Der Länderfinanzausgleich wurde mit Wirkung ab 2020 reformiert. Dabei änderten sich zahlreiche Details, aber die wesentlichen Eigenschaften und Probleme des komplexen Systems blieben erhalten. Es kann daher keineswegs überraschen, dass Bayern als Zahlerland mit einer erneuten Verfassungsklage droht. Der Länderfinanzausgleich ist sicher in vielen Punkten ökonomisch fragwürdig, aber ist er damit auch verfassungswidrig?
„GastbeitragNeuer Streit über den Länderfinanzausgleich“ weiterlesenKein Grund zum Jubeln – für Niemanden
Zur Einigung zwischen Bund und Länder über die Neugestaltung der föderalen Finanzbeziehungen
- Bund und Länder haben sich Mitte Oktober endlich auf ein neues Regelwerk für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Allerdings sind längst nicht alle Aufgaben angegangen worden, die zwischen Bund und Ländern in diesem Zusammenhang erledigt werden sollten (Umsetzung des Europäischen Fiskalvertrags; Konsolidierung der Länderhaushalte; Einnahmen- und Aufgabenverteilung zwischen den föderalen Ebenen; Umgang mit Altschulden; Zukunft des Solidaritätszuschlags; Formulierung einer gesamtdeutschen Strukturförderpolitik).[1] Vielmehr drehten sich die Verhandlungen letzten Endes allein darum, die Verteilungsmodalitäten des bundesstaatlichen Finanzausgleichs so zu gestalten, dass alle Länder gegenüber dem status quo besser gestellt werden – was nach Lage der Dinge nur durch höhere Finanzierungsbeiträge des Bundes ermöglicht werden konnte. Forderungen aus der Wissenschaft[2], die Chance zu nutzen, die föderalen Finanzbeziehungen transparenter und insbesondere anreizkompatibel zu gestalten, fanden von Anfang an kein Gehör und spielten in den abschließenden Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder überhaupt keine Rolle mehr.[3]
OrdnungsPolitiker
Die Landespolitik schafft sich faktisch ab
Ein Föderalstaat lebt von klaren Aufgabenzuständigkeiten, damit die Wähler erkennen, wer politisch haftet. Ein Föderalstaat ist stark, wenn seine Gliedkörperschaften über Steuerautonomie verfügen und politisch eigenverantwortlich handeln können. Der deutsche Föderalismus entspricht diesem Anforderungsprofil nach der aktuellen Einigung über den bundesstaatlichen Finanzausgleich in keiner Weise.
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Gastbeitrag
Länderfinanzausgleich
Selbstbedienung statt Reform
Am 14.10.2016 haben Bund und Länder eine Reform ihrer Finanzbeziehungen vereinbart. Grundlage war der Beschlussvorschlag der Länder vom 03.12.2015, der mit nur geringen Abstrichen umgesetzt wurde. Die Reform missachtet wesentliche Kriterien eines sachgerechten Finanzausgleichs und läuft auf eine Umverteilung zugunsten der Länder in Höhe von rund 9,5 Mrd. Euro hinaus.
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Länderfinanzausgleich
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Wenn man denkt, es geht nicht mehr, kommt irgendwann der Bund daher
Neues vom Länderfinanzausgleich
Nachdem die Verhandlungen um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ins Stocken geraten sind, sorgt nun die Nachricht für Aufmerksamkeit, daß Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz einen neuen gemeinsamen Vorschlag lanciert haben. Es ist ein weiterer Versuch, zwischen den stark divergierenden Interessen der einzelnen Bundesländer einen Weg zu einer konsensfähigen Lösung zu finden.
Gastbeitrag
Föderalismusreform – Mehr Autonomie für die Länder
Die aktuellen Regelungen zum Bund-Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II laufen im Jahr 2019 aus. Zudem tritt 2020 die Schuldenbremse für die Bundesländer in Kraft. Die notwendige Neuregelung sollte als Chance genutzt werden, die Schwächen des aktuellen Finanzausgleichssystems zu mildern: Derzeit werden die Steuereinnahmen pro Einwohner so umverteilt, dass am Ende alle Länder nahezu den Bundesdurchschnitt erhalten. Daher lohnt es sich für die Bundesländer kaum, ihre Einnahmen zu verbessern, insbesondere durch eine schlagkräftigere Steuerverwaltung. Die Abschöpfungsquoten sollten gesenkt und den Bundesländern mehr Einnahmeautonomie durch ein Zu- und Abschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeräumt werden.
