Die Steuerpläne der Opposition
Sind die Wahlprogramme von SPD und Grünen ökonomisch und politisch vernünftig?

Was SPD und Grüne planen

Die SPD und die Grünen sind entschlossen, den kommenden Wahlkampf mit der Forderung nach Steuererhöhungen zu führen. Dies betrifft zunächst die Einkommensteuer. Die SPD plant, den Spitzensteuersatz auf 49% zu erhöhen, und zwar ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro (für Singles) und 200.000 Euro (für Verheiratete). Für diejenigen, die hiervon betroffen sind, aber bisher noch nicht der sogenannten Reichensteuer unterliegen, steigt der Grenzsteuersatz bei der SPD also um nicht unerhebliche 7 Prozentpunkte. Bereits ab 64.000 Euro soll der Grenzsteuersatz nach den SPD-Plänen linear auf den Höchstsatz zulaufen. Die Grünen fordern noch mehr von den Bürgern: Bei ihnen steigt der Steuersatz auf Einkommen über 60.000 Euro auf 45% und auf Einkommen über 80.000 Euro auf 49%. Gleichzeitig wollen die Grünen das steuerfreie Existenzminimum sehr moderat um etwa 600 Euro pro Jahr erhöhen. Wer sich als Steuerzahler im Bereich des neuen Existenzminimums von etwa 8700 Euro bewegt, spart damit etwa 90 Euro im Jahr. Wer den rot-grünen Spitzensteuersatz zahlt, wird durch den höheren Grundfreibetrag dagegen um rund 290 Euro im Jahr entlastet. In jedem Fall ist der Effekt dieser Entlastung überschaubar und es verwundert nicht, daß statt dessen die zusätzlichen Belastungen durch die Anhebung der Steuersätze im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen.

Primär aus gesellschaftspolitischen Gründen, aber mit fiskalischen Nebenwirkungen, wollen beide Parteien das Ehegattensplitting abschaffen. Die SPD ist hier insofern weniger radikal, als daß sie bereits verheirateten Ehepartnern die Option lassen möchte, im bisherigen System zu verbleiben. Die Grünen würden dies nur mit einem gedeckelten Splittingvorteil zulassen, so daß bereits verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Einkommen unter 60.000 Euro geschützt sind, alle anderen aber Nachteile hinnehmen müssen. Ansonsten fordert die SPD eine Besteuerung der individuellen Einkommen beider Partner mit einem einheitlichen Durchschnittssteuersatz. Auch hier sind die Grünen radikaler: Sie wollen lediglich zulassen, daß eine fiktive, pauschalierte Unterhaltszahlung in Höhe des Grundfreibetrages vom besser an den schlechter verdienenden Ehepartner übertragen werden kann. Beide Parteien begründen ihre Vorschläge damit, daß beim heutigen Splittingverfahren die höhere relative Steuerbelastung für den schlechter verdienenden Partner in der Regel Ehefrauen besonders stark betreffe und sie vom Arbeitsmarkt fern halte.

Zusätzlich möchte die SPD noch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge erhöhen, von derzeit 25% auf 32%. Sie kündigt außerdem bereits an, die Abgeltungsteuer ganz abzuschaffen und die Kapitalerträge dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen, sofern das Aufkommen der Abgeltungsteuer sich nicht wie gewünscht entwickelt. Beide Oppositionsparteien wollen die Erbschaftsteuer erneut reformieren. Insbesondere die Privilegierung von Betriebsvermögen ist ihnen ein Dorn im Auge. Die SPD möchte diese Privilegierung stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen in den betroffenen Betrieben knüpfen, die Grünen möchten sie hingegen möglichst ganz beseitigen und durch die Erbschaftsteuer bedingte Liquiditätsengpässe in Unternehmen vor allem durch die Möglichkeit zur Stundung der Steuerzahlung vermeiden. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer möchten die Grünen mindestens verdoppeln, die SPD möchte es wenigstens erhöhen. Da signifikante Einnahmenverbesserungen nicht mit den Änderungen beim Betriebsvermögen zu erreichen sind, werden dazu auch Erhöhungen der Steuersätze nötig sein.

