Gastbeitrag
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Brücke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen!

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiger Baustein für die Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sie bietet einen guten Einstieg, das Interesse der Bevölkerung an renditestarken Anlageformen zu wecken. Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages noch während der letzten CDU-SPD-Regierung können ihr weiter Schub geben. Diese Brücke zwischen Kapital und Arbeit dürfte auch in der neuen Legislaturperiode auf der Agenda stehen, das versprechen die Wahlprogramme. Neue Umfrageergebnisse zeigen das große Interesse insbesondere junger Beschäftigter an dieser Form der finanziellen Teilhabe und des Vermögensaufbaus.

Die neuen Regelungen im Überblick – Massive Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte

Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 das Fondsstandortgesetz (FoStoG) und, darin enthalten, eine bessere Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland beschlossen. Wichtigste Maßnahme ist die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter (§ 3,39 Einkommenssteuergesetz) von 360 Euro auf 1.440 Euro.

Der Freibetrag kann zunächst für die „Zuwendung von Vermögensbeteiligungen“ durch den Arbeitgeber – also für die kostenlose oder vergünstigte Übertragung von Aktien oder Genussrechten oder stillen Beteiligungen an die Mitarbeiter – genutzt werden. Die Zuwendung ist bis zur Höhe von 1.440 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei.

Wird der Freibetrag für die Zuwendung vom Arbeitgeber nicht genutzt bzw. nicht vollständig ausgeschöpft, so können die Arbeitnehmer selbst im Wege einer Entgeltumwandlung die verbleibende Differenz steuerfrei (dann aber nicht sozialabgabenfrei) als Vermögensbeteiligung einbringen.

Es handelt sich um die bislang weitreichendste Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland und eine echte Verbesserung für die Beschäftigten und die Unternehmen. Die Steuer- und Abgabenfreiheit macht den kontinuierlichen, langfristigen Vermögensaufbau so attraktiv wie kaum ein anderes Instrument. Hier entsteht Vermögen für die Beschäftigten und (Eigen-)Kapital für die Unternehmen.

Die nachgelagerte Besteuerung (neuer § 19a Einkommenssteuergesetz) ist ein weiteres wichtiges Element der Neuregelung, das für alle jungen KMU gilt und speziell auch auf die Bedürfnisse der Startups zielt.

Damit soll die sogenannte „dry-income“-Problematik vermieden werden. Denn bislang findet eine Besteuerung von Anteilsübertragungen an die Beschäftigten, wenn der Freibetrag überschritten wird, zum Zeitpunkt der Einräumung der Beteiligung statt, ohne dass den begünstigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schon entsprechende Erträge aus dieser Beteiligung zugeflossen sind.

Die Neuregelung sieht vor, dass die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Kapitalanteilen zunächst nicht als (geldwerter) Vorteil einkommensteuerpflichtig ist. Die Vermögensbeteiligung ist erst nach spätestens 12 Jahren zu versteuern oder wenn der begünstigte Mitarbeiter seine Anteile verkauft bzw. zurückgibt oder das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber beendet wird.

Die Beschäftigten müssen also nur dann Steuern zahlen, wenn und soweit die Beteiligung werthaltig ist. Scheitert das Startup Unternehmen, fällt auch künftig keine Steuer an. Damit will der Gesetzgeber dem besonderen unternehmerischen Risiko der Startups Rechnung tragen.

Insgesamt bringt die nachgelagerte Besteuerung massive Vorteile, wenn es darum geht, einzelnen Mitarbeitern oder Führungskräften gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in maßgeblichem Umfang zu ermöglichen oder die Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung zu gestalten.

Für die Startups ist diese Regelung aber ebenso wenig attraktiv wie die Erhöhung des Freibetrags.

