Gastbeitrag
Defizite und Reformoptionen des kommunalen Steuersystems

Die kommunale Ebene bildet die Basis eines föderalen Staates und erscheint aufgrund ihrer Bürgernähe besonders gut geeignet, das Leistungsangebot an den Wünschen der Nutzer auszurichten. Anreize zur Abwägung von Kosten und Nutzen kommunaler Leistungen entstehen insbesondere bei weitgehender Äquivalenz zwischen Staatsleistung und Steuerzahlung. Zur Finanzierung geeignete Gemeindesteuern sollten (1) ein gleichartiges Leistungsniveau bei gleichen Steuersätzen (interregionale Äquivalenz), aber auch (2) vom Durchschnitt abweichende Leistungen bei differenzierten Steuersätzen (regionale Äquivalenz) ermöglichen. Inwieweit genügen die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) sowie der Anteil an der Einkommensteuer diesen Anforderungen?

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Defizite und Reformoptionen des kommunalen Steuersystems“
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Gastbeitrag
Entlastung der Bürger
Zentrale Aufgabe der Steuerpolitik

Im aktuellen Wahlkampf prägt viel Umverteilungsrhetorik die steuerpolitische Debatte – zumal die SPD ,mehr Gerechtigkeit“˜ als ihr Motto ausgerufen hat. Zweifellos lässt sich die Bedeutung der Steuerpolitik in diesem Kontext schwerlich bestreiten. Gleichwohl ist der einseitige Blick auf das Steuersystem problematisch. Umverteilung hat Grenzen, auch in der Sozialen Marktwirtschaft. Sie liegen spätestens dort, wo der Staat Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger über Gebühr beschneidet. Allerdings ist der konkrete Verlauf dieser Grenze umstritten, umso mehr, als sich der einst als verfassungsrechtliche Vorgabe vorgeschlagene Halbteilungs-grundsatz juristisch als unhaltbar erwies. Vernünftigerweise sollte die Politik immer beachten, dass überhöhte Steuern die Motivation der Bürger zur Leistung am offiziellen Arbeitsplatz sowie auch unternehmerische Investitionen beeinträchtigen können. Auf ein mit wachsenden Steuerlasten zunehmendes Risiko solcher Effekte weisen bewährte Theorien hin. Dem steht indes die Ansicht gegenüber, dass vermehrte Umverteilung von Einkommen und Vermögen über verstärkte Nachfrage ,ärmerer“˜ Bevölkerungsschichten das Wirtschaftswachstum befördern könne. Aber wie relevant ist diese Sichtweise für Deutschland? Sprudelnde Staatseinnahmen, insbesondere auch aus der Lohn- und Einkommensteuer, die aus dem guten Lauf der Wirtschaft sowie der steilen Progression der Steuersätze resultieren, und ein bereits erhebliches Maß an steuerlicher Umverteilung zeigen eher Bedarf an steuerlicher Entlastung der Bürger an. Die aktuellen Daten sprechen hier Bände.

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Entlastung der Bürger
Zentrale Aufgabe der Steuerpolitik
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Sollte die Vermögensteuer wieder erhoben werden?

Seit rund 20 Jahren wird die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben; sie wurde aber nicht abgeschafft. Im Bundestagswahlkampf 2013 forderten die Grünen, DIE LINKE und die SPD, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 wird diese Forderung von verschiedenen Seiten erneuert. Jetzt hat der Bundeswirtschaftsminister erklärt, er unterstütze die Einführung einer privaten Vermögensteuer, wenn sich dieser Weg als gangbar erweisen sollte (Schäfers 2016a); das Betriebsvermögen solle nicht belastet werden. Eine Studie zu den möglichen Mehreinnahmen des Staates hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht (Bach und Thiemann 2016). Sie verweist freilich auf Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen, die das Mehraufkommen nennenswert verringern könnten.

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Sollte die Vermögensteuer wieder erhoben werden?“
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Ordnungspolitischer Kommentar
Erbschaftsteuer – Grundlegende Reform statt Stückwerk

Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male Regelungen der Erbschaftsteuer für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Verfas­sungs­richter bemängeln Teile der Sonderregeln für Unterneh­mensvermögen (§§ 13a und 13b ErbStG) und for­dern eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016.

Entsprechend der ersten Reaktionen wird die Politik wohl ausschließlich die vom Verfassungsgericht bemängelten Punkte angehen, ohne die Erbschaftsteuer grundsätzlich zu reformieren. Das ist aus ökonomischer Perspektive zu bedauern, da das aktuelle Erbschaftsteuerrecht einige Schwächen aufweist, die bestehen bleiben dürften.

Ordnungspolitischer Kommentar
Erbschaftsteuer – Grundlegende Reform statt Stückwerk
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Die Steuerpläne der Opposition
Sind die Wahlprogramme von SPD und Grünen ökonomisch und politisch vernünftig?

Was SPD und Grüne planen

Die SPD und die Grünen sind entschlossen, den kommenden Wahlkampf mit der Forderung nach Steuererhöhungen zu führen. Dies betrifft zunächst die Einkommensteuer. Die SPD plant, den Spitzensteuersatz auf 49% zu erhöhen, und zwar ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro (für Singles) und 200.000 Euro (für Verheiratete). Für diejenigen, die hiervon betroffen sind, aber bisher noch nicht der sogenannten Reichensteuer unterliegen, steigt der Grenzsteuersatz bei der SPD also um nicht unerhebliche 7 Prozentpunkte. Bereits ab 64.000 Euro soll der Grenzsteuersatz nach den SPD-Plänen linear auf den Höchstsatz zulaufen. Die Grünen fordern noch mehr von den Bürgern: Bei ihnen steigt der Steuersatz auf Einkommen über 60.000 Euro auf 45% und auf Einkommen über 80.000 Euro auf 49%. Gleichzeitig wollen die Grünen das steuerfreie Existenzminimum sehr moderat um etwa 600 Euro pro Jahr erhöhen. Wer sich als Steuerzahler im Bereich des neuen Existenzminimums von etwa 8700 Euro bewegt, spart damit etwa 90 Euro im Jahr. Wer den rot-grünen Spitzensteuersatz zahlt, wird durch den höheren Grundfreibetrag dagegen um rund 290 Euro im Jahr entlastet. In jedem Fall ist der Effekt dieser Entlastung überschaubar und es verwundert nicht, daß statt dessen die zusätzlichen Belastungen durch die Anhebung der Steuersätze im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen.

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Sind die Wahlprogramme von SPD und Grünen ökonomisch und politisch vernünftig?
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Was eine ökonomisch sinnvolle Steuerreform leisten kann und was nicht

Alle (vier) Jahre wieder

Ein Bundestags-Wahlkampf, in dem die zur Wahl stehenden Parteien keine Ankündigungen bezüglich der Reformen des Steuersystems machen, ist schwer vorstellbar. Aber bis zur nächsten Bundestagswahl sind noch drei Jahre hin. Die Regierungskoalition will angesichts der Finanzkrise nicht an ihre Steuersenkungsversprechen erinnert werden. Die SPD beschränkt sich darauf, medienwirksam eine Erhöhung des Spitzensatzes der Einkommensteuer auf 49% zu fordern. Ansonsten ist es still geworden um das Thema Steuerreform. Dabei wäre dies ein guter Zeitpunkt, um fern von Wahlkampfüberlegungen einmal Bestandsaufnahme zu machen und notwendige Anpassungen des Steuerrechts in die Wege zu leiten.

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