Schließlich sind die Grünen auch für eine Besteuerung von Vermögen. Unmittelbar soll dies durch eine befristete Vermögensabgabe geschehen. Das Wahlprogramm bleibt hier im Ungefähren: Die Vermögensabgabe soll Bürger mit einem Nettovermögen über einer Million Euro betreffen und auch auf Betriebsvermögen zugreifen, wobei hier die Abgabe bei 35% des Gewinns gedeckelt werden soll. Es fehlen Informationen über die Ausgestaltung im Detail. Lediglich das Ziel eines Aufkommens von 100 Mrd. Euro wird genannt. Mittelfristig soll an die Stelle der Vermögensabgabe wieder eine regelmäßige Vermögensteuer treten. Diese wäre auch aus Sicht der SPD erstrebenswert.

Was von den Vorschlägen zu halten ist

Betrachtet man zunächst die Zusammensetzung der Vorschläge, so ist zu vermuten, daß es sich bei der geringfügigen Anhebung des Grundfreibetrages um ein politisches Feigenblatt handelt, dessen Zweck vor allem darin besteht, im Wahlkampf auch einmal das Wort Entlastung verwenden zu können. Die tatsächlich zu erwartende Entlastung ist allerdings, wie oben gesehen, kaum der Rede wert. Alle anderen Vorschläge zielen eindeutig auf eine Erhöhung des Steueraufkommens ab und führen für die Bürger zu teils erheblichen Mehrbelastungen. Dies wurde in der politischen Berichterstattung bereits ausführlich gewürdigt (etwa hier, hier, hier und hier.) und braucht hier nicht noch einmal im Detail dargelegt werden.

Der vermutlich problemloseste Vorschlag der Oppositionsparteien ist der Plan der SPD zur Erhöhung der Abgeltungsteuer. Diese ist tatsächlich ein Fremdkörper im Steuersystem, da sie Kapitelerträge im Vergleich zu anderen Einkunftsarten begünstigt. Idealerweise sollten in der Einkommensteuer aber alle Einkunftsarten gleich behandelt werden. Die Ratio hinter der Einführung der Abgeltungsteuer bestand darin, die Anreize zur Steuerflucht zu verringern. Tatsächlich haben sich in den letzten Jahren die Bedingungen aber bereits drastisch geändert. Innerhalb Europas wird die Nutzung von Steueroasen institutionell immer mehr erschwert, hinzu kommen regelmäßige Datenlecks etwa in Form von Steuer-CDs. Das Argument für die Abgeltungsteuer ist also heute wesentlich schwächer als noch vor einigen Jahren. Selbst die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer auf Zinserträge als Quellensteuer mit einem Satz von 35%. Man sollte aber von einer Steuererhöhung in diesem Fall keine Geldschwemme erwarten – das Aufkommen der Abgeltungsteuer wird für 2013 nur auf knapp 9 Mrd. Euro geschätzt.

Die vorgeschlagenen Tarifänderungen in der Einkommensteuer sind problematischer. Sie belasten bereits die sogenannten Gutverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von etwas mehr als 60.000 Euro, also die Mittelschicht der leitenden Angestellten, erfolgreichen Selbständigen, Facharbeiter, oder auch Lehrer. Es kann nicht davon die Rede sein, daß nur eine kleine Gruppe reicher Steuerzahler von einer solchen Steuerpolitik negativ betroffen wäre. Zwar ist die Mehrbelastung zunächst moderat, sie steigt aber mit dem Einkommen relativ schnell an. Die Steuerpläne der Grünen sind gerade für diese obere Mittelschicht mit einem Einkommen zwischen 60.000 Euro und 100.000 Euro mit deutlich höheren Belastungen verbunden als die der SPD.

