Nobelpreis (1)
Die industrieökonomische Revolution

1. Einführung und Überblick

Die königliche Schwedische Akademie der Wissenschaften hat sich entschieden, den Preis der schwedischen Reichsbank für Wirtschaftswissenschaften zum Gedenken an Alfred Nobel im Jahre 2014 an den französischen Wissenschaftler Jean Tirole zu vergeben. Nach George Stigler (1982) ist dies das zweite Mal, dass der Preis an einen Forscher vergeben wurde, der sich mit industrieökonomischen Fragen auseinandersetzt. Bemerkenswert ist auch, dass die Akademie nach Paul Krugman (2008) den Nobelpreis zum ersten Mal wieder einem einzigen Wissenschaftler verliehen hat. Jean Tirole erhält den Preis für seine Arbeiten zu den theoretischen Grundlagen der Wettbewerbs- und Regulierungsökonomik. Als er Anfang der 80-er Jahre mit seinen Untersuchungen begann, standen sowohl im Gebiet der Spieltheorie als auch im Gebiet des Mechanism Design neue analytische Werkzeuge zur Verfügung. In dieser Zeit nutzten einige Forscher dieses neue Instrumentarium, um u.a. alte Fragen der Wettbewerbs- und Regulierungspolitik neu zu untersuchen, aber Jean Tirole ragt in Bezug auf logische Stringenz und Breite der Analysen heraus. Sein Buch „The Theory of Industrial Organization“ von 1988, das bis heute eine Standardreferenz für jeden ist, der sich mit Marktmachtphänomenen und Unternehmensstrategien beschäftigt, und sein Buch zusammen mit Jean-Jacques Laffont „The Theory of Incentives in Procurement and Regulation“ von 1993, das dieselbe Rolle im Bereich der Regulierung einnimmt, geben davon Zeugnis.

Es erscheint sinnvoll, an dieser Stelle zunächst kurz auf die Fortschritte in der Spieltheorie und in der Theorie des Mechanism Designs einzugehen, die diese Entwicklung der Industrieökonomik ermöglicht haben. Mit dem Konzept der Teilspiel-perfekten Gleichgewichte von Reinhard Selten (Nobelpreisträger 1994, zusammen mit John Nash und John Harsanyi) stand nun ein Instrument zur Verfügung, mit dem strategisches Verhalten von Unternehmen erstmals logisch stringent abgebildet werden konnte. Damit konnten z.B. Marktverschlussstrategien von Unternehmen analysiert werden. Mit dem Konzept des Bayesianischen Gleichgewichts von John Harsanyi konnte abgebildet werden, dass die Unternehmen bei ihren Entscheidungen keine vollständige Information haben. Mit Weiterentwicklungen dieses Konzepts (sequential equilibria (Kreps/Wilson 1982), perfekte Baysianische Gleichgewichte (u.a. Fudenberg/Tirole (1991a)) wurde es u.a. erstmals möglich, Verdrängungsstrategien als rationale Unternehmensstrategien zu analysieren. In beiden Fällen wurde eine Rationalität solcher Strategien von der Chicago School of Antitrust vorher negiert.

Die Theorie des Mechanism Designs hat die Perspektive ökonomischer formaler Analyse zumindest in zweifacher Hinsicht erweitert. Dabei möchte ich die Darstellung einengen auf den Bereich der Vertragstheorie. Der erste Aspekt ist die Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Vertragspartner in aller Regel unvollständige Information über die Ziele und Möglichkeiten des anderen Vertragspartners hat, das Problem der asymmetrischen Information. Der zweite Aspekt ist die Allgemeinheit der möglichen Vertragsgestaltungen. In der klassischen Ökonomik werden oft vorgegebene Vertragsformen angenommen, z.B. bei einem Kaufvertrag Preis pro Stück, bei einem Arbeitsvertrag Fixbetrag plus leistungsabhängiger Bonus. Im Kontext der Vertragstheorie ist ein Mechanism ein Vertrag. Kennzeichnend für den Ansatz des Mechanism Designs ist, dass der Vertrag gesucht wird, der das beste Ergebnis für den vorschlagenden Vertragspartner garantiert, unabhängig davon wie kompliziert der Vertrag aussieht. Dies erlaubt z.B. nachzuvollziehen, warum Unternehmen, die die Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden nicht kennen, Rabatte gewähren, oder zu analysieren, wie sich Exklusivitätsklauseln in Verträgen zwischen Herstellern und Händlern auswirken.

