Hocus Pocus Fidibus.
Was bringt ein Schuldenrückkauf für Griechenland?

Es klingt eigentlich nach einer guten Idee: Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF stellt Griechenland einen zinslosen Kredit zur Verfügung, damit es auf den Sekundärmärkten einen Teil seiner Altschulden zurückkauft. Diese sind zwar zum Ende der Laufzeit zum Nominalwert zu tilgen, notieren derzeit aber wegen des hohen Ausfallrisikos für griechische Anleihen zu einem deutlich niedrigeren Marktwert, der bis vor kurzem nur etwa 25% des Nominalwerts ausmachte. Durch den Schuldenrückkauf hofft man, die griechischen Schulden trotz Aufnahme neuer Schulden um ein Vielfaches zu reduzieren. Beabsichtigt ist, einen Betrag von 10 Mrd. Euro einzusetzen, um damit Schulden im Nominalwert von 30 Mrd. Euro zurückzukaufen. Auf diese Weise ließe sich Griechenlands Gesamtverschuldung um 20 Mrd. Euro verringern.

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Brauchen wir eine Revision der Entscheidungsregeln im EZB-Rat?

Seitdem die Europäische Zentralbank durch Ausbruch der Staatsschuldenkrise in schwere Gewässer geraten ist, mehren sich hierzulande die Stimmen, die eine Reform der Entscheidungsregeln im Eurosystem verlangen. Bislang gilt im EZB-Rat das Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“. Entscheidungen werden im Regelfall mit einfacher Mehrheit getroffen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des EZB-Präsidenten. Nun wird beispielsweise vorgeschlagen, dem Vertreter der Deutschen Bundesbank ein Vetorecht, etwa gegen den Ankauf von Staatsanleihen, einzuräumen, weil die Bundesbank zu einem beträchtlichen Teil für die resultierenden Risiken haftet. Daneben wird gefordert, die Stimmen der NZB-Präsidenten im EZB-Rat entsprechend der ökonomischen Bedeutung der Mitgliedsstaaten im Euroraum zu gewichten. Schließlich gibt es Rufe, die mehr Transparenz über geldpolitische Entscheidungen einfordern und vorschlagen, der EZB-Rat möge die Protokolle seiner Ratssitzungen – einschließlich des individuellen Abstimmungsverhaltens –  veröffentlichen, wie das beispielsweise die US Fed, die Bank of Japan oder die Schwedische Reichsbank handhaben.

Was ist von solchen Vorschlägen zu halten?

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Braucht Europa einen „Lender of last resort“ für öffentliche Schuldner?

Seit Ausbruch der Staatsschuldenkrise werden in den Peripherieländern die Rufe lauter, wonach die Europäische Zentralbank als „lender of last resort“ für öffentliche Schuldner agieren und unbegrenzt und bedingungslos Staatsschuldtitel am offenen Markt oder direkt vom Emittenten aufkaufen soll. Begründet werden solche Forderungen zumeist mit der Gefahr einer spekulativen Staatsschuldenkrise und dem Risiko eines finanziellen Meltdowns des öffentlichen Sektors: Wenn Marktteilnehmer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit öffentlicher Schuldner haben, erhöhen sie ihre Renditeforderungen. Dies vergrößert bei kurzfristig gegebenen Steuereinnahmen die Ausfallwahrscheinlichkeit von Staatsanleihen, wodurch die Renditeforderungen am Markt weiter zunehmen. Letztlich kann sich damit die Erwartung eines Staatsbankrotts von selbst erfüllen.

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Finanzielle Ansteckung in Europa und die Rolle des ESM

Seit Ausbruch der Staatsschuldenkrise in Griechenland im Frühjahr 2010 befürchten viele Beobachter eine Ausweitung der Krise auch auf andere Sektoren und auf andere Länder in Europa. Es herrscht die Angst, dass ein Zahlungsausfall Griechenlands zu einer neuen Bankenkrise führen und sich auf die öffentlichen Haushalte anderswo übertragen könnte, ohne dass sich dort die Fundamentaldaten verschlechtert hätten. Die Furcht vor solchen Ansteckungseffekten war der Grund, warum im Juli 2011 das Mandat des temporären Rettungsfonds EFSF ausgeweitet wurde, dessen ursprüngliche Aufgabe darin bestand, auf Antrag eines Landes finanzielle Hilfen zur Verbesserung der Fundamentaldaten gegen Auflagen bereitzustellen. Inzwischen dürfen sowohl der EFSF als auch der dauerhafte Rettungsschirm ESM finanzielle Hilfen auch an Nicht-Programmländer gewähren und sind befugt, auf Primär- und Sekundärmärkten Staatsschuldtitel anzukaufen. Auf diese Weise sollen beide Rettungsschirme als Brandmauer fungieren und einen finanziellen Flächenbrand in Europa verhindern.

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Letzte Ausfahrt: „Inflation“?
Warum ein Ausstieg aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen schwierig wird.