Handlungsfeld Startups

Für den Branchenverband Bitkom und den Bundesverband Deutsche Startups greift die Neuregelung aber viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Startups vorbei. Dies gilt nicht nur für die zeitliche Begrenzung der nachgelagerten Besteuerung und die Steuerpflicht beim Arbeitgeberwechsel. Die bisherige und auch die neue Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung umfasst generell nicht die in der deutschen Startup-Szene dominierende Form der virtuellen Beteiligung.[1]

Deutsche Startups firmieren in aller Regel als GmbH und können somit keine Aktien ausgeben. Auch die im Mittelstand oft verwendeten mezzaninen Beteiligungen (Stille Gesellschaft und Genussrechte) sind für die besonderen Bedingungen dieser Unternehmensgruppe nicht attraktiv. Die von Startups derzeit fast ausschließlich ausgegebenen virtuellen Beteiligungen sind aber letztlich Bonuszahlungen an die Mitarbeiter bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses („Exit“) und fallen nicht in den Anlagekatalog für die „förderfähige“ Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Damit ist die derzeitige Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland (Freibetrag plus nachgelagerte Besteuerung) für Startups nicht nur nicht attraktiv, sondern schlicht nicht anwendbar.

Um aber im globalen Wettbewerb um die besten Talente mit Standorten wie dem Silicon Valley konkurrieren zu können, müssen hiesige Rahmenbedingungen für reale Mitarbeiterbeteiligungen (gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Mitarbeiters am Unternehmen) verbessert werden, so die zentrale Forderung von Bitkom. Für eine bessere Förderung von Kapitalbeteiligungen in Startups müsste der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode also neue Wege gehen: Besteuerung der Bonuszahlung als Kapitalertrag, Besteuerung nur bei Auszahlung, also Vermeidung von „trockenem Einkommen“, und Schaffung einer eigenen Anteilsklasse bzw. Kapitalbeteiligungsform für Startups – eine ambitionierte Aufgabe.

Wie geht es weiter? Mitarbeiterbeteiligung im Spiegel der Parteiprogramme

Mit der neuen Förderung hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Hinblick auf mehr Vermögensbildung und Teilhabe anerkannt und gestärkt. Gleichwohl gibt es noch erheblichen politischen Handlungsbedarf, wenn die Mitarbeiterbeteiligung als „Brücke zwischen Kapital und Arbeit“ ausgebaut werden sollen. Wie sehen das die Parteien des Deutschen Bundestages? Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP hat sich dazu die Wahlprogramme der Parteien angeschaut und gezielt nachgefragt („Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl 2021)

Die Union hat sich zu diesem Themenfeld am ausführlichsten geäußert und die Mitarbeiterbeteiligung als einen Eckpfeiler ihres wirtschafts- und sozialpolitischen Credos herausgestellt. „‘Wohlstand für alle‘ im 21. Jahrhundert heißt für uns: Vermögensaufbau für alle Menschen attraktiv gestalten. Unser Ziel ist es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu verbessern“.

Der Freibetrag soll auf 3.500 Euro erhöht und die vermögenswirksamen Leistungen sollen durch Anhebung der Arbeitnehmersparzulage und der Einkommensgrenzen gestärkt werden. Zudem will die Union Unternehmen und Mitarbeitern mit einer Informationskampagne für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung gewinnen.

Beteiligungen an Startups sollen erst dann besteuert werden, wenn aus den Beteiligungen Gewinne erzielt oder die Anteile veräußert werden. Die Übertragung von Anteilen an Mitarbeiter soll deutlich erleichtert werden. Dazu soll eine eigene Anteilsklasse geschaffen werden.

Die SPD ist hier zurückhaltender: Grundlage für eine erfolgreiche Vermögensbildung seien zunächst einmal gute Löhne und Gehälter. Mit Blick auf die zunehmend ungleicher werdende Verteilung der Einkommen und Vermögen sieht man in Mitarbeiterbeteiligungsmodellen gleichwohl einen Ansatz zum Gegensteuern sowie einen zusätzlichen Baustein zur Vermögensbildung. Einer dementsprechenden Reform der Vermögensbildung unter Einbeziehung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht die SPD grundsätzlich positiv gegenüber. Weitere Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen aber nach einer Evaluation der gerade beschlossenen Maßnahmen ergebnisoffen geprüft werden.