Damit dürfte klar geworden sein, dass die neuen Werkzeuge aus der Spieltheorie und der Theorie des Mechanism Designs hilfreich sind, um Fragen strategischen Verhaltens und Vertragsgestaltungen zu untersuchen, die vorher in der heute möglichen logischen Klarheit nicht erreichbar waren. Was die Spieltheorie betrifft, so wurde schon angedeutet, dass Jean Tirole nicht nur Nutzer der Ergebnisse war, sondern auch dazu beigetragen hat (s.o. und Maskin/Tirole (2001)). Darüber hinaus sei auf sein immer noch als Standardreferenz geltendes Buch mit Drew Fudenberg „Game Theory“ (1991b) verwiesen.

Der zentrale Beitrag von Jean Tirole kann wie folgt charakterisiert werden: Er hat auf Grundlage der soeben skizzierten methodischen Fortschritte einen einheitlichen Rahmen für die Wettbewerbs- und Regulierungstheorie geschaffen, der auf moderner Oligopol- und Vertragstheorie beruht. Er hat damit einen Standard von logischer Klarheit zugrunde gelegt, der an diejenige der allgemeinen Gleichgewichtstheorie erinnert. Von der letztgenannten Theorie grenzen sich seine Beiträge dadurch ab, dass sie stets durch konkrete industrieökonomische Fragen motiviert sind und die entsprechenden realen Gegebenheiten berücksichtigen. Er hat aus einer vornehmlich deskriptiv empirischen und weit ausufernden Industrieökonomik ein methodisch und theoretisch fundiertes Fachgebiet geschaffen, das es ermöglicht, in konkreten wettbewerbs- oder regulierungspolitischen Fragen Hilfestellungen zu geben. Seine allgemeine Politikempfehlung könnte man wie folgt zusammenfassen: Rechtfertigungen für politische Interventionen im Markt sollten auf Probleme beschränkt werden, die durch Informationsasymmetrien oder glaubwürdigen Selbstbindungen beruhen. All dies zusammen kann man mit dem Zustand vor 1980 vor Augen mit Fug und Recht die industrieökonomische Revolution nennen und Jean Tirole war der zentrale Akteur.

Selbst wenn man sich auf industrieökonomische Themen beschränkt (Jean Tirole hat auch in allgemeiner Wirtschaftstheorie, Regulierung von Finanzmärkten, Finanzmarktblasen, Organisation von Unternehmen, Unternehmensfinanzierung und Verhaltensökonomik geforscht und publiziert), ist es schwer, alle Beiträge zu würdigen. Daher werden im Folgenden nur beispielhafte Beiträge zu dem Thema Marktverschluss und Regulierung thematisiert. Für einen ausführlicheren aber immer noch selektiven Überblick sei auf die Würdigung der Schwedischen Akademie (Schwedische Akademie 2014) verwiesen.

