Mehr Wettbewerb durch Entflechtung der Energiekonzerne?

Die EU-Kommission sorgt sich um den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt. Und dies nicht ohne Grund. Denn trotz der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zum 29. April 1998, die insbesondere auf eine Öffnung der Gebietsmonopole der Energieversor-gungsunternehmen abzielte, wird der Markt immer noch durch oligopolhafte Strukturen geprägt. Nachdem alle mühevollen Gesetzesänderungen und Regulierungsmaßnahmen wenig gefruchtet haben, möchte die EU-Kommission jetzt mit einer großen Keule den Wettbewerb erzwingen – der Keule der zwangsweisen Entflechtung der Energieerzeugung von der Energieverteilung. Auf den ersten Blick mag dieser Vorstoß einleuchtend erscheinen, doch bei näherem Hinsehen ergeben sich fundamentale Zweifel an der Wirksamkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

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Der EU-„Reformvertrag“ wird zu einer noch stärkeren Regulierung der europäischen Arbeitsmärkte führen

Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 22. Juni werden die EU nicht kontrollierbarer, demokratischer oder transparenter machen. Das Gegenteil ist zu erwarten.

Die EU wird unkontrollierbarer, weil das oberste Mehrheitserfordernis im Rat ab 2017 um fast zehn Prozentpunkte abgesenkt werden soll. Das wird uns noch mehr europäische Regulierungen – vor allem der Arbeits- und Finanzmärkte – bescheren, die Vertragsfreiheit aushebeln und Europa nicht stärken, sondern von innen heraus schwächen. Die Reaktivierung der sogenannten Ioannina-Klausel ändert daran nichts, denn sie hat nur eine aufschiebende Wirkung. Der fast vollständige Verzicht auf Einstimmigkeit wird sein übriges tun.

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Europas Pioniere auf dem Weg flexibler Harmonisierung. Zur List „verstärkter Zusammenarbeit“

Europas Beamten und Regierungschefs sind die großen Projekte abhanden gekommen. Nach der (letztlich voreilig) verkündeten „Vollendung“ des Binnenmarktes, der (einstweilen erfolgreichen) Einführung des Euro und der (wahrhaft „historischen“) Erweiterung der Union von 15 auf 25 (mittlerweile 27) Mitgliedstaaten, sollte die Verfassung für Europa als „grand project“ die Integrationsdynamik weiter anfeuern und einer Art Staatswerdung Europas zumindest ihren symbolischen Ausdruck geben. Nun herrscht Ratlosigkeit. Die „Verfassung“ soll nicht mehr so genannt werden und als auf scheinbar harmlose „institutionelle“ Teile beschränkter „mini-treaty“ am unzuverlässigen Stimmvolk vorbei durch die Parlamente gebracht werden. Derweil übt sich die Union weiter in symbolischer Politik ebenso ehrgeiziger wie unverbindlicher Zielvereinbarungen, von Wachstum („Lissabon-Agenda“) bis Klimaschutz („Berlin-Agenda“).

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Gastbeitrag:
Wie stabil ist die Europäische Währungsunion?

Wer sich Gedanken über die Nachhaltigkeit der Europäischen Währungsunion (EWU) macht und gar danach fragt, ob sie scheitern könne, darf nicht darauf hoffen, in der praktischen Politik auf größeres Interesse zu stoßen. Hier wird er schnell als Bedenkenträger und grundloser Skeptiker abgetan, gilt doch der auf Dauer gesicherte Erfolg der EWU allgemein als ausgemacht. Gern wird dabei auf die Unumkehrbarkeit der Integrationsschritte verwiesen, da der Maastrichter Vertrag kein Austrittsrecht aus der EWU vorsehe. Zudem wird die im zeitlichen wie auch im Ländervergleich relativ hohe Stabilität des Euro als Beleg für den Erfolg der EWU angeführt. Gegen die nach allen Umfragen trotzdem weit verbreitete Euroskepsis („Der Euro ist ein Teuro“) können Untersuchungen u.a. des Statistischen Bundesamtes ins Feld geführt werden, die belegen, dass die subjektive „gefühlte“ Inflationsrate seit Einführung des Euro deutlich über der objektiv anhand des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessenen Preissteigerungsrate liegt. In der Tat ist es der Europäischen Zentralbank (EZB) in den nunmehr acht Jahren seit seiner Einführung gelungen, den Euro zu einer der stabilsten Währungen der Welt zu machen. Als Folge liegen die langfristigen Zinsen deutlich unter denen in den USA und verdrängte der Euro den US-Dollar als wichtigste Anlagewährung auf den internationalen Märkten für festverzinsliche Wertpapiere. Der Euro ist also stabil, aber was ist mit der EWU? Gastbeitrag:
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50 Jahre europäische Ordnungspolitik

Erhard war früher skeptisch. Hayek war, noch früher, optimistisch. Beide hatten (un)recht.

