Freier Wohnungsmarkt zur Flüchtlingsunterbringung

Die Zahl der Flüchtlinge, die bis Jahresende 2017 nach Deutschland kommen, wird voraussichtlich unter 200.000 liegen. Das liegt weniger am Flüchtlingsabkommen mit der Türkei als daran, dass die Balkanroute verlässlich gesperrt wurde. Aufgrund der Grenzschließungen verlegten sich die Fluchtrouten wieder mehr über das Mittelmeer. Durch gezielte Polizeimaßnahmen und die Kooperation mit afrikanischen Mittelmeerstaaten ist auch diese Route in den letzten Wochen tendenziell zum Erliegen gekommen.

Während die Problematik weiterer Flüchtlingsströme vorerst gebannt scheint, ist die mittelfristige Unterbringung derer, die hier angekommen sind, ein Thema von zunehmender Bedeutung. Europaweite Lösungen wären dabei aus Sicht einiger Länder wünschenswert, andere blockieren solche Vorhaben gezielt. Schon allein der Versuch 160.000 Flüchtlinge bis zum 1. September 2017 aus Italien und Griechenland auf die europäische Gemeinschaft umzuverteilen, kann als gescheitert angesehen werden. Trotz enormem Druck der EU und einiger ihrer Mitgliedsstaaten wurden bis jetzt knapp 28.000 umverteilt. Deutschland allein hätte zusätzlich etwa 28.000 Asylbewerber aufnehmen müssen, hat aber weniger als 8.000 davon realisiert. Ungarn und Polen haben keine aufgenommen, gegen die EU-Quote geklagt, und vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Unabhängig vom Gerichtsurteil ist  mittlerweile vielen klar, dass eine europäische Lösung nur durch einen echten gemeinsamen Ausgleich erreicht werden könnte. Dieser ist nicht in Sicht, sind doch die Unterschiede in den Präferenzen der Bürger verschiedener EU-Länder zu groß.

Umso wichtiger ist es nun, nationale Lösungen zu finden. Obwohl die Zahl neuer Flüchtlinge derzeit gering ist, sind die Belegzahlen in den bestehenden Unterkünften weiterhin hoch. Grund dafür ist sowohl der mangelnde Wohnraum in den deutschen Ballungszentren als auch  staatliches Eigenverschulden. Im Grunde wären Asylbewerber, alsbald ihr Asylantrag genehmigt ist, selbst dafür verantwortlich, sich eine Wohnung zu suchen. Dabei werden sie jedoch, aufgrund gesetzlicher Wohnsitzregelungen, unnötig eingeschränkt. Stark vereinfacht sehen die derzeit gültigen Regelungen vor, dass auch anerkannte Asylbewerber drei Jahre in einem festgelegten Zuständigkeitsbereich in jenem Bundesland wohnen bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Nach typisch bürokratisch, komplexer Herangehensweise an Probleme, gibt es von dieser Regelung natürlich Ausnahmen, etwa wenn Asylbewerber ein Studium aufnehmen. Insgesamt schränken solche Wohnsitzregelungen die Wohnraumsuche von anerkannten Asylbewerbern unnötigerweise ein, was zu überfüllten Unterkünften führt. Viele Landkreise dulden daher die Flüchtlinge weiterhin in den Erstaufnahmezentren als sogenannte „Fehlbeleger“. Gleichzeitig ist die staatliche Unterbringung teuer, führt zu einer Konzentration der Flüchtlinge und verhindert Integrationsbestrebungen.

Während Wohnraum in Großstädten und in Süddeutschland für Deutsche, Ausländer und  Migranten ja allgemein knapp ist, gibt es in anderen Gebieten des Landes und auch im ländlichen Raum mehr leer stehenden Wohnraum zu vergleichsweise günstigeren Mieten. Leider kann dieser Raum oft aufgrund der von Behörden festgelegten Residenzpflicht und Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge nur eingeschränkt an diese vermietet werden. Hier wird ein bestehender Markt künstlich und unnötigerweise zum Schaden aller Beteiligten rationalisiert.

Ökonomisch sinnvoller wäre eine Freigabe des Wohnungsmarktes für anerkannte Asylbewerber. Eine Freigabe könnte mit einem Geldtransfer an die Flüchtlinge zur Selbstfinanzierung von Wohnraum verbunden werden. Ein solcher Transfer sollte in etwa der Höhe der Unterbringungskosten in den staatlichen Aufnahmezentren entsprechen. Ein freier Wohnungsmarkt für anerkannte Asylbewerber würde schnell dazu führen, dass die hohe Konzentration von Flüchtlingen in Aufnahmezentren reduziert wird, denn sie würden dort Wohnraum suchen, wo er relativ günstig für sie erhältlich ist. Gleichzeitig würden die Ballungszentren dadurch etwas entlastet.