2. Rationalität von Marktverschlussstrategien

Avinash Dixit (1980) war der erste, der das Konzept der Teilspiel-perfekten Gleichgewichte nutzte, um die Rationalität von Eintrittsverhinderungsstrategien nachzuweisen. Seine Analyse beruhte auf Kapazitäten, deren Aufbau mit versunkenen Kosten verbunden ist. Die Profitabilität der Nutzung dieser Kapazität ermöglicht es, dass dieses Unternehmen nach einem potentiell erfolgten Eintritt den Absatz soweit steigern – und damit den Preis senken – würde, dass das eintretende Unternehmen nicht ohne Verlust aktiv sein kann und deshalb gar nicht erst eintritt. Es ist die strategisch aufgebaute Kapazität, die eine Preissenkung (Absatzerhöhung) nach erfolgtem Eintritt glaubhaft (und rational) macht. Fudenberg und Tirole (1984) weisen unter Zuhilfenahme des Konzepts der Teilspiel-perfekten Gleichgewichte darauf hin, dass dieses Ergebnis von einigen Details der Marktumgebung abhängt. Dazu zählt die Unterscheidung, ob die Wettbewerbsinstrumente nach potentiell erfolgten Eintritt strategische Substitute oder strategische Komplemente sind. Preise sind typischerweise strategische Komplemente, Produktionskapazitäten sind meistens strategische Substitute. Ferner zählt die Unterscheidung dazu, ob eine irreversible Investition vor Eintritt das Unternehmen aggressiver werden lässt oder nicht. Eine Kosten-senkende Investition führt typischerweise zu niedrigeren Preisen und macht das Unternehmen aggressiver. Mit dem Hinweis von Fudenberg und Tirole auf die Notwendigkeit, einige Marktgegebenheiten zu unterscheiden, begegnen wir einer zentralen Erkenntnis bei der Einschätzung strategischen Verhaltens: Es gibt keine per se Aussage, die immer gilt. Es bleibt nichts anderes übrig, als die typischen Gegebenheiten eines Marktes im Einzelnen zu berücksichtigen, um zu sinnvollen Bewertungen zu kommen. Ob eine bestimmte Strategie das Ziel des Marktverschlusses haben kann, hängt von diesen Gegebenheiten ab.

Als zweites Beispiel betrachten wir eine vertikale Vertragsbeziehung zwischen einem monopolistischen Hersteller und seinen Händlern (Rey/Tirole (1986)). Hier führt eine Vertragsklausel, die den Händlern Gebietsschutz zusichert (und damit dort andere Händler ausschließt), zu höheren Gewinnen des Herstellers auf Kosten der Endverbraucher. Ein zentraler Grund für dieses Resultat liegt in der realistischen Annahme, dass die Nachfrage schwankt und dass die Händler diese besser beobachten können als der Hersteller. Ein Vertrag sieht hier vor, dass der Händler eine fixe Zahlung und einen Stückpreis an den Hersteller zahlen muss. Wenn ohne Gebietsschutz unter den Händlern sehr intensiver Wettbewerb herrscht, wird sich der Preis unabhängig von der Nachfrage nahe den Grenzkosten einstellen. Folglich kann der Hersteller keine bedeutende fixe Zahlung verlangen. Damit reagiert der Preis nur sehr schwach auf die Nachfrage, was aber nicht im Interesse des Herstellers ist. Bei Gebietsschutz ist der Wettbewerb der Händler unterbunden und jeder Händler wird den Einzelhandelspreis an dem Niveau der Nachfrage ausrichten und einen positiven erwarteten Gewinn erzielen. Allerdings ist dann der Gewinn jedes Händlers unsicher. Aus einem typischen Argument der Prinzipal-Agenten Theorie (einfachste Form der Vertragstheorie) folgt, dass der Hersteller (Prinzipal) zwar eine positive fixe Zahlung fordern kann, dass diese jedoch bei Risikoaversion der Händler (Agent) reduziert werden muss. Dies wiederum kann der Hersteller durch eine höhere Zahlung pro Stück teilweise kompensieren. Da diese Zahlungen die Grenzkosten erhöhen, erhöht sich auch der Endverbraucherpreis. Somit steigen mit Gebietsschutz die Gewinne von Hersteller und Händlern (für sie ist es effizient) aber auf Kosten der Verbraucher.