Wäre es nach Ludwig Erhard gegangen, wären die „Römischen Verträge“ am 25. März 1957 so nicht von deutscher Seite unterzeichnet worden. Eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von nur sechs Teilnehmern, und inspiriert von französischen Wünschen einer Abschottung nach außen sowie sozial- und industriepolitischer Lenkung nach innen, war Erhard ein Graus. Was heute Kritikern des europäischen Zentralismus gern polemisch unterstellt wird – sie wollten die EU zurückwerfen in eine „große Freihandelszone“ – das war in den 1950er Jahren in der Tat Erhards bevorzugte Alternative zur EWG: ein freier Markt für den ganzen freien Westen, Großbritannien und möglichst auch Nordamerika eingeschlossen. Hierfür brauche es kaum mehr als ein Abkommen über frei konvertible Währungen und volle Freizügigkeit für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Eine „institutionelle Integration“ sektoraler Wirtschaftspolitiken unter Schaffung eines „bürokratischen Monsters“ lehnte er entschieden ab. So nannte er 1962 das Aktionsprogramm der Kommission, die eine weitere „Fusion der Politiken“ forderte, schlicht „primitiv“: „Wir brauchen kein Planungsprogramm, sondern ein Ordnungsprogramm für Europa!“ Erhard sah jenes Gespenst von Preiskontrolle und staatlicher Lenkung, das er in Deutschland vertrieben zu haben hoffte, nun wieder vor sich, gerade in Gestalt europäischer „Harmonisierung“. In der FAZ vom 31.Dezember 1959 machte der Professor aus Fürth klar, daß internationale Arbeitsteilung auf komparativen Unterschieden beruhe, während das „Organisieren-und-harmonisieren-Wollen … in den fast sicheren Abgrund“ führe. „50 Jahre europäische Ordnungspolitik“ weiterlesen

Airbus-Gewirr

Der Airbus ist ein schwieriges Gebilde. Dies gilt nicht nur für das Kabelgewirr des A 380, in dem sich die Ingenieure aus Hamburg und Toulouse verstrickt haben. Sondern auch für das Machtgewirr zwischen der Unternehmensführung und den Regierungen der beteiligten Länder. Die deutsche Seite droht ins Hintertreffen zu geraten, seit DaimlerChrysler begonnen hat, die Hälfte seiner Anteile an dem Airbus-Produzenten EADS zu verkaufen. DaimlerCrysler galt bislang als der Sachwalter deutscher Interessen, der gewährleisten sollte, dass EADS nicht von französischen Interessen dominiert wird. Die Bundesregierung versucht nun, auf verschiedenen Ebenen Druck auf die französische Seite auszuüben, um dem von Dominique de Villepin ausgerufenen „Wirtschaftspatriotismus“ zu begegnen. Ist dies der richtige Weg, um möglichen Schaden von der deutschen Volkswirtschaft abzuwenden? „Airbus-Gewirr“ weiterlesen

Soll die EU erweitert und gleichzeitig vertieft werden?

Deutschland hat bis Ende Juni die Ratspräsidentschaft in der EU übernommen. Bundeskanzlerin Merkel will einen neuen Anlauf nehmen, um den von den Franzosen und Holländern abgelehnten Verfassungsentwurf wieder zu beleben. Man sollte ihr davon abraten, denn dieser Verfassungsentwurf ist zu bürgerfern, zu intransparent und zu zentralistisch. Die EU braucht eine Verfassung vor allem, um die Rechte der Bürger vor einem allzu mächtigen Zentralstaat zu schützen. Aber dieser Verfassungsentwurf erfüllt diesen Zweck nicht, denn er schreibt eine Entwicklungslinie der EU fort, vor der man warnen muß: die Kompetenzübertragung immer neuer Politikfelder von den Mitgliedstaaten auf die EU. In Brüssel werden schon über 80 % aller Gesetzesregelungen gemacht, die die Länder dann umzusetzen haben. Immer mehr Gemeinschaftszuständigkeiten sind in der Sozial-, Struktur-, Umwelt-, Beschäftigungs-, Gesundheits-, Industrie-, Technologie-, Ve rkehrs-, Forschungs- und Bildungspolitik auf die EU übergegangen, obwohl es sich hier gar nicht um öffentliche Güter für die gesamte EU handelt, sondern nur für einzelne Länder oder auch Regionen. Diese Zentralisierungstendenz hat ihren Weg vor allem durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza gefunden und soll nun auch in der neuen Verfassung weitergegangen werden. Die EU-Politiker sprechen von „Vertiefung“ der EU und meinen Zentralisierung der EU.

Gleichzeitig wird die EU um immer neue Mitglieder erweitert, wobei nicht erkennbar ist, welche ökonomischen, politischen, juristischen, kulturellen oder geographischen Grenzen für das zukünftige Europa gezogen werden sollen. Erweiterung bei gleichzeitiger Vertiefung der EU? Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Warum nicht? „Soll die EU erweitert und gleichzeitig vertieft werden?“ weiterlesen