Die Grünen sehen ähnlich wie die Union Handlungsbedarf, wenn es darum geht, die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktvermögen auszubauen und neue Formen der Kapitalbeteiligung an Startup-Unternehmen zu ermöglichen. In einem ersten Schritt sollte der Steuerfreibetrag für Startups und KMUs auf 5.000 Euro im Jahr angehoben werden.

Die zeitliche Verlagerung der Besteuerung bei Start-Ups ist für die Grünen zumindest ein richtiger Anfang, allerdings sollte geprüft werden, ob und inwieweit diese Regelung sukzessive auch auf etablierte Unternehmen übertragen werden kann.

Die FDP bezeichnet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als „Eigentumsturbo“, als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau. Auch für Startups, so die Partei, sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unerlässlich, um gut qualifizierte Fachkräfte im internationalen Wettbewerb zu gewinnen. Um die schlechten Rahmenbedingungen hierzulande zu verbessern, soll die Besteuerung erst bei der Veräußerung einsetzen. Zudem soll eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geschaffen werden, um den teuren und administrativ aufwendigen Prozess der Übertragung von GmbH-Anteilen zu vereinfachen.

Die Linke ist diesbezüglich mehr als skeptisch. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die schlechte Position bei der Vermögensbildung und Vermögensverteilung nach ihrer Ansicht nicht signifikant verbessern können. Von daher wird ein Steuerfreibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung ebenso abgelehnt wie Vergünstigungen für Startups.

Und wie stehen die Deutschen zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung?

Es ist also davon auszugehen, dass die Themen Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung auf der politischen Agenda bleiben, wenn auch, je nach Koalition, mit unterschiedlicher Gewichtung. Dies ist richtig und wichtig, besonders im Hinblick auf den langfristigen Vermögensaufbau jüngerer Generationen.

Eine bisher einmalige Erhebung belegt denn auch ein starkes Interesse insbesondere der jungen Menschen in Deutschland an der Mitarbeiterkapitalbeteiligung – auch im Vergleich zu anderen Ländern. In einer Umfrage von Economic Research der Allianz wurden etwas über 1.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland, Italien und Frankreich befragt, ob sie an einem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramm teilnehmen würden, sofern ihr Arbeitgeber dies anbieten würde.

Im Durchschnitt der drei Länder antworten knapp 14% der Befragten mit einem uneingeschränkten „Ja“. Knapp 27% würden dies tun, wenn es steuerliche Vergünstigungen gäbe. 19% sind unentschlossen und 40% wollen sich nicht beteiligen.

Im Vergleich der drei Länder ist das Interesse in Deutschland am höchsten (Abbildung 1):

  • 19% würden ohne weitere Bedingungen teilnehmen.
  • 25% würden dies bei einer entsprechenden steuerlichen Förderung tun.
  • 21% sind unentschlossen und
  • 36% schließen den Erwerb von Mitarbeiteranteilen für sich aus.

claschabb1

– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –

Bezogen auf das Alter ist das Verhalten bei den befragten Deutschen fast „idealtypisch“: Je jünger, desto größer ist die Bereitschaft zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. In der Altersgruppe der 18- bis 24-jährigen haben die Freunde der Mitarbeiterbeteiligung eine deutliche Mehrheit. Über 62% würden sie abschließen, sei es ohne, sei es mit steuerlicher Förderung. Etwas über 15% sind unentschieden. Das größte Desinteresse kommt aus den Renten nahen Jahrgängen der über 65-jährigen. Hier können sich aber immer noch 25% für eine Beteiligung an dem sie beschäftigenden Unternehmen vorstellen (Abbildung 2).

claschabb1

– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –

Bei den Bildungsabschlüssen gilt: Je höher der Abschluss, desto ausgeprägter das Interesse. Während sich nur 28% der Befragten überhaupt vorstellen können, sich an ihrem Arbeitgeber zu beteiligen, sind es bei den Gymnasiasten 44% und bei Befragten mit (Hoch-)Schulabschluss leicht über 50%.

