OrdnungsPolitiker
Schindluder mit dem Gerechtigkeitspostulat

Wie verquer viele Spitzenpolitiker in Sachen Gerechtigkeit denken, erlebte man zuletzt beim Thema Solidaritätszuschlag in den Jamaika-Gesprächsrunden. Doch mit dem Gerechtigkeitspostulat wurde in der Politik schon oft Schindluder getrieben.

Die FDP wollte ihn – vergeblich – innerhalb einer Wahlperiode abschaffen. Union und Grüne bremsten, weil ihnen der jährliche Einnahmenverlust von derzeit 18 Milliarden Euro die Mittel für neue Ausgabenwünsche geraubt hätte. In der mutmaßlichen Neuauflage der Großen Koalition aus Union und SPD ticken die Akteure erst recht so. Doch dieses ehrliche Argument wird öffentlich kaum bemüht. Stattdessen richtet sich ein Ungerechtigkeitsvorwurf an die Adresse der Soli-Abschaffungsbefürworter. Es sei doch unerhört, dass nur höhere und höchste Einkommen entlastet würden. Denn den Soli als 5,5 Prozent-Zuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer bezahlten Ehepaare mit zwei Kindern erst dann, wenn sie mehr als 50.000 Euro Jahresbruttoeinkommen erzielten. Für kinderlose Steuerpflichtige, die als Single weniger als 1.500 Euro monatlich oder als Verheiratete weniger als 2.800 Euro brutto verdienten, falle überhaupt kein Soli-Zuschlag an. Weil auch die Unternehmen auf die Körperschaftssteuer den Soli-Zuschlag abführen müssen, würde eine Entlastung also nur Höherverdienern und Wirtschaft nützen.

Entlastung für die, die jahrzehnelang den Soli bezahlt haben!

Was für eine merkwürdige Logik! Entlastet werden können nach meinem Gerechtigkeitsempfinden nur Steuerpflichtige, die seit Jahren einen Zuschlag von 5,5 Prozent auf ihre Einkommen- und Körperschaftssteuer bezahlen müssen. Entlastung ist dann gerecht, wenn sie die entlastet, die bisher belastet sind. Rund zwei Drittel aller Steuerpflichtigen in Deutschland bezahlen den Soli. Dass er die obersten 10 Prozent am stärksten belastet, drückt eine Zahl anschaulich aus: 62 Prozent seines Aufkommens wird von dieser Personengruppe erbracht. Vom gesamten Einkommensteueraufkommen inklusive Soli entfällt dagegen „nur“ 48 Prozent auf dieses Zehntel der Steuerpflichtigen. Darin drückt sich die durchaus beabsichtigte Wirkung der Steuerprogression aus, die stärkeren Schultern mehr Lasten aufbürdet. Allerdings zeigt der Zahlenvergleich, wie stark die progressionsverschärfende Wirkung des Soli ist.

Wachsende Steuerquote belegt staatliche Gier

Das Steueraufkommen steigt immer stärker, weil der Zugriff des Staates ständig wächst. Im laufenden Jahr 2017 nimmt der Staat uns Bürgern 5,1 Prozent mehr Lohnsteuer ab, die veranlagte Einkommensteuer erhöht sich gar um 6,8 Prozent. Das Steueraufkommen wächst damit deutlich stärker als das nominale Bruttoinlandprodukt. Es ist ein Alarmsignal, dass die Steuerquote, die im Mittel der Jahre 2005 bis 2016 bei 7,2 Prozent lag, in diesem Jahr auf 8,3 Prozent steigen wird.

Jetzt sind endlich Entlastungen fällig. Deshalb muss der Solidaritätszuschlag fallen. Übrigens: Wer die kleinen Einkommen entlasten will, der sollte vor allem auf kostspielige neue Sozialleistungen verzichten. Denn die erhöhen die Sozialversicherungsbeiträge. Und die sind die Steuern des kleinen Mannes. Dass sich Union und SPD in den kommenden Koalitionsgesprächen auf eine solche wahrhaft soziale “Verzichtsposition“ verständigen, ist leider nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil!

Hinweis: Der Beitrag erschien am 8. Dezember 2017 in „The European“.

Eine Antwort auf „OrdnungsPolitiker
Schindluder mit dem Gerechtigkeitspostulat“

  1. Für einen Beitrag in diesem Blog, den ich wirklich gerne lese, wünsche ich mir weniger solche schallenden Begriffe wie „Gier“ oder „Schindluder“. Und wenn man diese benutzt, sollte man die Benutzung dieser auch ausführlicher begründen.

    Der Einschätzung des Autors – dass es mit einer Schwarz-roten Koalition vermutlich kaum Steuerentlastungen geben wird – kann man aber schon bei Betrachtung früherer Großer Koalitionen zustimmen.

    Übrigens: Wer Steuern und Abgaben senken will, hat deutlich mehr Stellschrauben als die in dier Öffentlichkeit immer wieder Genannten: Selten wird eine Senkung der Umsatzsteuer überlegt, eine zutiefst degressive und die unteren Einkommen überproportional belastende Steuer.

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