BVerfG-Urteil (4) Video
Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vernünftig?

Das Urteil des BVerfG hat große Wellen geschlagen. Die einen feiern es als großen Wurf für die Freiheit zukünftiger Generationen. Ich sehe das anders. Warum das Urteil zu eine Benachteiligung aller in Zukunft führt, erkläre ich in meinem neuesten Video. Für das Bundesverfassungsgericht gibt es keine Kosten beim Klimaschutz, das ist aus ökonomischer Sicht ein Desaster. Warum es nicht sinnvoll ist, in allen Sektoren CO2 einsparen zu müssen, erkläre ich in diesem Video. Das widerspricht auch dem Leitgedanken der Freiheit zwischen den Generationen.

BVerfG-Urteil (4) Video
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BVerfG-Urteil (1)
Luftschlösser der Klimapolitik?

Das BVerfG hat am 29.04.2021 in einer Pressemitteilung festgestellt, “dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.”

Was die erwarteten Resultate bundesdeutscher staatlicher Maßnahmen anbelangt, kann Unvereinbarkeit mit Grundrechten sinnvoll nur mit Bezug auf das diagnostiziert werden, was im Einflussbereich des deutschen Staates liegt. Insbesondere soweit es um Auswirkungen des Handelns anderer souveräner Staaten auf das Klima geht, dürfen dem deutschen Staat Grundrechtsgefährdungen deshalb nur in dem Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten zugrechnet werden. Was die Tatsachen internationaler Politik anbelangt, baut das BVerfG Luftschlösser. Aber beginnen wir vor der eigenen Haustür.

BVerfG-Urteil (1)
Luftschlösser der Klimapolitik?“
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Am aktuellen Rand
Die offene Gesellschaft und ihre Freunde
Urteil des BVerfG zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe

Bild: Pixabay

Nachdem ich schon mehrfach auf den Seiten von „wirtschaftliche Freiheit.de“ die Ungeniertheit beklagt habe, mit der höchstrichterliche Verfassungsinterpreten unter dem Deckmantel der Verfassungsinterpretation autoritäre Intoleranz gegenüber Andersdenkenden geübt haben, bin ich vom Urteil des Zweiten Senats des BVG positiv überrascht. Es scheint, dass siebzig Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs auch unser Verfassungsgericht – nachdem ihm Oberverwaltungsgerichte und BGH vorangingen (hier)  – endgültig in der pluralen, offenen Gesellschaft angekommen zu sein scheint: Das Urteil, das den § 217 StGB, der gewerbsmäßige Sterbehilfe pönalisiert, für verfassungswidrig erklärt, ist ein Meilenstein. Es hebt sich fundamental ab von dem Skandalurteil aus dem Jahr 1957, mit dem das damalige BVG der Strafbarkeit homosexueller Beziehungen nach § 175 StGB die Verfassungskonformität attestierte.

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Urteil des BVerfG zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe
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Di Fabio singt das hohe C der Intoleranz

Udo di Fabio ist ein fraglos hochkompetenter Verfassungsjurist, der wie viele seiner Zunft dazu tendiert, seine eigenen Wertauffassungen mit den Werten der Verfassung zu verwechseln. Er ist einer von denen, die dem freiheitlichen Geist unserer Verfassung dann weniger abgewinnen können, wenn es um ihre nach eigenem Empfinden höheren Werte geht. Von diesem Willen, eigene Werte ohne Not auf der Verfassungsebene auch gegen widerstrebende Andere unter Missbrauch der eigenen intellektuellen Fähigkeiten durchzusetzen, sind wir alle betroffen. Dies ist eine Externalität, die wir als Anhänger des Respektes für die Überzeugungen und Wünsche anderer identifizieren und bekämpfen sollten, indem wir uns von den eher elementaren Wahrheiten im Hintergrund nicht ablenken lassen.