Eine relativ höhere Belastung geht auch von den Plänen der Grünen für das Ehegattensplitting aus. Zwar argumentieren Vertreter der Grünen, daß durch den teilweise vorgesehenen Bestandsschutz bereits verheiratete Paare mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 60.000 Euro vor einer Verschlechterung geschützt sind. Aber dies ist natürlich nur die halbe Wahrheit, denn zukünftige Ehepaare auch mit geringerem Einkommen werden im Vergleich zum aktuellen Recht deutlich schlechter gestellt. Darüber hinaus ist es die erklärte Absicht der Grünen, das Ehegattensplitting sukzessive ganz abzuschaffen – es ist also fraglich, wie lange der Bestandsschutz währt.

Wie erwähnt, geht es beiden Oppositionsparteien beim Ehegattensplitting vor allem um Gesellschaftspolitik. Die Vorstellung, daß ein Ehepartner keiner Erwerbsarbeit nachgeht und sich um die Familie kümmert erscheint ihnen offenbar unerträglich unmodern. Durch die Abschaffung des Splittings setzen sie gleich zwei entsprechend wirkende Anreize: Einerseits wird die heute vom schlechter verdienenden Partner in der Lohnsteuerklasse V empfundene relativ höhere Steuerbelastung reduziert. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung suggeriert ihm oder ihr nun, daß sich die Arbeit scheinbar mehr lohnt. Andererseits wird aber das insgesamt verfügbare Haushaltseinkommen durch den Wegfall des Splittingvorteils sinken. Möglicherweise sehen sich manche Ehepartner dadurch erst genötigt, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, um ein gewohntes Konsumniveau zu halten. Dies ist zur Durchsetzung der gesellschaftspolitischen Präferenzen vor allem der Grünen nicht ungeschickt, aber es geht aufgrund der mit dem Wegfall des Splittingvorteils steigenden Steuerlast leider auch deutlich zu Lasten der Familien.

Besonders problematisch sind die Pläne zur Substanzbesteuerung. Die Vermögensteuer hat seit Bestehen der Bundesrepublik bis zu ihrer Aussetzung durch das Bundesverfassungsgericht nie ein Aufkommen deutlich über 0,5% des Bruttoinlandproduktes erzielt; zuletzt lag das Aufkommen um 0,2%. Die Vermögensteuer ist mit zahlreichen administrativen Schwierigkeiten verbunden, und generell eine wenig effiziente und oft auch ungerechte Steuer. Sie beinhaltet die Gefahr, daß schnell drastische Steuerbelastungen entstehen können. Ein Beispiel: Ein Steuerzahler legt 100.000 Euro in einen Mix aus leidlich sicheren Staatsanleihen an und erhält einen Zins von 3%. Auf die Erträge zahlt er 750 Euro Abgeltungsteuer. Eine Vermögensteuer von 1,5% führt zur Zahlung von weiteren 1.500 Euro. Insgesamt werden 75% seiner Zinserträge weggesteuert. Auch wenn der Halbteilungsgrundsatz unter Verfassungsjuristen umstritten ist, so ist es doch zweifelhaft, ob derart hohe Belastungen noch grundgesetzkonform wären. Einer Vermögensteuer wären in Deutschland sehr enge materielle Grenzen gesetzt, bei gleichzeitig sehr hohem Verwaltungsaufwand. Diese Einwände gelten natürlich auch für eine temporäre Vermögensabgabe, wie sie die Grünen anstreben. Hier ist es außerdem fraglich, ob eine Not- oder Ausnahmesituation, die eigentlich eine Voraussetzung für eine solche Abgabe ist, heute tatsächlich gegeben ist.

Bei ihren Überlegungen zur Erbschaftsteuer unterliegen die Grünen einem fundamentalen Irrtum. In ihrem Wahlprogramm schreiben sie: Eine höhere Erbschaftsteuer ist anreizneutral, weil erben nichts mit Leistung zu tun hat. Das mag für zufällige Erbschaften gelten. Für geplante Erbschaften, die auf Altruismus der älteren für die jüngere Generation gegründet sind, gilt dies sicher nicht. Hier besteht die Gefahr, daß bei einer höheren Erbschaftsteuer der Anreiz zum Vermögensaufbau zugunsten der jüngeren Generation geringer wird.

