Ein wichtiges Instrument der europäischen Klimapolitik sind die Differenzverträge und deren deutsche Variante, die Klimaschutzverträge. Mit diesen Verträgen soll den Produzenten von erneuerbaren Energien oder klimaschonenden Produkten seitens des Staates die Wirtschaftlichkeit garantiert werden. Damit ähneln sie strukturell sehr stark den „Wirtschaftlichkeitsgarantieverträgen“, welche das Dritte Reich einsetzte, um private Unternehmen zu kriegswichtiger Produktion zu bewegen.
Vergleiche mit Nazi-Deutschland sind eine große Versuchung für alle, die im politischen Diskurs ein Totschlagargument brauchen. Wem vorgeworfen wird, Nazi-Ideologie zu verbreiten oder Nazi-Methoden anzuwenden, steht schon mit dem Rücken zur Wand – zumindest dann, wenn die Medien den Vorwurf aufgreifen. Daher sage ich gleich zu Beginn in deutlichen Worten, dass es bei dem Vergleich, den ich hier anstellen werde, rein um wirtschaftspolitische Instrumente geht.
Die These ist folgende: Die sogenannten Contracts for Difference, die in mehreren europäischen Ländern eingesetzt werden, sowie die in Deutschland verwendeten „Klimaschutzverträge“ ähneln sehr stark den Wirtschaftlichkeitsgarantieverträgen, die die Nationalsozialisten in ihrer Kriegswirtschaft benutzten.
Wenn ich auf diese Parallele aufmerksam mache, dann geht es mir vor allem darum, das in Europa gepflegte „Narrativ“, bei der Klimaschutzpolitik handle es sich um marktwirtschaftliche oder marktliche Politik, als reine Rhetorik zu entlarven. Stattdessen werden Instrumente aus der Mottenkiste planwirtschaftlicher Politik ausgepackt und mit neuen, marktwirtschaftlich erscheinenden Bezeichnungen und Beschreibungen versehen. In dem vorliegenden Fall ist es dabei dazu gekommen, dass Instrumente eingesetzt werden, deren Zweck es war, vor und während des 2. Weltkrieges die Aufrüstung zu beschleunigen und Autarkie in der deutschen Kriegsproduktion herbeizuführen.
Zur benutzten Rhetorik in der aktuellen Klimapolitik muss man nicht viel sagen. In ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht 2026 betont die Bundesregierung mit Nachdruck, auf eine „Stärkung des marktlichen Ausbaus von erneuerbaren Energien“ (S. 66), und dabei auf „vorausschauende energiepolitische Rahmenbedingungen und marktwirtschaftliche Instrumente“ (S. 62) zu setzen. China wird hingegen deutlich für „Wettbewerbsverzerrungen durch nichtmarktwirtschaftliche Praktiken“ (S. 85) kritisiert.
Die CO2-Differenzverträge (CCfD) oder Klimaschutzverträge gehen zwar auf die Ampel-Koalition zurück, werden aber auch von der aktuellen Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz und Wirtschaftsministerin Reiche fortgesetzt. Auch sie werden im Jahreswirtschaftsbericht elegant als marktwirtschaftliches Instrument verkauft (S. 101). Die Verträge werden demnach in einem Auktionsverfahren „wettbewerblich vergeben“ und aktuell sogar auf eine „unbürokratische, technologieoffene, effektive und effiziente Ausgestaltung hin überprüft“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält auf seiner Info-Seite dementsprechend auch eine „Marktwirtschaftliche Einbettung“ des Instruments für gegeben. Herz, was willst Du mehr?
Was genau sind nun diese Klimaschutzverträge? Klimaschutzverträge sind eine deutsche Variante der sogenannten Differenzverträge, wie sie z.B. in Großbritannien eingesetzt werden. Differenzverträge oder Contracts for Difference (CfDs) sind ein Vergütungsmodell für Energieerzeuger. Sie sind als Subvention für Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien gedacht. Im Fall von Großbritannien schließt die staatliche Low Carbon Contracts Company Verträge mit privaten Energieerzeugern ab und garantiert ihnen, die erzeugte Energie unabhängig von volatilen Marktpreisen zu einem Fixpreis zu vergüten. Nimmt der Erzeuger am Markt weniger ein als den Fixpreis, wird ihm die Differenz vom Staat ausgeglichen; nimmt er mehr ein, führt er die Differenz zum Fixpreis an den Staat ab. Dem Erzeuger wird somit eine gewisse Wirtschaftlichkeit garantiert und das Risiko niedriger Marktpreise abgenommen. Im Gegenzug wird sein Gewinn bei steigenden Marktpreisen begrenzt.
