Das gezielte Verbreiten von Falschmeldungen mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu beeinflussen ““ mit einer prägnanten Wortschöpfung neuerdings als Fake News bezeichnet ““ beschäftigt derzeit Politik und Medien. Die Aufregung ist so groß, daß selbst nüchterne Menschen wie der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar ein wenig staatlicher Kontrolle der Informationsflüsse im Internet etwas abgewinnen können.
Die Bundesregierung, unter Federführung von Justizminister Heiko Maas, wirft Falschmeldungen gleich in einen Topf mit „Haßkommentaren“. Hoffentlich sind damit nur ohnehin schon juristisch zu sanktionierende Tatbestände wie üble Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder auch Beleidigung gemeint; sicher sein kann man sich da aber nicht. Fake News aber möchte die Bundesregierung nun ebenfalls unter Strafe stellen. Facebook reagiert vorauseilend und beauftragt das formal gemeinnützige Journalistenkollektiv Correctiv mit der Wahrheitskontrolle auf seinen Seiten. Daß Correctiv da gerade selbst wahre Fake News zum Thema Krankenhauskeime verbreitet hat, verbucht man wohl am besten unter „Ironie der Geschichte“.
Nun kann Facebook natürlich für seine Seiten mit Dienstleistungen beauftragen, wen es will. Wer Facebook nutzt, muß wissen, worauf er sich einläßt. Wenn andererseits die Exekutive aufgrund von Fake News ermächtigt werden soll, öffentliche Diskussionen zu zensieren, dann ist das eine andere Dimension und nicht nur ein theoretisches Problem. Es sei an die aus Bundesmitteln finanzierten Schmutzkampagnen des vergangenen Jahres erinnert, mit denen der Raum der tolerieten Meinungsäußerung eingeengt werden sollte.
Es geht um das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dieses ist nicht unbegrenzt, wie sich aus dem zweiten Absatz von Artikel 5 des Grundgesetzes ergibt. Aber, so meinen die Juristen: Wenn man es begrenzen will, dann muß man schon sehr, sehr, sehr gute Gründe haben, sofern man überhaupt eine Chance haben möchte, damit vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen. Gibt es solche Gründe? Muß die Demokratie vor Fake News geschützt werden, weil der öffentliche Diskurs den Umgang mit Falschmeldungen nicht selbst regulieren kann? Wohl eher nicht.
Theoretisch gibt es gerade aus einer verhaltensökonomischen Perspektive heraus natürlich viele Probleme. Sei es die Neigung vieler Bürger, gezielt nach Informationen zu suchen, die ihre bestehende Meinung stützen, oder die Tatsache, daß verzerrte Risikowahrnehmungen dazu führen können, daß Hysterien leicht geschürt werden können. Da ist es dann allerdings ein schönes Paradox, daß gerade die Debatte um Fake News selbst eine solche hysterische Übertreibung eines eigentlich nicht sehr relevanten Problems zu sein scheint. Die Geschichte von der Gefährlichkeit von Fake News ist vermutlich eine Falschmeldung.
Ein gerade erst veröffentlichtes Arbeitspapier von Matthew Gentzkow und Hunt Allcott untersucht empirisch die Bedeutung von Fake News für die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten. Beide Lager, auch das von Hillary Clinton, haben Falschmeldungen im Wahlkampf verbreitet. Das Trump-Lager tat dies allerdings, soweit die Datenbank von Gentzkow und Allcott repräsentativ ist, in wesentlich größerem Umfang. Für Trump günstige Falschmeldungen wurden in den sozialen Medien 30 Millionen mal geteilt, während für Clinton günstige Falschmeldungen nur 7,6 Millionen mal geteilt wurden. Und tatsächlich glaubten etwas mehr als die Hälfte derjenigen, die in einer Umfrage mit solchen Nachrichten konfrontiert wurden und sich erinnerten, sie vor der Wahl gesehen zu haben, auch an ihre Richtigkeit.
Jetzt kommt aber schon die erste Einschränkung: Ausgehend von dieser Umfrage dürften nur etwa 15 Prozent der erwachsenen Amerikaner vor der Wahl Fake News bewußt wahrgenommen haben und etwa 8 Prozent haben sie geglaubt. Auch wenn man es in der Twitter-Gemeinde nicht fassen kann: Gesellschaftlich ist das Internet als Medium immer noch nicht übermäßig bedeutsam. Nun ist der Effekt zwar absolut gesehen gering, aber er könnte natürlich immer noch ausreichen, um einen engen Wahlausgang in die eine oder die andere Richtung zu manipulieren.
Aber auch das scheint nicht sehr wahrscheinlich. Die Ergebnisse von Gentzkow und Allcott sind nämlich konsistent mit der Vermutung, daß viele Menschen, die sich im Netz politisch informieren, in ideologisch relativ stark getrennten virtuellen Welten leben. So nahmen registrierte Republikaner die für Trump sprechenden Falschmeldungen mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit wahr als Unabhängige und vor allem Demokraten. Wenn es um die Glaubwürdigkeit geht, sind die Unterschiede noch dramatischer: Republikaner glauben solche Falschmeldungen mit bis zu achtmal größerer Wahrscheinlichkeit als Demokraten.
Die Schlußfolgerung von Gentzkow und Allcott ist dann ziemlich klar: „For fake news to have changed the outcome of the election, a single fake news story would need to have convinced about 0.7 percent of Clinton voters and non-voters who saw it to shift their votes to Trump, a persuasion rate equivalent to seeing 36 television campaign ads.“ (S. 22).
Bevor man also ernsthaft darüber diskutiert, das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch die staatliche Regulierung von Fake News einzuschränken ““ offen durch Gesetz, oder durch die Hintertür der öffentlichen Finanzierung einer entsprechenden Stiftungs- und Kampagnenindustrie ““ sollte man etwas Luft aus dem Thema lassen. Es ist schlicht nicht besonders relevant. Dies gilt noch mehr, wenn man bedenkt, daß die Erfahrung der Bürger im Umgang mit Fake News im Netz im Zeitablauf zunimmt. Und damit wohl auch ihre Skepsis und Urteilsfähigkeit.
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