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Kurz kommentiert
Stetigkeit in der Politik?
Das Bundesverfassungsgericht und der Atomausstieg

Nun ist also passiert, was die TTIP- und CETA-Gegner immer befürchtet hatten: Konzerne werden vom Staat entschädigt. Möglicherweise in Milliardenhöhe! Für eine politische Entscheidung, die von einer demokratischen Regierung getroffen wurde! Auf der Grundlage eines Gerichtsurteils! Nun war es zwar diesmal kein Schiedsgericht, aber das tut der ersten Empörung in manchen Kommentarspalten keinen Abbruch.

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Das Bundesverfassungsgericht und der Atomausstieg
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Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen
Die Schonzeit ist noch nicht vorbei

Man kann lange darüber streiten, ob es eine Erbschaftsteuer überhaupt geben sollte. Wenn man Einkommen als Reinvermögenszugang interpretiert, dann könnte man beispielsweise sogar dafür argumentieren, Erbschaften einfach beim Erben mit der Einkommensteuer zu belasten. Dagegen spricht ganz emotionslos betrachtet aus Sicht der Steuersystematik allenfalls die unangemessene Progressionswirkung, die solche unregelmäßig anfallenden Einkommen hätten.

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Die Schonzeit ist noch nicht vorbei
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Kurz kommentiert
Verfassungsbruch 4.0?
Die Eile des Bundesfinanzministers bei der Reform der Erbschaftsteuer

Man glaubt es kaum, aber diesmal scheint eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich eine beinahe hektische Betriebsamkeit im Bundesfinanzministerium hervorzurufen. Am 17.12.2014 hatten die Karlsruher Richter den aktuellen Gesetzesstand der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der seinerseits bereits bereits zweimal reformiert war, erneut in Teilen als verfassungswidrig verworfen und für eine Novellierung einen Zeitraum bis zum 30.6.2016 eingeräumt – beides überaus wichtig, aber auch im Rahmen der vormaligen Erwartungen (vgl. hier)

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Verfassungsbruch 4.0?
Die Eile des Bundesfinanzministers bei der Reform der Erbschaftsteuer
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BVerfG und OMT (2)
Die EZB wird eingezäunt

Richter sind es gewohnt, sich viel Zeit zu nehmen, nicht zuletzt, um ein möglichst einstimmiges Urteil zu erreichen. Aber geduldiges Abwarten hat sich gelohnt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen, das Gerichtsverfahren über Verfassungsbeschwerden gegen das Anleihekaufprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) der Europäischen Zentralbank auszusetzen und gemäß Art. 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zehn Fragen zur Vereinbarkeit des Programms mit europäischem Recht vorzulegen.

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BVerfG und OMT (1)
Stellungnahme des Ifo-Instituts zur Erklärung des Bundesverfassungsgerichts

München, 7. Februar 2014 – Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Stellungnahme erklärt, dass die Europäische Zentralbank mit dem OMT-Programm zum Ankauf von Staatspapieren ihre Kompetenzen überschritten hat. Das Programm sei mit dem Primärrecht der EU unvereinbar. Damit gab es den Klägern Recht und bestätigt vollumfänglich die Position, die auch der Präsident des ifo Instituts in seinem Gutachten als Sachverständiger des Gerichts im Juni 2013 zum OMT vertreten hatte. Dieses Gutachten ist hier verfügbar.

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Staatsverschuldung und Demokratie: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das „Neuner-Gremium“

Gern wird hier und da die Demokratie als eine wesentliche Ursache ausufernder Staatsverschuldung gesehen. Wenn man sich indes die Geschichte von Staatsverschuldung und Staatsbankrotten ansieht, wird man dies zumindest etwas voreilig finden. Denn Staatsverschuldung und Staatsbankrott sind seit jeher treue Begleiter des Staates in allen denkbaren Erscheinungsformen gewesen. Umgekehrt aber könnte ein Schuh daraus werden, dass nämlich die ewige Neigung der Regierenden zum Schuldenmachen eines Tages der Demokratie den Garaus macht – zumindest der Demokratie in ihrer parlamentarischen Form.

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