Unter dem Strich sind beide Wahlprogramme auf eine Erhöhung des Steueraufkommens angelegt. Dies gilt noch mehr für das Programm der Grünen als das der SPD, was erstaunlich ist, wenn man bedenkt, daß die Grünen über einige Jahre finanzpolitisch eher konservativer als die Sozialdemokraten waren. Beide Parteien begründen die angepeilten Steuererhöhungen in ihren Programmen mit einer blumigen Gerechtigkeitsrhetorik. Das Ziel besteht demnach vor allem in der Verringerung von Einkommens- und Vermögensungleichheit, die als ungerecht empfunden wird. In beiden Wahlprogrammen finden sich jenseits der Steuerpolitik aber auch zahlreiche Forderungen nach einem Ausbau der Staatstätigkeit – jenseits irgendwelcher Verteilungsfragen. Es wäre ehrlicher, wenn SPD und Grüne zugeben würden, daß ihre Steuerpläne vor allem ein Ertüchtigungsprogramm für einen wachsenden Staatssektor sind. Es geht tatsächlich nicht darum, zielgerichtet Einkommen umzuverteilen, sondern es geht um die Finanzierung von Ausgabenprogrammen in allen Politikbereichen.

Sind diese Vorschläge politisch rational?

Für die SPD ist der im Wahlprogramm verfolgte Ansatz zunächst durchaus plausibel. Die aus der Steuerpolitik folgenden Belastungen treffen eher nicht das traditionelle sozialdemokratische Wählermilieu. Gleichzeitig wird ein bunter Strauß von Ausgabenprogrammen in Aussicht gestellt, die viele sozialdemokratische Kernanliegen ansprechen. Die SPD scheint von der Schröderschen Strategie abzurücken, in der Mitte neue Wähler zu gewinnen. Statt dessen versucht sie, ins Lager der Nichtwähler oder zu den Linken abgewanderte Ur-Sozialdemokraten neu für sich zu gewinnen. Solange die Mitte mit der Kanzlerin relativ zufrieden ist und keine Wechselstimmung herrscht, ist das wahltaktisch klug. Es stellt sich nur die Frage, ob der Spitzenkandidat diesen Ansatz glaubhaft und erfolgreich vertreten kann.

Bei den Grünen sieht das scheinbar anders aus. Die Sorge um typisch grüne Themen ist häufig ein Luxusgut, das man sich erst leistet, wenn man materiell gut abgesichert ist. Ihre hohen, zweistelligen Wahlergebnisse können die Grünen daher nur erreichen, wenn sie auch den wohlhabenden, linksliberalen Mittelstand ansprechen – also genau jene Wähler, denen sie nun deutlich höhere Steuerlasten aufbürden wollen. Obwohl die Diskussion um die Steuerpläne seit einigen Wochen schwelt, gibt es bisher keinen deutlichen Einbruch der Umfragewerte für die Grünen. Die einfachste Erklärung dafür wäre Ignoranz, aber diese Erklärung ist wohl auch zu einfach. Angesichts der medialen Präsenz des Steuerthemas dürfte inzwischen jeder Wähler zumindest ahnen, was auf ihn zukommt. Aber was erklärt dann den stabilen Wähleranteil?

Es wäre denkbar, daß viele Wähler der Grünen erwarten, zwar unter den Steuerplänen zu leiden, aber gleichzeitig von höheren Staatsausgaben zu profitieren, sei es als Beamte, als Angestellte im öffentlichen Dienst oder als staatsnahe Selbständige, deren Einkommen stark von öffentlichen Aufträgen abhängt. Es wäre auch möglich, daß sie insoweit idealistisch veranlagt sind, daß politische Präferenzen das eng definierte materielle Eigeninteresse dominieren. Und schließlich könnte es auch sein, daß die Sympathisanten der Grünen sich expressiv verhalten. Wissend, daß ihre eigene Stimme mit einer Wahrscheinlichkeit von praktisch Null entscheidend ist, wählen sie ohne Rücksicht auf die materiellen Konsequenzen vor allem, um eine selbst gewählte politische Identität zu bestätigen und zu pflegen – etwa die eines an wirtschaftlicher Gleichheit orientierten Altruisten, der bereit ist, selbst höhere Steuern zu zahlen, wenn es der sozialen Gerechtigkeit dient. Das Problem ist nur: Wenn genügend Wähler stark an ihrer Identität und wenig an den materiellen Konsequenzen orientiert sind, dann besteht die Gefahr, daß letztendlich eine irrationale Politik implementiert wird.