Auch das Gehalt ist unmittelbar mit dem Interesse an Mitarbeiterbeteiligung korreliert. Bei einem Monatseinkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro sind ca. 30% bereit, sich an dem sie beschäftigenden Unternehmen zu beteiligen. Bei einem Einkommen zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro liegt die Bereitschaft bei 48,5%. Erst ab Einkommen von 3.000 Euro und mehr steigt die Bereitschaft auf über 50%. Am ausgeprägtesten ist sie ab einem Einkommen von 5.000 Euro. Hier liegt sie bei 76,5%.

Das insgesamt hohe Interesse an der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist auffällig, liegt es doch deutlich höher als die Zahl der vom Deutschen Aktieninstitut erhobenen Aktionäre in Deutschland. Während insgesamt 44% bereit sind, sich an einem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramm mit oder ohne gesonderter, steuerlicher Förderung zu beteiligen (deutlich mehr also, als bereits an Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen teilnehmen), besitzen nur 17,5% der Deutschen im Alter über 14 Jahre Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs (Stand Februar 2020).

Ein guter Einstieg

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bietet also einen guten Einstieg, das Interesse der Bevölkerung auch an anderen Formen der Kapitalbeteiligung zu wecken, umso mehr, als 20% der Befragten unentschlossen sind, also gewonnen werden könnten, wenn sie die Vorteile renditeträchtiger Kapitalanlage erkennen.

Darüber hinaus können Teilhaberfonds, bei denen die Unternehmensanteile zur Risikodiversifikation gepoolt werden, während die Eigentumsrechte an den Firmen unverändert von den Beschäftigten an ihren Unternehmen wahrgenommen werden können, zusätzliche Chancen bieten, den Kreis der Kapitaleigentümer zu erweitern.

Die Brücke zwischen Kapital und Arbeit sollte weiter ausgebaut werden. Sie bietet auch die Chance für die Stärkung der Aktienbeteiligung insgesamt, bei einem besonders hohen Interesse der jüngeren Jahrgänge, und damit jener Bevölkerungsgruppen, die noch am längsten vorsorgen und den Zinseszinseffekt beim Kapitalaufbau nutzen können. Und an Kapitalbeteiligungen führt kein Weg vorbei, wenn es um die Verringerung der Ungleichheit und die Stärkung der Altersvorsorge geht.

— — —

[1] Vgl. dazu auch: Stark-Watzinger, B. (2021). Die neuen Entrepreneure: Startup-Kapital durch Mitarbeiterkapitalbeteiligung. In H.-J. Naumer (Hrsg.), Vermögensbildungspolitik. Wohlstand steigern – Ungleichheit verringern – Souveränität stärken. Berlin: SpringerGabler.

Literatur

Beyer, Heinrich und Hans-Jörg Naumer: Die Kapitalbeteiligung im 21. Jahrhundert – Gerechte Teilhabe statt Umverteilung.

Heinrich Beyer und Hans-Jörg Naumer

2 Antworten auf „Gastbeitrag
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Brücke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen!

  1. Ich finde es immer wieder unfassbar, wenn über Mitarbeiterbeteiligung ohne die damit verbundene Kumulation von Human- und Finanzkapitalrisiko geschrieben wird. „Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivvermögen“ ist natürlich ein anzustrebendes Ziel, aber doch bitte nicht an dem „Produktivvermögen“, an das der Arbeitnehmer schon durch sein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist. Wenn der Laden pleite geht, ergibt sich dann bei den in der Realität zu unterstellenden Verhältnissen nicht nur der Arbeitsplatzverlust, sondern auch das beim Arbeitgeber investierte Geld ist zumindest weitgehend nicht zurückholbar – herzlichen Glückwunsch!
    Schaut man sich die Überlebenswahrscheinlichkeit von Startups an, bekommt die Sache noch einen besonderen Drive: Gerade professionelle Venture Capitalists achten wegen des hohen Anteils an Insolvenzen auf eine entsprechende Diversifikation in ihrem Portfolio, aber für den normalen Arbeitnehmer soll dann „All in“ gelten!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert