Zumeist wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hinsichtlich ihrer allokativen Nebenwirkungen auf dem Arbeitsmarkt oder hinsichtlich ihrer distributiven Konsequenzen diskutiert. Daneben verursacht sie – von vielen gar nicht wahrgenommen – aber zudem auch allokative Wirkungen im Ausbildungsbereich, die alles andere als erfreulich sind. Denn auch hier beeinflusst der Mindestlohn die Lohnunterschiede.
Lohnunterschiede geben auf einem Arbeitsmarkt in der Regel Produktivitätsunterschiede wieder. Produktivitätsunterschiede zwischen Beschäftigten wiederum entstehen üblicherweise aus Unterschieden im am Arbeitsplatz anwendbaren Humankapital der betreffenden Personen. Dies bedeutet, dass Personen mit einer Berufsausbildung, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten, mehr verdienen sollten und dürfen als Personen ohne eine solche Berufsausbildung. Ist die Berufsausbildung schwierig und stark nachgefragt, so ist die Entlohnung höher, als wenn die Berufsausbildung leicht zu erlangen ist und/oder wenig nachgefragt. Entfallen die Lohnunterschiede, entfällt auch der Anreiz zur Berufsausbildung. Ist diese Berufsausbildung dann auch noch schwierig oder verursacht sonstige Kosten wie den Verzicht auf den Lohn bei einer alternativen Beschäftigung, lohnt sie sich für viele Personen nicht mehr.
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