Abschaffung des EEG statt grüner Anleihen!

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feiert im April seinen 21. Geburtstag: Seit April 2000 werden in Deutschland sogenannte regenerative Stromerzeugungstechnologien wie Windkraft oder Photovoltaik mit Hilfe des EEG subventioniert, meist noch immer mit Vergütungen, die das Doppelte des derzeitigen Strompreises an der Börse ausmachen. Doch die schlimmsten Zeiten der Überförderung grünen Stroms, als etwa Solarstrom im Jahr 2005 mit über 55 Cent je ins Netz eingespeister Kilowattstunde (kWh) vergütet wurde, liegen hinter uns.

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CO2-Bepreisung
Einkommensschwache Haushalte entlasten!

An der Zapfsäule konnte man es bereits merken: Mit Beginn des neuen Jahres sind fossile Kraft- und Brennstoffe in Deutschland teurer geworden. Dies ist nicht etwa gestiegenen Preisen für Rohöl und Erdgas geschuldet. Die Ursache liegt vielmehr in staatlicher Regulierung: Zum einen ist die Zeit des reduzierten Mehrwertsteuersatzes abgelaufen – nach einer temporären Senkung auf 16% ist er wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19% gestiegen. Zum anderen wurde in Deutschland mit Jahresbeginn das Zeitalter der CO2-Bepreisung von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel eingeläutet. Dies war im Klimaschutzprogramm 2030 vergangenes Jahr festgelegt und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz gesetzlich in die Tat umgesetzt worden.

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Zunehmende Dürren
Sind staatliche Hilfen für die Landwirtschaft angebracht?

Auch wenn uns in diesem Corona-geplagten Jahr wenigstens eine Jahrhundertdürre wie im Jahr 2018 erspart geblieben ist: Die nächste Dürre kommt bestimmt! Und vermutlich wird es angesichts des Klimawandels nicht bei dieser einen Dürre bleiben. Im sonnenscheinreichen Sommer 2018 führte die langanhaltende Dürre zu einer kontroversen Diskussion um weitere Milliardenhilfen für die Landwirtschaft. Dabei ist die Landwirtschaft traditionell jener Sektor, der in der Europäischen Union (EU) die umfangreichsten Subventionen empfängt. So machen die Zahlungen der EU an den Agrarsektor regelmäßig rund 40 Prozent des EU-Haushalts aus.

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Offshore-Windstrom: Wann ist er konkurrenzfähig?

Windparks vor deutschen Küsten werden immer mehr zum Hoffnungsträger der Energiewende. Diese Hoffnung keimt seit den Versteigerungen von Offshore-Windkapazitäten, in denen Stromversorger wie EnBW keine direkten Subventionen in Form von Einspeisevergütungen mehr für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Windstrom forderten. Ob diese Hoffnungen berechtigt sind, muss sich allerdings erst noch erweisen, denn diese Windparks sind noch nicht gebaut. So hat EnBW für die Inbetriebnahme des Parks noch bis zum Jahr 2025 Zeit.

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Kaufprämie für Diesel und Benziner?

Die Autoindustrie leidet wegen der Corona-Pandemie unter Absatzschwierigkeiten, so wie viele andere Industriezweige auch. Zur Verbesserung des Absatzes fordert der Verband der deutschen Automobilindustrie VDA eine Kaufprämie für die Neuanschaffung von Autos mit Diesel- und Benzinmotoren. Bei dieser Forderung nimmt man sich wohl die finanziellen Anreize für den Kauf von Elektroautos zum Vorbild, für die es – unter klimapolitischem Vorwand – eine Kaufprämie von 6.000 Euro gibt, die von Staat und Industrie jeweils zur Hälfte finanziert wird.

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Globales Preisabkommen statt Europäischem Grünen Deal

Bild: Pixabay

Kaum im Amt, hat die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren „Green Deal“ vorgestellt. Kern des Green Deals sind zwei Ziele: Erstens soll die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Bis dahin sollen sämtliche Treibhausgase vermieden, gespeichert oder durch Maßnahmen wie Aufforstung ausgeglichen werden. Nötig dafür wäre ein kompletter Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr, Wohnungs- und Landwirtschaft. Zweitens: Um das 2050-Ziel zu erreichen, soll das bestehende EU-Klimaschutzziel für 2030 verschärft werden. Bislang peilt die EU an, bis dahin 40 % weniger Treibhausgase auszustoßen als im Jahr 1990 ? ein ohnehin bereits ambitioniertes Ziel. Stattdessen sollen nun die Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % gegenüber 1990 gesenkt werden, eventuell sogar um 55 %, falls andere große Emittenten wie China und Indien glaubhaft versichern, ihre diesbezüglichen Anstrengungen ebenfalls zu verstärken.

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Windkraft an Land: Auf Abstand gehen!

Bild: Pixabay

Ausgerechnet im Klimaprogramm für das Jahr 2030 ist für Windkraftanlagen an Land ein Abstandshaltegesetz vorgesehen: Für den Bau neuer Windräder soll, ungeachtet individueller Regelungen in den einzelnen Bundesländern, ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern zu Siedlungen mit einer Größe ab fünf Häusern gelten. Betroffen wären davon auch bestehende Standorte, an denen alte Windräder durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden (Repowering). Strengere Regelungen, wie etwa in Bayern, wo der die zehnfache Höhe von Windkraftanlagen den Mindestabstand von Siedlungen bestimmt, bleiben davon unberührt. Allerdings dürfen Bundesländer innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung auch geringere Mindestabstände gesetzlich festlegen.

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Das Klimapaket
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider auch viele Fehltritte

Das Klimakabinett hat kürzlich das mit Spannung erwartete Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Ein Kernelement dieses Programms ist die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) ab dem Jahr 2021. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung: Nach ökonomischer Theorie ist ein global einheitlicher CO2-Preis Garant für kosteneffizienten Klimaschutz. Das bestehende Sammelsurium an unkoordinierten Einzelmaßnahmen führt hingegen zu unnötig hohen Kosten. Die Prämien für Elektrofahrzeuge sind ein prominentes Beispiel für allerlei teure Maßnahmen der Politik, bei denen letztlich sogar unklar bleibt, ob sie überhaupt emissionsmindernd wirken.

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CO2-Bepreisung der nicht in den Emissionshandel integrierten Sektoren
Opt-in in den Emissionshandel statt CO2-Steuer!

Bild: Pixabay

Nach Auffassung von Ökonomen können die Treibhausgase in Europa kosteneffizient vermieden werden, indem der bislang auf die Energiewirtschaft und die Industrie beschränkte EU-Emissionshandel auf alle anderen Sektoren ausgeweitet wird. Allerdings müssen dafür Mehrheiten in der Europäischen Union gefunden werden.

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Plädoyer für eine Städte-Maut

Der Autoverkehr ist in vielen Städten zu einer hohen Belastung geworden. Neben Lärm, durch parkende Autos überfüllte Innenstädte und durch Staus verstopfte Straßen sorgen Feinstaub- und Stickoxidemissionen für massive negative externe Effekte. Mit diesem Begriff beschreiben die Wirtschaftswissenschaften negative Auswirkungen auf Unbeteiligte, ohne dass der Verursacher dafür entsprechende Kosten tragen muss. Um die volkswirtschaftlichen Kosten der Autonutzung verursachergerecht zuzuordnen, wäre eine nutzungsabhängige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sinnvoll.

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