenkung bei der BA nahe-liegend“ (Deutsche Bundesbank, S. 74).
Dagegen wollen die Bundesagentur und mit ihr die Bundesregierung bei der BA eine Rücklage in Höhe von ca. 20 Mrd. Euro ansammeln, „damit in einem Konjunkturabschwung nicht gleich der Beitragssatz erhöht werden müsse“ (FAZ, S. 17). „Aus Sicht der Bundesagentur gebe es keinen Anlass, über Beitragssatzsenkungen zu diskutieren, bevor die 20 Milliarden Euro erreicht seien“ (Vorstandsmitglied Valerie Holsboer, FAZ, S. 17). Diese Einschätzung beruht auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ende 2016 belief sich die Rücklage der BA auf 11,4 Mrd. Euro.
Der Autor dieses Beitrags hat im Februar 2017 prognostiziert, dass die BA im Jahr 2017 einen Überschuss in Höhe von 4,7 Mrd. Euro erzielen werde (Boss, S. 6), und vorgeschlagen, den Beitragssatz rasch von 3 auf 2,7 Prozent zu senken (Boss, S. 8); denn der Überschuss sei in Höhe von rund 3,5 Mrd. Euro struktureller Art, also nicht dadurch bedingt, dass die Auslastung des Produktionspotentials über der Normalauslastung liegt. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Überschuss sogar 6 Mrd. Euro betragen dürfte (Tabelle 1). Ohne die Sonderzuweisung an den Versorgungsfonds der BA (0,70 Mrd. Euro), die zu den Verwaltungsausgaben zählt, beliefe sich der Überschuss wohl sogar auf 6,7 Mrd. Euro. Eine Reduktion des Beitragssatzes erscheint dringend geboten.
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Durch eine Senkung des Beitragssatzes würde Begehrlichkeiten vorgebeugt, zusätzliche Ausgaben zu beschließen. Entsprechende Pläne hat die SPD vorgelegt (vgl. meinen BLOG-Beitrag vom 2. März 2017: Arbeitslosengeld für einen längeren Zeitraum?).
Der Präsident der BA, Detlef Scheele, „wünscht sich von der Politik … vor allem mehr Geld für die steuerfinanzierten Jobcenter, die unter das Sozialgesetzbuch II (SGB II) fallen“ (Handelsblatt, S. 10). Es ist unklar, ob Einnahmen der BA, insbesondere Beitragseinnahmen, für Ausgaben gemäß SGB II verwendet sollen oder ob der Bund seine Zuweisung (Verwaltungskostenerstattung) an die BA erhöhen soll.
Gegen eine Senkung des Beitragssatzes lässt sich einwenden, dass sie prozyklisch wirkte. Dem ist zuzustimmen. Prozyklisch wirkte aber auch die wahrscheinliche Alternative, nämlich die Ausweitung der Ausgaben der BA. Im Übrigen beliefe sich der expansive Effekt einer Senkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte ab 1. Januar 2018 auf lediglich 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2018; dies entspricht rund 0,1 Prozent des nominalen Produktionspotentials.
Literatur
Boss, A., Bundesagentur für Arbeit – Beitragssatz senken! Kiel Policy Brief, Nr. 104, Februar 2017.
Bund der Steuerzahler, Presseinformation vom 14. Juli 2017, Berlin.
Deutsche Bundesbank, Monatsberichte, Mai 2017, S. 73-74.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gute Finanzlage setzt Arbeitsagentur unter Druck, Nr. 163, 17. Juli 2017, S. 17.
Handelsblatt, Mehr fördern als fordern? Nr. 139, 21.-23. Juli 2017, S. 10.
Kieler Nachrichten, Fuchs kritisiert „absurd“ hohe Beiträge, 18. Juli 2017, S. 4.
- Die Bundesagentur für Arbeit „schwimmt im Geld“: Was tun? - 5. August 2017
- Arbeitslosengeld für einen verlängerten Zeitraum? - 2. März 2017
- Mehr Steuerwettbewerb nach dem Brexit? - 21. Dezember 2016