Im letzten Beispiel dieses Abschnitts greifen wir auf Hart und Tirole (1990) zurück. Hier wird wieder eine vertikale Vertragsbeziehung zwischen einem monopolistischen Hersteller und mehreren Händlern untersucht, aber auf eine andere Art von Informationsasymmetrie abgestellt. Es geht darum, dass der Hersteller nach Vertragsabschluss mit den Händlern auf die Idee kommen könnte, mit einem Händler in Nachverhandlungen einzutreten. Da dies sich als profitabel herausstellt, ergibt sich hier ein Selbstbindungsproblem: Betrachten wir einen Hersteller und zwei Händler. Das Beste für alle Beteiligten wäre, dass der Hersteller beiden Händlern zu einem profitablen Preis die Hälfte der Monopolmenge anbietet. Stellen wir uns zunächst vor, dass beide Händler einen solchen Vertrag unterschreiben. Da der Endverbraucherpreis dann der Monopolpreis ist, gibt es Verbraucher, die nicht  bereit sind, den Monopolpreis zu zahlen aber mehr als die Grenzkosten. Der Hersteller kann dann auf die profitable Idee kommen, dass er einem der beiden Händler anbietet, zu einem geringeren Preis als der ursprüngliche Vertrag vorsieht mehr als die Hälfte der Monopolmenge zu liefern. Dies ist profitabel für beide. Wenn diese Mengen und Preise in der (geheimen) Nachverhandlung Gewinn-maximierend gewählt werden, wird mehr auf dem Markt angeboten mit der Konsequenz niedrigerer Endverbraucherpreise. Diese werden so niedrig sein, dass der andere Händler Verluste macht. Ein rationaler („anderer“) Händler würde daher solche Verträge nicht eingehen. Hart und Tirole zeigen, dass nur Verträge nachverhandlungssicher sind, wenn sie die Cournotmengen vorsehen. Eine Gebietsschutzklausel würde den ursprünglichen Vertrag jedoch wieder gegenüber geheimen Nachverhandlungen sichern. Im jeweiligen Gebiet wird schon der höchst mögliche Gewinn erzielt. Sie sind also aus Sicht des Herstellers profitabel und daher rational. Meistbegünstigungsklauseln oder eine Preisbindung der Händler würde im Übrigen dasselbe Resultat erzielen.

In den gewählten Beispielen liefert Jean Tirole damit Argumente, warum (entgegen der Ansicht der Chicago School of Antitrust) Marktverschlussstrategien rational sein können. Sie basieren alle auf Selbstbindungsproblemen oder asymmetrischer Information.

3. Regulierungstheorie

Die Regulierung von natürlichen Monopolen ist ein altes Thema. Zwar wurde schon früh auch auf damit verbundene Informationsprobleme hingewiesen (z.B. Coase (1945)), aber eine stringente Analyse, wie unter der typischen asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Regulierer und reguliertem Unternehmen die Regulierung bestmöglich gelingt, wurde erst mit der Entwicklung der Theorie des Mechanism Designs, hier in Varianten der Prinzipal-Agenten-Theorie, möglich. Tirole und Laffont haben diese neuen Möglichkeiten genutzt und weiterentwickelt.

Das Informationsdefizit, mit dem ein Regulierer zum Zeitpunkt der Regulierungsentscheidung (Festlegung der Preise) umgehen muss, liegt darin, dass er weniger Informationen über die voraussichtlichen Kosten des Unternehmens im Verlauf der Regulierungsperiode hat als das Unternehmen selbst. Darüber hinaus kann er auch nur sehr eingeschränkt beobachten, inwiefern sich das Unternehmen bemüht, die Kosten zu senken. Laffont und Tirole (1986) nehmen diese beiden Probleme in ihrem Modellierungskontext ernst. Der Regulierer hat nur eine Information über die Spannweite der möglichen Kosten. Ihr Ziel ist es, Regulierungsverträge zu charakterisieren, die den erwarteten sozialen Überschuss maximieren. Dieser stellt dem Verbrauchernutzen die Produktionskosten und eventuell notwendige staatliche Zahlungen an das Unternehmen gegenüber. Es ist ein Kennzeichen ihrer Vorgehensweise, dass diese Zahlungen zugelassen werden und nicht ad hoc verboten werden. Dabei tragen sie der Tatsache durchaus Rechnung, dass solche Zahlungen aus dem staatlichen Haushalt für die Gesellschaft teuer sind.