Die Europäische Zentralbank hat seit Ausbruch der Staatsschuldenkrise – neben drastischen Zinssenkungen – eine Reihe von geldpolitischen Sondermaßnahmen ergriffen, um die Funktionsfähigkeit der Interbankenmärkte zu sichern und um eine wirksame Transmission geldpolitischer Impulse zu garantieren. Zu den Sondermaßnahmen gehören der Übergang zum Mengentender mit voller Zuteilung der Gebote sowie die Herabsetzung der Bonitätsanforderungen für die Besicherung von Notenbankkrediten. Darüber hinaus startete das Eurosystem das Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen und begann im Mai 2010 im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte mit dem Ankauf von Staatsschuldtiteln aus Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien. Inzwischen beträgt der Bestand solcher Staatspapiere im Portfolio der EZB fast 220 Mrd. Euro. Zuletzt hat die EZB im Dezember 2011 und im Februar 2012 zwei längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren abgewickelt – von Mario Draghi als „Dicke Bertha“ bezeichnet. Dabei wurde Liquidität in Höhe von zusammen mehr als 1.000 Mrd. Euro bereitgestellt, wobei die Geschäftspartner der EZB allerdings die Option einer vorzeitigen Rückzahlung nach einem Jahr haben.

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Angela im Wunderland

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem letzten Gipfel vom 30. Januar 2012 den intergouvernementalen Fiskalvertrag beschlossen, der im kommenden März verabschiedet werden und eine Wiederholung der Staatsschuldenkrise künftig verhindern soll. Das Vereinigte Königreich und Tschechien machen allerdings nicht mit, und auch bei einigen anderen Mitgliedsländern der EU, die nicht in der Eurozone sind, hält sich die Begeisterung für eine allzu starre fiskalische Regelbindung wohl eher in Grenzen. Dennoch wird der Fiskalpakt von der Bundesregierung als Meilenstein zur weiteren Stabilisierung der Eurozone  bezeichnet, weil er eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild auch für andere Länder vorsieht.

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„Flight to safety“ – Warum kann der Bund negative Renditen verlangen?

Häfen können Liegegebühren verlangen für Schiffe, die Schutz in allzu stürmischer See suchen – das weiß jeder Segler. Diese Erfahrung hat jetzt auch der deutsche Finanzminister gemacht, denn zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik waren Investoren bereit, negative Effektivzinsen bei Neuemission von Bundesanleihen zu zahlen. Bei der am 9. Januar 2012 durchgeführten Auktion hat die Bundesrepublik Deutschland unverzinsliche Schatzanweisungen („Bubills“) im Volumen von ca. 4 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von sechs Monaten abgesetzt. Die Emission war um das 1,8fache überzeichnet und ergab einem Effektivzins von -0,0122 %; der Finanzminister muss damit etwa 50 Millionen Euro weniger zurückzahlen, als er durch die Schuldenaufnahme eingenommen hat. Ähnliches war bislang erst zweimal passiert, nämlich Ende 2011 in den Niederlanden und in Dänemark, das nicht Mitglied der Eurozone ist.

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Die EZB flutet die Geldmärkte

Auf seiner Sitzung vom 8. Dezember 2011 hat der EZB-Rat die Einführung zusätzlicher geldpolitischer Sondermaßnahmen beschlossen und seine Politik der „quantitativen und qualitativen Lockerung“ fortgeführt. Neben einer erneuten Senkung der Leitzinsen um 25 Basispunkte wurde erstmals seit Bestehen des Eurosystems der Mindestreservesatz von bislang 2 % auf 1 % gesenkt. Darüber hinaus wurden die Bonitätsanforderungen für Sicherheiten bei geldpolitischen Geschäften weiter herabgesetzt. Jetzt können auch bestimmte, nur noch mit mindestens „Single A“ bewertete Asset-Backed Securities sowie vorübergehend auch nicht-notleidende und nicht verbriefte Kreditforderungen als Sicherheiten bei Kreditgeschäften mit dem Eurosystem verwendet werden.

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Vabanque – Riskiert das Eurosystem seine Unabhängigkeit?

Aus ordnungspolitischer Sicht bildet das Eurosystem ein Geflecht von Regeln, die ihr durch den Maastrichter Vertrag vorgegeben wurden oder die es selbst formuliert hat. Deren Sinn besteht darin, die Geldpolitik für die Öffentlichkeit vorhersehbar zu machen und die Inflationserwartungen der Marktteilnehmer auf einem niedrigen Wert zu verankern. Der Maastrichter Vertrag garantiert die Unabhängigkeit des Eurosystems, verbietet eine direkte Finanzierung öffentlicher Haushalte und regelt die Entscheidungsfindung im EZB-Rat. Seine Regeln werden weiter konkretisiert durch autonome Regeln, die das Eurosystem selbst gesetzt hat und die seine geldpolitische Strategie und die Ausgestaltung seines Instrumentariums offenlegen.

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