„Ökonomie in BildernIm Land der Mietpreisbremsen“ weiterlesen
Das ewige Leid mit der hohen Miete in den Ballungsräumen
Norbert Berthold hat in seinem Beitrag „Mietpreisbremse und ‚Sozialer Wohnungsbau‘” schon auf viele Aspekte des Problems steigender Mieten in Großstädten bzw. Ballungsräumen hingewiesen.
Vergleicht man etwa die Miete laut Mietspiegel in den bayerischen Großstädten (München: 17,60 €/qm, Nürnberg: 9,40 €/qm, Augsburg: 10,30 €/qm etc.) mit den eher ländlich geprägten Regionen (Hof: 5,30 €/qm, Arzberg: 4,50 €/qm, Deggendorf: 7,40 €/qm, Passau: 8,20 €/qm, Memmingen: 8,60 €/qm), so zeigt sich, daß hier ein erhebliches Großstadt-Land-Gefälle auftritt (Werte aus www.meinestadt.de).
„Das ewige Leid mit der hohen Miete in den Ballungsräumen“ weiterlesen
Ordnungspolitischer Unfug (2)
Mietpreisbremse und „Sozialer Wohnungsbau“ Irrwege in der Wohnungspolitik
„In many cases rent control appears to be the most efficient technique presently known to destroy a city – except for bombing.“ (Assar Lindbeck)
Der regionale Wohnungsmarkt in Deutschland ist in Unordnung. Es besteht ein Gefälle zwischen Stadt und Land. In städtischen Ballungsräumen fehlt es an Wohnraum. Es bilden sich lange Schlangen. Die Mieten sind seit 2010 um fast 40 % gestiegen. Das ist in Kleinstädten und auf dem Land anders. In Deutschland stehen über 2 Mio. Wohnungen leer, die meisten außerhalb der Ballungszentren. Dort buhlen Vermieter um Mieter. Die angespannte Lage in Ballungsräumen führt dagegen zu sozialen Härten. Vor allem einkommensschwache Haushalte leiden darunter. Die „Wohnungsnot“ steht inzwischen ganz vorne auf der Agenda der politischen Parteien. Sie streiten über die beste wohnungspolitische Therapie.
Mietpreisbremse (2)
Mietpreisbremse – der Staat als Wohltäter?
Anfang März hat der Bundestag mit großer Mehrheit die sogenannte Mietpreisbremse verabschiedet. Schon bisher kann der Vermieter keineswegs an Miete nehmen, was der Markt hergibt. Vielmehr darf er in bestehenden Mietverhältnisses die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20% erhöhen, und auch das gemäß §558 BGB nur höchstens bis zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“. Darunter versteht der Gesetzgeber die Miete, die im Schnitt innerhalb der letzten vier Jahre für eine vergleichbare Wohnung in derselben Gegend bezahlt wurde. Nur im Fall von Modernisierungen können die Kosten dafür in genau vorgeschriebener Weise auf die Miete aufgeschlagen werden.
„Mietpreisbremse (2)
Mietpreisbremse – der Staat als Wohltäter?“ weiterlesen
Mietpreisbremse (1)Im Land der MietpreisbremsenReise-Impressionen
„Der Makler fährt in einem bonzenhaften Geländewagen à la Moskau Inkasso vor, mustert gleichgültig Dutzende Interessenten, die sich im Treppenhaus stauen, weiß nichts über das Objekt zu sagen, außer dass der Vermieter ganz sicher nicht selber für allfällige Reparaturen aufkommen wird. Am Ende wählt er dann einen aus, der bereit ist, die geforderte Fantasiemiete für eine unsanierte Wohnung Marke Nachkriegsbau zu zahlen.“ So war es in einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung vom 25. Februar 2015 zu lesen, der sich auf die damaligen Beschlüsse des Koalitionsausschusses von CDU und SPD bezog. Der Autor war fest davon überzeugt, dass solchen Missständen nur mit gesetzgeberischen Maßnahmen beizukommen sei, und er wusste auch wie: „Die Mietpreisbremse … ist die richtige Konsequenz.“ Am 5. März 2015 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Mietpreisbremse beschlossen.
„Mietpreisbremse (1)Im Land der MietpreisbremsenReise-Impressionen“ weiterlesen
Kurz kommentiert
Mutter Staat
Von der Frauenquote zur Mieterdiskriminierung
Nun ist die Frauenquote für den Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften beschlossen und Mutti hat sich nicht gewehrt. Vermutlich wird die Quote wenig schaden, gewiss wenig nutzen. Wir sollten dennoch nicht mit einem Achselzucken darüber hinweggehen. Denn diejenigen, die mal wieder Symbolpolitik machten, haben damit einen weiteren Schritt der Politisierung unseres Alltags vollzogen. Um sich politisch als Kämpfer für das Recht zu profilieren – und wer für das Recht kämpft hat, wie der DDR-Bürger weiß, immer Recht – haben sie keine Hemmungen gehabt, einen Bereich politisch zu regeln, der keineswegs zwingend nach einer solchen Regelung verlangte. Im Vergleich etwa zur Mitbestimmung in Unternehmen, die natürlich auch einen Eingriff in die privatrechtliche Autonomie darstellt, werden von der Frauenquote allerdings voraussichtlich geringe Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen ausgehen. Bedenklich ist nicht die wirtschaftliche Wirkung der Maßnahme, bedenklich ist, dass man überhaupt keine Hemmungen mehr hat, solche Maßnahmen politisch zu fordern und durchzusetzen.