Der Hintergrund ist natürlich, dass Investitionen in erneuerbare Energien nicht oder kaum konkurrenzfähig wären, wenn sie nicht gefördert würden. Oft liegen die Kosten für die Herstellung von grünem Strom über den üblichen Marktpreisen. Ein Differenzvertrag garantiert den betroffenen Unternehmen eine Ausgleichszahlung, um es für die höheren Kosten zu kompensieren und gegen die höheren Risiken abzusichern.
Ganz ähnlich ist auch das deutsche Förderinstrument der Klimaschutzverträge ausgestaltet, nur schließt der Staat hier keine Verträge mit Energieerzeugern ab, sondern mit produzierenden Unternehmen: „Ein Klimaschutzvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen für die klimafreundliche Produktion eines Gutes“ (Gutachten für das BMWK, S. 3). Es geht dabei um Güter wie „grünen Stahl“ oder „grünen Zement“.
Wie auf der schon genannten Info-Seite erklärt wird, funktionieren die Klimaschutzverträge sehr ähnlich wie die britischen Differenzverträge. Es werden im Rahmen der Klimaschutzverträge „Mehrkosten ausgeglichen, die Unternehmen durch den Einsatz innovativer und klimaverträglicher Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen entstehen können. Dabei werden unter anderem Entwicklungen beim CO2-Preis sowie bei bestimmten Energieträgerkosten berücksichtigt. Auf diese Weise reduziert das Programm wirtschaftliche Risiken, die mit der Einführung neuer Produktionsverfahren verbunden sein können, und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen.“ Auch bei Klimaschutzverträgen ist vorgesehen, dass Unternehmen die Förderung anteilig zurückzahlen, wenn ihr Geschäftsmodell profitabel werden sollte, was insbesondere dann der Fall wäre, wenn der CO2-Preis höher steigt als die Kosten, die bei der CO2-Einsparung entstehen.
Es mag den einen oder anderen überraschen, aber die Nationalsozialisten setzten ganz ähnliche Verträge ein, die sogenannte „Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge“. Auch diese wurden zwischen dem Staat und (zumeist) einzelnen Unternehmen geschlossen. Um Investitionen anzuregen, verlagerte der Staat mit Preis- und Absatzgarantien das Amortisationsrisiko von Investitionen auf sich. Als rechtliche Grundlage diente dabei das durch Zurückdatierung bereits ab Dezember 1933 geltende Gesetz über die Übernahme von Garantien zum Ausbau der Rohstoffwirtschaft. Im Dezember 1933 schloss der deutsche Staat auf dieser Grundlage den bekannt gewordenen „Benzinvertrag“ ab, auch Feder-Bosch-Abkommen genannt. Darin übernahm der deutsche Staat Wirtschaftlichkeitsgarantien für alle synthetischen Produkte der Leunawerke. Der Vertrag legte einen bestimmten Garantie- und Gestehungspreis pro Liter Benzin fest. Wenn die tatsächlichen Kosten über diesem vereinbarten Gestehungspreis lagen, musste der Staat den Differenzbetrag an das Leunawerk zahlen; lag der Preis jedoch darunter, musste umgekehrt das Leunawerk die Differenz an den Staat abführen. Im Gegenzug zu den Wirtschaftlichkeitsgarantien stimmte die I.G. Farben zu, bis zum 31. Dezember 1935 mindestens 300.000 Tonnen synthetisches Benzin herzustellen.
In der Folge wurden zahlreiche Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge und vergleichbare Vereinbarungen in den Ersatzstoff- und Rüstungsbranchen abgeschlossen. „Ein Großteil der Investitionen in diesen Industriezweigen beruhte, neben der Errichtung neuer oder dem Ausbau bereits bestehender staatlicher Unternehmen, auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staat und privatwirtschaftlichen Unternehmen“ (Scherner 2008: S. 3).
Natürlich kann man die europäische Klimapolitik in keiner Weise mit der Politik der Nationalsozialisten gleichstellen. Die Nazis setzten die Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge ein, um die Aufrüstung voranzutreiben und kriegswichtiges Material möglichst autark herstellen zu können. Diese Verträge waren also dazu gedacht, die Kriegsführung zu erleichtern oder ermöglichen. Ein derartiges Ziel liegt den heutigen Regierungen, die Differenzverträge oder Klimaschutzverträge einsetzen, natürlich fern, und es wäre lächerlich, in dieser Hinsicht eine Parallele ziehen zu wollen.
