Pharmapolitik bei Orphan Drugs unter ordnungsökonomischen Gesichtspunkten

Maßgebliches Kennzeichen von Orphan Drugs ist es, dass aufgrund der geringen Anzahl an potentiellen Patienten sich unter normalen Marktbedingungen die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten für die Produzenten nicht amortisieren lassen (EUR-Lex 2000). Aus diesem Grund herrscht auf diesem Markt ohne Anreizwirkungen ein Angebotsmangel (vfa. Die forschenden Pharma-Unternehmen 2021, S. 4). Um Patienten mit seltenen Krankheiten einen Zugang zu einer qualifizierten Behandlung zu ermöglichen, setzen daher verschiedene Staaten Instrumente ein, um die Gesundheits- und Biotechnologieindustrie zur Entwicklung derartiger Arzneimittel zu bewegen (U.S. Food & Drug Administration 2018; orphanet 2021b, 2021a; EUR-Lex 2000). Beispielgebend dabei waren die Vereinigten Staaten mit dem Orphan Drug Gesetz (ODG) aus dem Jahre 1983. Japan (1993) und Australien (1997) folgten diesem Vorbild. Im Jahr 1999 wurde schließlich in Europa eine gemeinsame EU-Richtlinie für Orphan Drugs verabschiedet (orphanet 2021c). Diese Instrumente haben dazu geführt, dass die Entwicklung und Verfügbarkeit von Orphan Drugs insgesamt zugenommen hat (Sarpatwari et al. 2018, S. 732; EUR-Lex 2020).

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Corona, Lockdowns, Impfstoffe, Verschuldung und Inflation
Eine Geschichte in fünf Bildern

„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“ (Friedrich Hölderlin)

Noch ist der Spuk nicht vorbei. Das Virus wütet schlimmer als zuvor. Es ist schwer, der Seuche auch nur ansatzweise Herr zu werden. Die Neuinfektionen erreichen immer neue Höchststände. Die Politik hat im Frühjahr mit einem „harten“ und im Herbst mit einem „weichen“ Lockdown versucht, die Pandemie einzudämmen. Wirklich gelungen ist es nicht. Die ökonomischen Risiken und Nebenwirkungen der Lockdown-Politik sind allerdings erheblich. Darunter leiden Haushalte, Unternehmen und Staatsfinanzen. Mit einer kreditfinanzierten „Wumms-Politik“ versucht die Politik, die coronabedingten Lasten in die Zukunft zu verlagern. Das weckt neue Ängste. Immer öfter wird befürchtet, der Punkt sei nahe, ab dem die gigantische Staatsverschuldung nicht mehr tragfähig sei. Aber: Es ist ein Ende der Seuche in Sicht. Das ist die gute Nachricht. Neue, zeitnah verfügbare Impfstoffe sind der „game changer“. Der negative Angebotsschock, den das Virus auslöst, wird über kurz oder lang eliminiert werden. Infizierte Nachfragestörungen werden behoben. Wenn die Politik allerdings fiskalpolitisch das umsetzt, was sie angekündigt hat und die EZB auch weiter monetär Vollgas gibt, ist die Gefahr groß, dass die riesigen expansiven Rettungsschirme, die für das kommende Jahr 2021 aufgespannt werden sollen, inflationär wirken.

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Novartis (2)
Zolgensma, Sovaldi und die Priorisierung von Gesundheitsleistungen

Bild: Pixabay

Novartis hat ein neues Präparat (Zolgensma) entwickelt, das offenbar erfolgreich zur Therapie der Spinalen Muskelatrophie eingesetzt werden kann. In Deutschland ist das Präparat bislang noch nicht zugelassen. Eine Behandlung, dabei handelt es sich um eine einmalige Injektion, die Kleinkindern verabreicht wird, soll mehr als zwei Millionen Dollar kosten. Einen ähnlichen Fall stellte das 2014 eingeführte Medikament Sovaldi der Firma Gilead zur Therapie von Hepatitis C dar, dessen Behandlungskosten sich pro Fall auf etwa 60.000 Euro beliefen.

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Private Gesundheitsfürsorge im Rechtsstaat

Bild: Pixabay

Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs, VPKA, lud mich kürzlich ein, einen Vortrag über “private Gesundheitsfürsorge im Rechtsstaat” zu halten. Österreichische Politiker, die das öffentliche Gesundheitssystem preisen, betreiben ebenso wie ihre deutschen Kollegen trotzdem für sich selbst offenkundig private Gesundheitsfürsorge. Anders als bei uns ist dies in Österreich ein Politikum.