„Kurz kommentiert
Mutter Staat
Von der Frauenquote zur Mieterdiskriminierung“ weiterlesen
Wenn’s dem Esel zu wohl wird
Deutschlands schöne Fassade bekommt Risse
„Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.“ (Heinrich Heine)
Es war fast wie im Märchen. Die Welt blickte teils anerkennend, teils bewundernd, teils neidisch auf Deutschland. Nun hat sich die Stimmung auch hierzulande eingetrübt. In Europa ist Deutschland aber noch immer wirtschaftlich vorne. Die Arbeitslosigkeit ist geringer als anderswo, qualifizierte Arbeitskräfte werden knapp. In den Ländern der Europäischen Union schrumpft die Wirtschaft, Deutschland wächst weiter, wenn auch nur noch langsam. Die europäischen Staaten versinken im Schuldensumpf, Deutschland will seinen Haushalt ausgleichen.
„Wenn’s dem Esel zu wohl wird
Deutschlands schöne Fassade bekommt Risse“ weiterlesen
Die Institutionen der Sozialen Marktwirtschaft erodieren mit steigender Geschwindigkeit
In den vergangenen sechs Jahren haben sich sowohl Stil als auch Inhalt der wirtschaftspolitischen Diskussionen grundlegend verändert. Bestand zuvor ein Konsens, dass eine effiziente und wachsende Wirtschaft zum Vorteil aller Bürger ist, begann mit der Finanz- und Wirtschaftskrise ein nationales und internationales Schwarzer-Peter-Spiel, in dem versucht wird, die Lasten der Anpassung an die neuen Gegebenheiten an andere Bevölkerungsgruppen oder Nationen weiterzureichen.
Mythen und Fakten zur Mietpeisbremse
Die Mietpreisentwicklung in Deutschland ist zum Politikum geworden. Berichte über lange Schlangen bei Besichtigungsterminen, über Makler, die Wohnungen an die Meistbietenden versteigern, und über junge Familien, die von explodierenden Mieten aus den Städten vertrieben werden, lassen den Ruf nach staatlichen Interventionen lauter werden. Die Koalitionäre in Berlin springen allzu gern auf diesen Zug auf und verkünden, mit einer Mietpreisbremse den weiteren Anstieg der Mieten begrenzen zu wollen.
Aus ökonomischer Sicht mag bezweifelt werden, ob die Festlegung eines Höchstpreises tatsächlich ein adäquates Mittel darstellt, auf Verknappungstendenzen auf der Angebotsseite zu reagieren, oder ob der Wohnungsmangel dadurch nicht eher vergrößert wird. Doch das ist nicht Thema dieses Beitrags. Hier geht es um die Frage, ob die Annahmen, die der Debatte um die Mietpreisbremse zugrunde liegen, empirisch stichhaltig sind oder nicht.
Ordnungspolitischer Kommentar
Gutes und bezahlbares Wohnen?
Beim Bestellerprinzip für Makler wird die Rechnung ohne den Wirt gemacht
Insgesamt scheint es in Deutschland keinen WohnungsÂmangel zu geben. Die Nettokaltmieten sind 2013 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes deutschlandweit durchschnittlich um 1,6 Prozent gestiegen und liegen damit nahezu gleichauf mit der allgemeinen Entwicklung der Verbraucherpreise. Das im Vergleich zur Nachfrage geringe und entsprechend teure Angebot in einigen BallungsÂgebieten hingegen empfinden viele WohnungsÂsuchende als Zumutung. Gerüchte machen die Runde, dass sich der Mietpreis bei Neuvermietungen in manchen Städten innerhalb des letzten Jahres um über dreißig ProÂzent erhöht habe. Und damit nicht genug: Neben hohen Mietpreisen müssen Neumieter meist auch noch die ProÂvision für den Immobilienmakler tragen.
Doch nun ist die Große Koalition angetreten, den gebeuÂtelten Wohnungssuchenden zur Seite zu springen. Am 19. März legte Justizminister Heiko Maas den ersten Entwurf zu der im Koalitionsvertrag unbescheiden unter der ÜberÂschrift „gutes und bezahlbares Wohnen“ angekündigten Regulierung der Wohnungsmärkte vor. Schluss jetzt mit (halbwegs) freien Wohnungsmärkten. Lange genug konnÂten Vermieter in attraktiven Wohngegenden nicht nur höhere Mieten durchsetzen, sondern auch noch teure Makler beauftragen, die dann die Mieter zu bezahlen hatÂten. Das Bestellerprinzip soll damit aufräumen: Zukünftig wird gesetzlich geregelt, dass derjenige, der den ImmobiÂlienmakler beauftragt, auch die Provision schuldet.