Die Ökonomen der Alternativlosigkeit

„There are no solutions. There are only trade-offs.“ Der Satz von Thomas Sowell gehört zu den einfachen Einsichten, die beschreiben, was ökonomisches Denken ausmacht. Es gibt bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen selten die eine richtige Lösung. Es gibt Alternativen mit unterschiedlichen Kosten, Verteilungswirkungen und Verhaltensfolgen. Aufgabe der Wirtschaftswissenschaft ist es, diese sichtbar zu machen.

Umso bemerkenswerter ist ein Aufruf von über 40 Ökonomen zur geplanten Rentenreform. „Nur das ganze Paket entfaltet die notwendige Wirkung!“, erklären sie. Wer einzelne Bestandteile streiche, müsse gleichwertigen Ersatz vorlegen. Andernfalls falle „das gesamte Konzept zusammen“. Unterzeichnet haben den Aufruf unter anderem Monika Schnitzer, Martin Werding, Clemens Fuest, Moritz Schularick, Michael Hüther und Bert Rürup.

Der Anlass ist politisch. Nach den schweren Wahlniederlagen im September ist in den Regierungsparteien die Bereitschaft gewachsen, Teile des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Reformpakets noch einmal anzufassen.

Das ist zunächst einmal ein normaler politischer Vorgang. Parteien reagieren auf Wahlen, überprüfen Positionen und verhandeln Kompromisse neu. Man kann das im konkreten Fall für klug oder kurzsichtig halten. Aber gerade an dieser Stelle wäre ökonomische Beratung gefragt. Was kostet eine Änderung? Wer gewinnt, wer verliert? Und welche anderen Möglichkeiten gibt es, wenn ein bestimmtes Ziel weiterhin erreicht werden soll?

Die Alterssicherungskommission selbst liefert dafür eigentlich ein gutes Beispiel. Sie empfiehlt, den abschlagsfreien vorgezogenen Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Für die finanzielle Wirkung dieser Maßnahme betrachtet sie unterschiedliche Reaktionen der Versicherten.

Gehen die Betroffenen weiterhin zum gleichen Zeitpunkt in Rente und nehmen stattdessen eine Rente mit Abschlägen in Anspruch, beziffert die Kommission die unmittelbare Entlastung auf rund 430 Millionen Euro je Rentenzugangsjahrgang und Jahr des Rentenbezugs. Verschieben dagegen alle Betroffenen ihren Renteneintritt um ein Jahr, entsteht ein anderer fiskalischer Effekt. Für dieses Jahr wird überhaupt keine Rente gezahlt. Die Kommission beziffert die Entlastung dann auf rund 6,5 Milliarden Euro je Rentenzugangsjahrgang.

Wenn schon die Wirkung eines einzelnen Bausteins davon abhängt, wie die Betroffenen reagieren, lässt sich nicht ohne Weiteres behaupten, genau dieser Baustein sei für die Wirkung des Gesamtpakets unverzichtbar. Dafür müsste man zunächst sagen, welchen Beitrag dieser Baustein zum Gesamtpaket leisten muss. Geht es um eine bestimmte finanzielle Entlastung der Rentenversicherung? Dann stellt sich die Frage, wie groß sie sein muss und ob sie auch anders erreicht werden könnte. Geht es um die Verteilung der Lasten zwischen den Generationen? Dann muss man darüber reden, welche Generation welche Last tragen soll. Beides sind wichtige Fragen. Aber beide lassen Alternativen zu.