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Gastbeitrag
Die deutsche Gesundheitspolitik
Eine ordnungsökonomische Einschätzung

Ausgangslage

Im deutschen Gesundheitswesen ist die langjährige Tradition nachzuvollziehen, dass die rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen regelmäßig Änderungen durch den Gesetzgeber erfahren. Die Änderungen werden mithin häufig als „Reform“ bezeichnet. Wenn eine „Reform“ als „die planvolle Umgestaltung bestehender Verhältnisse oder Systeme“ definiert wird, wobei das Ziel die Besserstellung der Betroffenen ist, ist die Frage, ob die Gesetzesvorhaben tatsächlich „Reformen“ darstellen.

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Die deutsche Gesundheitspolitik
Eine ordnungsökonomische Einschätzung
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Ordnungspolitischer Kommentar
Bessere Entscheidungen mit weniger Informationen?
Gute Verbraucherschutzpolitik sieht anders aus

Rauchen ist schädlich, keine Frage. Es lohnt sich in vielerlei Hinsicht, eher früher als später damit aufzuhören. Tabakerzeugnisse unterliegen dementsprechend einer ausge­prägten Regulierung. Unter anderem muss die Kennzeich­nung der Verpackungen von Zigaretten und ähnlichen Produk­ten vielen Vorschriften gerecht werden. Das ist beim Blick auf eine Zigaretten­schachtel leicht erkenn­bar. Die Mengen be­stimmter Be­standteile des Rauchs, die bis­lang aus­gewiesen werden muss­ten, dürfen inzwischen nicht mehr aufgedruckt werden. Es wäre bedenklich, wenn dies den Anfang einer Verbraucherschutzpolitik darstellen würde, die systematisch auf dem Verbot objek­tiver In­formationen beruht.

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Zuckersteuer in Großbritannien
Ziel und Wirkung

Im März dieses Jahres hat sich die britische Regierung entschlossen, es Ländern wie Frankreich, Ungarn und Mexiko gleichzutun und eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Vergleichbare Regelungen bzgl. der Besteuerung von in Verruf geratenen Lebensmitteln wurden zuvor in skandinavischen Ländern getroffen, jedoch mit bislang durchwachsenen Ergebnissen. Eine detaillierte Übersicht über verschiedene nationale Regelungen bzgl. der Besteuerung von zucker- bzw. fetthaltigen Lebensmitteln findet sich hier.

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Ziel und Wirkung
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Gesundheitspolitik- quo vadis?
Ein Resümee aus einem hoffentlich nicht nur aktionistischen Jahr?

Wenn gute Wirtschafts- bzw. Gesundheitspolitik sich linear an der Zahl der gesetzgeberischen Aktivitäten ableiten ließe, müsste das Jahr 2015 als eine der Erfolgsgeschichten, nicht nur der jüngeren Zeit, in die Annalen aufgenommen werden. Doch schon in den ersten Tagen des neuen Jahres 2016 war die Debatte geprägt von Fragen, ob die Steigerung der Zusatzbeiträge noch legitimierbar sei, der Anteil der Arbeitgeber (wieder) angehoben werden solle und insbesondere, wie die Gesundheitspolitik mit der Dauerherausforderung Wachstum der Arzneimittelausgaben, gegenwärtig getrieben durch hochspezialisierte, hochpreise Medikamente in der onkologischen Therapie, umgehen soll. Alles wieder beim Alten? Vielleicht hilft es, bevor ein kleiner ordnungspolitischer Versuch der Einordnung vollzogen wird, die Gesundheitspolitik thematisch einzuordnen. Mit Abstrichen können vier Generalstrategien der jüngeren Gesundheitspolitik adressiert werden:

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Ein Resümee aus einem hoffentlich nicht nur aktionistischen Jahr?
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Teilkrankschreibung
Skandinavisches Modell als mögliche Kostenbremse

Unbestritten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems die Krankenversicherung. In ihr bildet das Krankengelt ein Element, das den Arbeitnehmer im Krankheitsfall und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit vor einer finanziellen Notlage schützen soll. Wenn ein gesetzlich-versicherter Arbeitnehmer erkrankt, zahlt zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen das normale Gehalt. Anschließend wird der Arbeitgeber von seiner Pflicht entlassen und die Krankenkasse des gesetzlich Versicherten kommt fortan für ihn auf. Dabei bemisst sich das Krankengeld am bisherigen Verdienst des Arbeitnehmers. Es beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Nettoverdienst (§ 47 SGB V). Hiervon gehen dann ebenfalls die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung ab und der verbleibende Betrag wird dem Empfänger gutgeschrieben. Ein System, das nicht auf Almosen basiert, sondern auf den berechtigten sowie erworbenen Ansprüchen aus den Einzahlungen der Beitragszahler. Nichtsdestoweniger stellt es einen erheblichen Kostenblock in unserem Sozialstaat dar und gehört entsprechend von Zeit zu Zeit auf seine Reformbedürftigkeit überprüft.

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