Gegen diesen Vorschlag könnte vorgebracht werden, dass Vermieter möglicherweise gar nicht an Migranten vermieten möchten. Dies ist falsch, denn es hängt natürlich von der veranschlagten Miete ab, an wen Vermieter am Ende ihre Wohnungen abgeben werden. Viele Vermieter, die schon länger leer stehende Wohnungen haben, dürften diese wohl gerne auch durch Migranten belegt sehen. Mancher Vermieter wird abwägen, ob er eine Altbauwohnung eher an eine Studierenden-WG oder an eine Flüchtlingsfamilie vermietet. So oder so, bietet sich die Chance, dass Flüchtlinge aus den Erstaufnahmelagern kommen und selbständig agieren.

Es würde nicht zu einer relevanten Gettoisierung kommen. Die Konzentration der Geflüchteten ist derzeit in den staatlichen Aufnahmelagern besonders hoch. Darüber hinaus ist der Wohnraum in ländlicheren Gebieten auch geographisch breiter verteilt und die sozialen Schichten sind besser durchmischt als in städtischen Gebieten. Migranten sind selbst heterogen, nicht nur nach ihren Herkunftsländern, sondern auch bezüglich ihrer Bildung, ihren finanziellen Mitteln und ihrer Bleibeperspektive. Daher würden sie auch in verschiedenen Gebieten wohnen wollen. Diese Selbstselektion erlaubt gutes Zusammenleben, wo sie möglich ist und entlastet die Auffanglager. Eine eigenständige Wohnraumsuche und -belegung würde beobachtbare Spannungen zwischen Flüchtlingsgruppen in Erstaufnahmezentren abbauen.

Auch ist es nicht glaubwürdig, dass Flüchtlinge aufgrund fehlender Informationen und Sprachkenntnisse keine Unterkünfte finden könnten. Immerhin haben sie die Flucht durch mehrere sichere und unsichere Länder nach Deutschland geschafft. Eine Unterkunft zur Miete zu finden, sollte dagegen fast einfach sein. Man kann sich sogar gut vorstellen, dass sich gewisse Immobilienmakler auf Migranten spezialisieren, um ihnen spezifisch passende Angebote zukommen zu lasen. Und selbst wenn manche trotzdem noch Schwierigkeiten haben sollten, gibt es immer noch einige übrig gebliebene Vertreter der Willkommenskultur, die bei einer Wohnungssuche behilflich sein können.

Wer aus paternalistischen Gründen die anerkannten Asylbewerber dann immer noch lieber scheinbar „wohlwollend“ und „richtig“ unterbringen will, kann den Geldtransfer zur Wohnungssuche an Bedingungen knüpfen. Eine Bedingung für die Auszahlung könnte dann etwa sein, dass der Wohnsitz nur in einem bestimmten Gebiet bezogen werden kann: Somit würde der Zwang der Wohnsitzauflage zu einem positiven Anreiz zur Wohnsitzwahl. Selbst Qualitäts- und Belegungskriterien für eine Wohnung könnten als Bedingung an die Auszahlung des Geldtransfers geknüpft werden. Interessanter wäre es aber sicher, die Bedingungen für die Auszahlung so zu gestalten, dass beispielsweise die Hälfte der Mietpreisersparnis den Flüchtlingen als Vorteil zugutekommt, wenn sie eine kostengünstigere Unterbringung finden als jene in den staatlichen Aufnahmezentren: Sprich, wer günstiger mietet als die Kosten der staatlichen Unterkunft, hat einen Vorteil. Dadurch kann nämlich leer stehender Wohnraum effizienter bewirtschaftet werden, der Staat spart an Kosten, die Probleme in den derzeitigen Unterbringungszentren werden entschärft. Weniger Bürokratie und ein freier Wohnungsmarkt für Flüchtling, das wäre eine Bereicherung für alle.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. David Stadelmann, Universität Bayreuth, Universitätsstraße 30, 95440 Bayreuth, +49 (0) 9 21 – 55 60 77

 

Eine Antwort auf „Freier Wohnungsmarkt zur Flüchtlingsunterbringung“

  1. Sicherlich lassen sich einige Vorzüge einer Wohnungsmarktöffnung für Geflüchtete finden. Allerdings entscheiden Menschen sich bei ihrer Wohnsitzwahl nicht nur anhand der Qualität und Größe des Wohnraums. Wenn in Gegenden mit reichlich günstigen Wohnraum keine weiteren „pull-Faktoren“ wie Jobs, eine hinreichende Gesundheitsversorgung oder eine gute soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Güter) vorhanden sind, werden die Menschen sich eher dort ansiedeln, wo diese Dinge existieren – auch bei einer schwierigen Wohnraumlage. So entstehen dann doch ‚Armutsviertel‘ dort, wo die Menschen Arbeit finden – in Deutschland vermutlich im Rhein-Main-Gebiet, in Berlin, Hamburg, München oder Württemberg.

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