Fairerweise muß man anmerken, daß jedenfalls zu diesem Zeitpunkt noch niemand sagen kann, ob eher noble oder eher zynische Motive der Wähler hinter den stabilen Umfragewerten der Grünen stecken. Wichtig und vielleicht auch etwas überraschend ist nur, daß die Partei tatsächlich wahltaktisch damit erfolgreich sein kann, ihre eigene Wählerschaft fiskalisch zu belasten. Gerade wenn das expressive Motiv dominiert, dann wird ein Wahlerfolg der Grünen nicht nur trotz, sondern sogar wegen ihrer Steuerpläne sehr wahrscheinlich.

Abschließend ist auch noch zu bedenken, daß der Druck zu Steuererhöhungen zu einem erheblichen Teil von unten, aus den Landesverbänden kommt. Viele, vor allem SPD-regierte Länder haben wegen der nur halbherzigen Korrekturen ihrer Ausgaben erhebliche Probleme damit, die Bedingungen der verfassungsmäßigen Schuldenbremse zu erfüllen. Gerade diese Länder kann man daher als eine treibende politische Kraft hinter den Kampagnen für Steuererhöhungen sehen, denn 42,5% des zusätzlichen Aufkommens der Einkommensteuer wird in ihre Kassen fließen, während der Ärger der Wähler nur die Bundesebene trifft. Die betroffenen Länder betreiben politisches Trittbrettfahren. Der Druck zu bundesweiten Steuererhöhungen ist ein Nebeneffekt der fehlenden Steuerautonomie der Länder und ihrer Finanzierung vor allem durch Gemeinschaftsteuern. Er entsteht, weil trotz des Trends stark ansteigender Steuereinnahmen einzelne, vor allem rot-grün regierte Länder noch in Finanzierungsnöten sind und über keine Instrumente verfügen, kurzfristig autonome und dezentrale Einnahmenverbesserungen zu erzielen.

4 Antworten auf „Die Steuerpläne der Opposition
Sind die Wahlprogramme von SPD und Grünen ökonomisch und politisch vernünftig?

  1. Es gibt noch eine weitere denkbare Motivation der „Grüne“-Wähler: Neid. Man erleidet bei Realisierung des Programms zwar finanzielle Einbußen, erfreut sich aber um so mehr daran, dass es Andere viel schlimmer trifft.

  2. Sollte man die Überlegungen zur Erbschftssteuer nicht auf die
    Besteuerung künftigen Konsums (allgemein als Besteuerung von
    „Kapitaleinkommen“ bezeichnet) ausdehnen?.
    Höhere Steuersätze werden nur die Investitionstätigkeit in Deutschland
    bremsen, die sowieso schon fast traditionell sehr niedrig ist, bezogen auf das BIP, da sie die geforderten Bruttozinssätze bei Investitionen weiter
    erhöhen.

  3. „Idealerweise sollten in der Einkommensteuer aber alle Einkunftsarten gleich behandelt werden.“

    Dem ist meines Erachtens nicht so. Es wäre effizienter ausschließlich den Konsum zu besteuern und Investitionen bzw. Ersparnisse überhaupt nicht zu belasten. Eine Besteuerung von Kapitaleinkommen, verhindert den Aufbau von Vermögen und vermindert somit den gesamtwirtschaftlichen Kapitalstock. Darunter leiden dann alle.

    @Rayson: Das dürft voll ins Schwarze treffen.

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