Als wirtschaftspolitisches Instrument jedoch sind die Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge des 2. Weltkrieges als Vorläufer der heutigen Verträge zu bezeichnen. Zwar lehnt sich die Bezeichnung der CfDs an die vom Finanzwesen und der Börse her bekannten Differenzgeschäfte an, und die Mechanik der Differenzgeschäfte diente sicherlich auch als Vorbild für die Ausgestaltung der CfDs. Bei diesen Geschäften sind aber typischerweise alle Beteiligten private Parteien, während es sich bei den CfDs bzw. Klimaschutzverträgen eindeutig nicht um Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern um staatliche Instrumente der Wirtschaftspolitik handelt. Insofern sind die Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge der Kriegswirtschaft, und nicht die Differenzgeschäfte an der Börse die geschichtlichen Vorläufer der CfDs.
In beiden Fällen möchte der Staat Produktionsverfahren, die von der Privatwirtschaft nicht oder kaum angewendet würden, weil sie eben unrentabel sind, durch Preisgarantien künstlich rentabel machen. In beiden Fällen handelt es sich nicht um ein punktuelles Eingreifen in den Marktprozess, um etwa lokale Probleme wie Arbeitslosigkeit in bestimmten Industrien zu verhindern. Stattdessen geht es darum, die Wirtschaft grundsätzlich in eine andere Bahn zu lenken, sie zu transformieren. Die Ziele sind natürlich völlig unterschiedlich und moralisch nicht vergleichbar. Im Dritten Reich ging es darum, einen totalen Krieg vorzubereiten und durchzuführen. Im heutigen Europa geht es darum, das Klima zu retten. In beiden Fällen aber hatte sich die Wirtschaft diesen Zielen unterzuordnen.
Aus heutiger Sicht ist die wichtigste Parallele wahrscheinlich die Tatsache, dass es sich in beiden Fällen um den Versuch handelt, den Markt planwirtschaftlich als Mittel für konkrete Ziele der staatlichen Politik einzusetzen. In der Vorstellung des Ordoliberalismus sollen Markt und Wettbewerb von der Wirtschaftspolitik eigentlich nur konstituiert werden. Nachträgliche Regulierungen sind hauptsächlich dazu gedacht, den freien Wettbewerb zu erhalten. Markt, Wettbewerb und Unternehmertum dienen dabei keinen konkreten staatlichen Zielsetzungen oder Plänen, sondern den Verbrauchern. Diese entscheiden letztlich, was produziert wird und was nicht. Wirtschaftlichkeitsgarantieverträge und Klimaschutzverträge sind Instrumente, die diesen Zusammenhang auflösen sollen. Der Markt wird zwar erkannt als eine Institution, die für eine effiziente Verteilung der vorhandenen Ressourcen sorgt. Deswegen wird er auch konkret eingesetzt. Allerdings soll er diese Ressourcen nicht mehr so verteilen, dass sie die Konsumentenwünsche optimal befriedigen, sondern so, dass ein bestimmtes, vom Staat vorgegebenes Ziel erreicht wird.
Damit wird weder die unternehmerische Freiheit noch die Konsumentensouveränität völlig aufgehoben. Nach wie vor kann man auf dem Markt weitgehend nach Gusto kaufen oder verkaufen. Allerdings wird der Zusammenhang zwischen den beiden Marktseiten, also zwischen Verbrauchern und Unternehmen aufgeweicht. Die mit der Marktwirtschaft einhergehenden Freiheit wird auf diese Weise für staatliche Pläne instrumentalisiert und kanalisiert und daher auch insoweit eingeschränkt.
Dieses Vorgehen ist nun natürlich allein schon aufgrund dieser Einschränkung der Freiheit zu kritisieren. Hinzukommt, dass Plan- und Kriegswirtschaft erfahrungsgemäß Raubbau an den Ressourcen einer Gesellschaft betreiben. Gerade die Kriegswirtschaft ist ja dadurch gekennzeichnet, dass das übergeordnete Ziel (der militärische Sieg) über der langfristigen Erhaltung der gesellschaftlichen Grundlagen steht. Dass die Klimapolitik, wie sie derzeit von Europa, insbesondere aber von Deutschland betrieben wird, mit ähnlichen Instrumenten auch ähnliche Ergebnisse zeitigen wird, lässt sich mit Blick auf die aktuellen wirtschaftspolitischen Kennzahlen keineswegs ausschließen.
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