Und genau hier wird der Aufruf widersprüchlich. Die 46 Unterzeichner verlangen selbst, dass für einen gestrichenen Bestandteil ein „gleichwertiger Ersatz“ gefunden werden müsse. Das ist nachvollziehbar. Wer ein bestimmtes fiskalisches oder verteilungspolitisches Ziel beibehalten will, muss erklären, wie er es nach einer Änderung erreichen möchte. Wenn aber ein gleichwertiger Ersatz möglich ist, kann das ursprüngliche Paket nicht zugleich in einem ökonomisch zwingenden Sinne unteilbar sein. Dann gibt es unterschiedliche Wege zum Ziel. Man kann darüber streiten, welcher davon die geringsten Kosten verursacht, welche Verteilungswirkungen erwünscht sind und welche politischen Kompromisse tragfähig erscheinen. Das ist der Stoff, aus dem ökonomische Politikberatung besteht.

Ein Reformpaket kann selbstverständlich politisch trotzdem unteilbar sein. Vielleicht wurde ein mühsamer Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen gefunden. Die eine Seite akzeptiert eine Belastung nur, weil die andere ebenfalls eine übernimmt. Nimmt man einen Bestandteil heraus, zerbricht der Kompromiss.

Gerade die Verteilung der Lasten zwischen den Generationen spielt bei der Rentenreform eine zentrale Rolle. Werden Entlastungen auf der Leistungsseite zurückgenommen, tragen jüngere Beitrags- und Steuerzahler einen größeren Teil der Last. Das ist ein gewichtiges Argument gegen eine isolierte Rücknahme einzelner Reformelemente. Es kann auch erklären, warum die Unterzeichner das gefundene Paket als ausgewogen verteidigen wollen. Es macht die Sache aber gerade nicht alternativlos. Generationengerechtigkeit ist ein politisches Ziel, kein zwingendes Instrument. Wie die Belastungen zwischen Generationen verteilt werden sollen, ist eine politisch zu treffende Verteilungsentscheidung. Für ihre Umsetzung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die wiederum unterschiedliche Kosten und Verteilungswirkungen haben.

Wenn Bärbel Bas nach Wahlniederlagen Änderungen verlangt oder Ministerpräsidenten aus der Union einzelne Elemente anders gestalten wollen, dann tun sie genau das, wofür Politik da ist: Sie wägen Ziele, Interessen und Mehrheiten gegeneinander ab. Die Ergebnisse mögen ökonomisch teuer oder verteilungspolitisch problematisch sein. Dann sollten Ökonomen genau diese Folgen benennen. Was sie nicht tun sollten, ist aus einem bevorzugten politischen Kompromiss eine ökonomische Notwendigkeit zu machen.

Deutschland kennt diese Argumentationsfigur. Angela Merkel machte das Wort „alternativlos“ zu einem Symbol ihrer Regierungszeit. Gemeint war damit selten, dass buchstäblich keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Die Botschaft war vielmehr, die Sachlage lasse vernünftigerweise nur eine politische Entscheidung zu.

Gerade Ökonomen sollten gegenüber einer solchen Argumentation misstrauisch sein. Ihre Wissenschaft beginnt schließlich mit Knappheit und konkurrierenden Verwendungen. Unterschiedliche Ziele stehen gegeneinander, und Entscheidungen haben Opportunitätskosten. Ökonomik kann zeigen, welche Folgen unterschiedliche Entscheidungen haben. Sie kann Zielkonflikte offenlegen und Alternativen miteinander vergleichen. Sie kann aber nicht aus einer politischen Präferenz eine Sachnotwendigkeit machen.

Natürlich dürfen auch Ökonomen politische Präferenzen haben. Sie dürfen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren für richtig halten. Sie dürfen das Reformpaket für ausgewogen halten und die Bundesregierung auffordern, es umzusetzen.

Problematisch wird es dort, wo aus dieser Präferenz eine wissenschaftlich anmutende Notwendigkeit wird. Damit sägen Ökonomen an der Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Wissenschaft. Diese Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch die Zahl oder Prominenz derjenigen, die eine politische Forderung unterstützen. Sie entsteht daraus, kenntlich zu machen, was wir wissen, was wir nur unter bestimmten Annahmen wissen können und wo politische Wertentscheidungen beginnen.

Jochen Zimmermann
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