BVerfG-Urteil (3)
Aufruf zu technischem Fortschritt

Das „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts enthält eine enorme politische und gesellschaftliche Sprengkraft. Die von der Politik angestrebten CO2- Reduktionen haben Implikationen für unseren Alltag. Sie werden politische und gesellschaftliche Widerstände auslösen. Wir brauchen bessere Technologien als jene, mit denen wir bislang Klimaschutz betreiben. Nur so können wir heute und in Zukunft die Einschränkungen der Freiheiten im Sinne des Klimaschutzes sowie die politischen und gesellschaftlichen Spannungen möglichst gering halten. Vielleicht sollten wir das Urteil als Aufruf interpretieren, viel mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.

BVerfG-Urteil (3)
Aufruf zu technischem Fortschritt“
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Unabhängigkeit der EZB (2)
Das BVerfG stellt die Unabhängigkeit der EZB nicht in Frage

Am 5. Mai urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programme, PSPP) ihre Kompetenzen überschritten habe, weil sie es zu untersuchen versäumt habe, ob die erwünschten geldpolitischen Effekte dieses Programms in einem vertretbaren Verhältnis zu seinen unmittelbaren wirtschaftspolitischen und fiskalischen Wirkungen stehen (Verhältnismäßigkeitsprüfung). Die Bundesregierung und der Bundestag wurden verpflichtet, gegen das kompetenzüberschreitende Verhalten der EZB vorzugehen und auf eine mandatskonforme Politik der EZB hinzuwirken. Der Deutschen Bundesbank wurde es untersagt, nach Ablauf einer Konsultationsfrist von drei Monaten weiter an den Ankäufen des PSPP teilzunehmen, sofern bis dahin nicht den Monita des Bundesverfassungsgerichts durch einen Beschluss des EZB-Rates Rechnung getragen worden sei.

Unabhängigkeit der EZB (2)
Das BVerfG stellt die Unabhängigkeit der EZB nicht in Frage“
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Unabhängigkeit der EZB (1)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu PSPP
Anfang vom Ende der Notenbankunabhängigkeit

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 5. Mai 2020 mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das vom Eurosystem im Jahre 2015 begonnene Staatsanleiheankaufprogramm (PSPP) stattgegeben und die Beschlüsse der EZB dazu als kompetenzwidrig eingestuft. Das BVerfG sieht im PSPP zwar keinen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung. Es beanstandet jedoch, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag es unterlassen haben, bei der EZB auf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Programms hinzuwirken.

Unabhängigkeit der EZB (1)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu PSPP
Anfang vom Ende der Notenbankunabhängigkeit
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Am aktuellen Rand
Die offene Gesellschaft und ihre Freunde
Urteil des BVerfG zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe

Bild: Pixabay

Nachdem ich schon mehrfach auf den Seiten von „wirtschaftliche Freiheit.de“ die Ungeniertheit beklagt habe, mit der höchstrichterliche Verfassungsinterpreten unter dem Deckmantel der Verfassungsinterpretation autoritäre Intoleranz gegenüber Andersdenkenden geübt haben, bin ich vom Urteil des Zweiten Senats des BVG positiv überrascht. Es scheint, dass siebzig Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs auch unser Verfassungsgericht – nachdem ihm Oberverwaltungsgerichte und BGH vorangingen (hier)  – endgültig in der pluralen, offenen Gesellschaft angekommen zu sein scheint: Das Urteil, das den § 217 StGB, der gewerbsmäßige Sterbehilfe pönalisiert, für verfassungswidrig erklärt, ist ein Meilenstein. Es hebt sich fundamental ab von dem Skandalurteil aus dem Jahr 1957, mit dem das damalige BVG der Strafbarkeit homosexueller Beziehungen nach § 175 StGB die Verfassungskonformität attestierte.

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Die offene Gesellschaft und ihre Freunde
Urteil des BVerfG zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe
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Di Fabio singt das hohe C der Intoleranz

Udo di Fabio ist ein fraglos hochkompetenter Verfassungsjurist, der wie viele seiner Zunft dazu tendiert, seine eigenen Wertauffassungen mit den Werten der Verfassung zu verwechseln. Er ist einer von denen, die dem freiheitlichen Geist unserer Verfassung dann weniger abgewinnen können, wenn es um ihre nach eigenem Empfinden höheren Werte geht. Von diesem Willen, eigene Werte ohne Not auf der Verfassungsebene auch gegen widerstrebende Andere unter Missbrauch der eigenen intellektuellen Fähigkeiten durchzusetzen, sind wir alle betroffen. Dies ist eine Externalität, die wir als Anhänger des Respektes für die Überzeugungen und Wünsche anderer identifizieren und bekämpfen sollten, indem wir uns von den eher elementaren Wahrheiten im Hintergrund nicht ablenken lassen.

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Karlsruhe locuta – causa finita?
Retrospektiven und Perspektiven des Atomausstiegs nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer

Vor fast genau drei Jahren wurde in diesem Blog intensiv über die Kosten des Atomausstiegs diskutiert (hier). Diese nicht nur hier geführte Diskussion um die Aspekte von Endlagerung/Entsorgung ist zwischenzeitlich immer wieder aufgeflammt, doch scheint mit dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017, Az.: 2 BvL 6/13, der erst dieser Tage verkündet wurde, vorerst die letzte große Etappe der vielschichtigen großen Auseinandersetzungen beendet.

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Retrospektiven und Perspektiven des Atomausstiegs nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer
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Diskretionäre Handlungsspielräume bei der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren an gemeinnützige Organisationen

Strafprozeßverfahren können mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Oftmals macht die Justiz davon Gebrauch. Die Geldauflagen können dann der Staatskasse oder einer als gemeinnützig anerkannten Organisation, die sich in eine Liste des jeweiligen Landesjustizministeriums eintragen lassen muß, zukommen. Im wesentlichen obliegt es den Richtern, welche Organisation auf der betreffenden Liste in den Genuß einer Zuweisung kommt. Dabei scheint es sich bundesweit um eine Summe in einer Größenordnung von etwa einhundert Millionen zu handeln (Sachse 2014).

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