Unter diesen Annahmen können sie die optimale Vertragsgestaltung charakterisieren. Am einfachsten ist dies zu erläutern, wenn man den Fall betrachtet, dass ein Versorgungsvertrag an ein Unternehmen vergeben werden soll, beispielsweise im regionalen Eisenbahnverkehr. In diesem Fall spielen staatliche Zahlungen immer eine wichtige Rolle. Die Logik lässt sich aber auch auf Fälle übertragen, bei denen die beauftragten Unternehmen einen Teil ihrer Einnahmen über regulierte Preise erzielen. In diesem Kontext sieht die optimale Vertragsgestaltung ein ganzes Menü von Verträgen vor, aus dem das Unternehmen auswählen kann. Wenn wir vereinfachend davon ausgehen, dass die Kosten hoch oder niedrig sein können, wird das optimale Vertragsmenü vorsehen, dass für den Fall von hohen Kosten eine Zahlung vorgesehen ist, die gerade die Kosten deckt. Für den Fall von niedrigen Kosten wird eine fixe Zahlung vorgesehen, die das Unternehmen anreizt, die Kosten zu senken. Damit das Unternehmen auch den Vertrag wählt, der für seinen Kostentyp vorgesehen ist, muss die Zahlung für den Fall niedriger Kosten so hoch sein, dass das Unternehmen nicht den Vertrag für den Fall der hohen Kosten wählt, wenn es in Wahrheit niedrige Kosten hat. M.a.W. das Vertragsmenü muss anreizkompatibel gestaltet werden.

Unter Anreizverträgen versteht man im Regulierungskontext oft Verträge, die eine von den Kosten unabhängige Zahlung vorsehen, damit die Unternehmen von Kostensenkungen selbst profitieren und diese deshalb auch durchführen. Als Kontrast sind Verträge, die direkt auf die Kostendeckung bezogen sind (sog. Kostenplus Verträge), zu sehen, die offensichtlich nicht zu Kostensenkungen anreizen. Wenngleich diese extrem vereinfachte Darstellung den Feinheiten des optimalen Vertragsmenüs nicht ganz gerecht werden kann, so wird doch klar, dass die übliche polarisierende Forderung nach Anreizverträgen keine allgemeingültige Fundierung hat. Die Bereitstellung von beiden Formen wird der asymmetrischen Informationslage besser gerecht.

Laffont und Tirole erweitern ihr Grundmodell um zahlreiche Aspekte in einer Serie von weiteren Beiträgen. Es ist unmöglich, diese im gegebenen Rahmen alle auch nur zu nennen, weshalb ich auf ihr Buch von 1993 verweise. Stattdessen soll hier nur auf zwei Aspekte kurz eingegangen werden.

Der erste Aspekt betrifft die Tatsache, dass Regulierung nie einmal für alle Zeit vorgenommen wird. Vielmehr wird nach einer gewissen Zeit die Regulierung an neuere Entwicklungen (Nachfrage, Technologie, Kosten) angepasst. Das oben geschilderte Vertragsmenü führt dazu, dass das Unternehmen durch die Wahl seines Vertrages offenbart, von welchem Kostentyp es ist. Das wäre kein Problem, wenn Regulierung nur einmal festgelegt würde. Wenn aber der Regulierer den Kostentyp des Unternehmens kennt, hat er keinen Anreiz mehr, einem Unternehmen mit niedrigen Kosten eine hohe Zahlung zukommen zu lassen. Das ändert zum einen das Kalkül der Unternehmen bei der ersten Regulierungsrunde und hat zum anderen Auswirkungen auf das optimale Vertragsmenü des Regulierers. Wie Laffont und Tirole (1988) zeigen, kann das optimale Vertragsmenü nicht mehr dazu führen, dass sich durch die Wahl des Vertrages alle Kostentypen offenbaren und dies schränkt die Möglichkeit von Menübestandteilen mit Anreizverträgen ein. Dies gilt unabhängig davon, ob nur kurzfristige Verträge (pro Periode) (Laffont und Tirole (1988)) oder ob langfristige wiederverhandlungssichere Verträge (Laffont und Tirole (1990)) abgeschlossen werden. Technisch sind diese Arbeiten sehr komplex und schwierig und zeigen ihre Fähigkeiten, reale Phänomene trotz dieser Schwierigkeiten in ihren Überlegungen zu anzustrebenden Vertragsgestaltungen zu berücksichtigen.

Hinweis: Der ganze Beitrag ist in WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 2014, H. 12 erschienen.

 

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