Steigen die Preise auf einem Markt stark an, löst das in der Politik häufig den Reflex aus, in die Preisbildung einzugreifen. Nach der Mietpreisbremse und dem Tankrabatt soll nun eine Strompreisbremse kommen. Damit gemeint ist eine vergünstigte Abgabe einer noch unbestimmten Basismenge an Strom durch die Stromversorger. Damit der Anreiz zum Stromsparen über die Preissignale erhalten bleibt, soll für den Stromverbrauch oberhalb der Basismenge der Marktpreis gelten.
Nach einer von Bundesjustizminister Marco Buschmann getwitterten Beispielrechnung könnte diese Basismenge bei 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs der Haushalte liegen. Die Strompreisbremse könnte den Preis für den Basisverbrauch auf 30 Cent je Kilowattstunde begrenzen. Familien mit zwei Kindern mit einem Stromverbrauch von 4.133 kWh pro Jahr würden bei einer vergünstigten Basismenge von 3.100 kWh nach dieser Beispielberechnung um 308 Euro im Jahr entlastet werden.
Hohe Transaktionskosten durch Strompreisbremse
Ein großes Problem bei der Strompreisbremse sind die erwartbar hohen Transaktionskosten für den Staat und die Stromversorger. Der Staat müsste jedem einzelnen Stromversorger Entschädigungen für die vergünstigte Abgabe von Strom zahlen. Die Ermittlung der entsprechenden Entschädigungen würde sowohl bei den Stromversorgern als auch bei den staatlichen Stellen einen hohen bürokratischen Aufwand und damit Zusatzkosten verursachen. Die Kosten könnten den vermeintlichen Nutzen der Strompreisbremse übersteigen. Dies ist auch deshalb zu befürchten, weil neben Haushalten auch kleinere und mittlere Unternehmen in den Genuss der Strompreisbremse kommen sollen. Den jeweiligen Basisverbrauch für diese sehr heterogene Gruppe an Unternehmen zu ermitteln, dürfte ungleich schwieriger sein als im Fall der Haushalte, bei denen sich die Basismenge insbesondere an der Zahl der Haushaltsmitglieder orientieren sollte.
Stromsteuer senken – Transaktionskosten vermeiden
Eine mit deutlich weniger Transaktionskosten verbundene Entlastungsmaßnahme wäre die Senkung der Stromsteuer. Diese könnte von aktuell 2,05 Cent je kWh auf das EU-weite Minimum reduziert werden, das für private Haushalte bei 0,1 Cent je kWh liegt. Dadurch ergäbe sich je Kilowattstunde eine Entlastung von 1,95 Cent – die Mehrwertsteuer, die auch auf die Stromsteuer erhoben wird, nicht mitgerechnet.
Die Stromsteuersenkung würde in unbürokratischer Weise allen Haushalten helfen, insbesondere auch den einkommensschwachen, die einen höheren Anteil ihres Einkommens für Strom ausgeben. Zudem würden dadurch auch die Unternehmen unterstützt, von denen viele wegen der hohen Energiepreise in Existenznöten sind. Zugleich würde durch die Stromsteuersenkung ein weiteres Problem gelöst: Denn fürchtet die deutsche Wirtschaft ständig, dass die geltende Ausnahmeregelung bei der Stromsteuer für die stromintensive Industrie durch die Europäische Kommission aus beihilferechtlichen Gründen künftig nicht mehr genehmigt wird. Dadurch wäre die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gefährdet.
Steuern und Abgaben senken
Die Stromsteuersenkung würde einer Familie mit zwei Kindern mit einem Stromverbrauch von 4.133 kWh pro Jahr eine Ersparnis von knapp 100 Euro bringen, wenn man die Mehrwertsteuer mitberücksichtigt. Das ist deutlich weniger als im obigen Beispiel für die Energiepreisbremse dargestellt. Daher sollte die Politik weitere Maßnahmen ergreifen, um die Verbraucher beim Strompreis substanziell zu entlasten, vor allem durch die Finanzierung sämtlicher Umlagen auf den Strompreis aus Steuermitteln, wie dies seit dem 1. Juli bei der EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energie bereits geschieht.
Die Entlastung der Stromverbraucher durch die Senkung von Steuern und weiterer Abgaben wie der KWKG-Umlage zur Förderung der Kraftwärmekopplung ist aus vielerlei Gründen ratsam. Erstens kann dadurch die sogenannte Sektorkopplung vorangetrieben werden, bei der zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Sektoren wie dem Verkehr und dem Gebäudebereich vermehrt grüner Strom eingesetzt werden soll. Zweitens ist die Stromsteuer seit Einführung des EU-Emissionshandelssystems im Jahr 2005 weitgehend redundant, da beide Instrumente den Klimaschutz zum Ziel haben. Drittens würde die Senkung der Abgaben auf Strom einen Fehler im System bereinigen: Aus ökonomischer Sicht sollten nicht die Stromverbraucher – und damit im hohen Maße auch einkommensschwache Haushalte – für die Förderung vieler Maßnahmen wie der Kraftwärmekopplung oder den Aufbau der Netze zum Anschluss von Windparks in Nord- und Ostsee aufkommen, sondern die Steuerzahler. Dadurch wäre eine sozial ausgewogene Verteilung der Kosten gewährleistet.
Zudem stehen im Klima- und Transformationsfonds ausreichend Mittel bereit, um den Strompreis zu senken. Dieses staatliche Sondervermögen zur Finanzierung der Energiewende speist sich unter anderem durch Einnahmen aus Emissionszertifikaten und wird infolge der derzeit sehr hohen Strompreise weit weniger durch die Finanzierung der beseitigten EEG-Umlage belastet als ursprünglich gedacht.
Stromangebot massiv erhöhen
Neben diesen Maßnahmen sollte man die Strompreise vor allem dadurch dämpfen, dass das Angebot am Strommarkt massiv ausgebaut wird, anstatt es noch weiter zu reduzieren. Kurzfristig wäre es daher hilfreich, wenn die drei verbliebenen Kernkraftwerke über das Jahresende weiter betrieben würden – mindestens bis ins kommende Frühjahr, besser noch bis übernächstes Jahr. Ohne den Atomausstiegskonsens grundsätzlich zu gefährden, sollte die Politik in diesem Fall pragmatisch handeln. Die Atomkraftwerke wie vorgesehen Ende Dezember abzuschalten, um zwei der drei Kernkraftwerke bis April 2023 in Reserve zu halten, ist ein fauler Kompromiss, der nicht hilft, den Strompreis zu senken. Bei den europäischen Nachbarn, die ebenfalls unter hohen Strompreisen zu leiden haben und auf ein europaweit höheres Angebot am Strommarkt hoffen, macht sich Deutschland dadurch nicht beliebter.
Zu begrüßen ist zwar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien stark vorangetrieben wird. Dennoch wird dieser auf absehbare Zeit allein nicht ausreichen, um die Stromversorgung zu sichern. Das hat die Bundesregierung klar erkannt und im Koalitionsvertrag auf Erdgaskraftwerke als Brückentechnologie gesetzt. Diese Brücke käme aktuell sehr teuer und erscheint derzeit als kaum in ausreichendem Maße realisierbar. Die Politik sollte daher unvoreingenommen eine technologieoffene Innovationsoffensive starten, die allen Technologien eine Chance gibt. Tabus, wie etwa beim Fracking-Verbot, sollten wir uns künftig nicht leisten.
Eine Antwort auf „Statt Strompreisbremse
Senkung der Stromsteuer und Umlagen! “