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Konvergenz von Bundesländern und Länderfinanzausgleich
Die sogenannte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ (Art. 72 Absatz 2 GG), oder gar deren „Einheitlichkeit“ (Art. 106 Absatz 3 GG) wird seit jeher als Argument gegen einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Bundesländern verwendet. Wichtigstes Instrument zur Gewährleistung zumindest annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist dabei der bundesstaatliche Finanzausgleich. Dieser zielt darauf ab, allen Ländern unabhängig von ihrer originären Steuerkraft (die wiederum maßgeblich von der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder determiniert ist) ein ungefähr gleiches Aufkommen an öffentlichen Einnahmen zur Bereitstellung eines als angemessen angesehenen Angebots an öffentlichen Gütern zu gewährleisten. Dies geschieht über ein komplexes System vertikaler und horizontaler Steuerzuordnung und –verteilung, so dass im Ergebnis selbst die Länder mit der niedrigsten Steuerkraft (dies sind aktuell die ostdeutschen Länder mit einer Steuerkraft von rund zwei Dritteln des Durchschnitts) letztendlich Pro-Kopf-Steuereinnahmen in Höhe von rund 92% des Länderdurchschnitts erreichen. Noch höher ist der Nivellierungsgrad des Finanzausgleichs, wenn nicht die Steuerkraft, sondern die Finanzkraft (bei deren Ermittlung die Gemeindesteuern nur zu 64% berücksichtigt werden) betrachtet wird.
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Die Reform des deutschen Finanzausgleichs (Teil 1)
Wie sich die Sozialdemokraten positionieren
Die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Finanzausgleichs, das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz, treten zum 31. Dezember 2019 automatisch außer Kraft. Bund und Länder sind also gezwungen, sich rechtzeitig darüber zu verständigen, wie ihre Finanzbeziehungen jenseits der im Grundgesetz festgelegten Grundlinien ab dem Jahr 2020 im Detail geregelt werden sollen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet den Gesetzgeber außerdem, zumindest die im Maßstäbegesetz festgehaltenen Grundsätze frühzeitig festzulegen. Die Länder sollen diese Grundsätze möglichst hinter einem Schleier der Unsicherheit festlegen, also nach allgemeinen Fairneßerwägungen und ohne genau absehen zu können, welches Land in welchem Umfang profitieren oder zur Kasse gebeten wird.
Was wir in Bayern über die europäische Transferunion lernen können
Horst Seehofer sorgte jüngst für Schlagzeilen, als er wieder einmal eine grundlegende Reform des Länderfinanzausgleichs forderte und dies mit der Androhung einer Klage beim Bundesverfassungsgericht untermauerte. Man kann darin, gerade angesichts des gewählten Zeitpunktes, natürlich ein Wahlkampfmanöver sehen. Wenn man die bayrischen Forderungen aber nur hierauf reduziert, macht man es sich zu einfach.
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Geht Solidarität vor Rivalität?
In Bremen ist eine Regierung wiedergewählt worden, die für die ökonomisch und bildungspolitisch schlechteste Performanz in Deutschland verantwortlich ist: Bremen hat von allen Bundesländern die weitaus höchste Pro-Kopf-Verschuldung und erhält zugleich aus dem Länderfinanzausgleich nach Berlin die zweithöchsten Transferzahlungen. Darüber hinaus rangiert es in allen wichtigen Kompetenzfeldern des PISA-Wettbewerbs an letzter Stelle aller Bundesländer. Und das schon seit geraumer Zeit. Dies sind nur zwei, aber zwei der wichtigsten Indikatoren für die mangelhafte Qualität des politischen und bildungspolitischen Managements Bremens zur zukunftsorientierten Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dieses kleinsten Bundeslandes. Die Wähler haben diesen signifikanten Qualitätsmangel nicht abgestraft, sondern durch Wiederwahl belohnt: Es soll also so weitergehen wie bisher.