Was bringen Dividendenverbote für Geschäftsbanken?

Auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat das Eurosystem nicht nur mit einer Fortsetzung seiner expansiven Geldpolitik reagiert, sondern hat auch die makroprudentiellen Rahmenbedingungen für Geschäftsbanken erleichtert. Konkret wurden Anfang März 2020 die Mindesteigenkapital- und Mindestliquiditätsquoten gelockert, um Banken bessere Möglichkeiten zur Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen zu geben. Wenig später wurde den Kreditinstituten empfohlen, weitgehend auf Dividendenzahlungen und auf den Rückkauf eigener Aktien zu verzichten, um die Verlustabsorptionsfähigkeit zu erhöhen und zu gewährleisten, dass das freigesetzte Eigenkapital nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet wird.

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Gastbeitrag
DFL Rechtevergabe
Es braucht einen geeigneten Ordnungsrahmen!

Mitte Juni ist die neue Runde der Rechtevergabe zu Ende gegangen. Es geht um die Übertragungsrechte an den Spielen der ersten und zweiten Bundesliga, die zentral durch die DFL für alle Vereine dieser beiden Ligen vergeben wird. Es hat sich fast nichts geändert: Sky wird weiterhin die Spiele am Samstag übertragen, DAZN ist Freitag und Sonntag dran. Damit kann DAZN seine Position stärken. Für Fußballfans bedeutet dies aber einmal mehr, dass sie in Zukunft wohl mindestens zwei Abos für die Fußball-Bundesliga werden abschließen müssen.

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Gastbeitrag
Quo vadis?
Kirche zwischen Demographie und Mitgliederschwund

In Deutschland zieht die Finanzverwaltung für anerkannte öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage ist hierbei im Wesentlichen die Einkommensteuerschuld eines Kirchenmitgliedes. Diese bemisst als sog. Annexsteuer auf – abhängig vom Bundesland – 8-9 Prozent der eigentlichen Steuer. Da der deutsche Einkommenssteuertarif progressiv ist und mithin bei steigender Bemessungsgrundlage einen steigenden Durchschnittssteuersatz aufweist, folgt die Kirchensteuer dem Progressionsgrad bzw. allgemeinen Gerechtigkeitskriterium unseres Steuersystems. Tatsächlich ist die Kirchensteuer aber keine echte Steuer sondern ein Mitgliedsbeitrag, denn ein Zahlungszwang besteht ausschließlich für Kirchenmitglieder, die auch Einkommenssteuern zahlen. Inwieweit dieses seit der Weimarer Republik bestehende Kirchsteuerprivileg der grundgesetzlichen Trennung von Kirche und Staat widerspricht oder auch andere Religionsgemeinschaften diskriminiert ist Gegenstand einer Flut von Abhandlungen, deren politische Zielsetzung teils offen gezeigt wird, teils verborgen bleibt. Nicht von der Hand zu weisen bleibt die prägende Rolle, die die Kirche im Rahmen der christlich-humanistischen Weltanschauung unserer Gesellschaft teils zum Guten und auch teils zum Schlechten gespielt hat. Und ebenfalls zu Bedenken ist die Fülle von öffentlichen Aufgaben die von der Kirche zwar nicht entscheidend finanziert aber doch relativ effektiv administriert werden.

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Fliege, Spinne, Kapitalmarktaufsicht
Was lehrt Wirecard?

Es steht zu befürchten, dass die Vorgänge um Wirecard die ohnehin geringe öffentliche Akzeptanz von Kapitalmärkten und deren Wirken reduzieren. Das wird es der Politik erleichtern, die Rolle der Marktmechanismen in der Marktkontrolle noch weiter zurückzudrängen. Ausgerechnet Regierungs- und Aufsichtsversagen wird man zum Anlass einer weiteren Ausweitung solcher nicht-marktlicher Kontrollmechanismen nehmen. Dabei wäre es an der Zeit, nicht nur über Finanzaufsicht und die Kontrolle von Finanzmärkten durch eine gestärkte BaFin, sondern über die Stärkung der Kontrolle durch Marktmechanismen zu diskutieren. Die BaFin war jedenfalls im Fall Wirecard nicht die Spinne, die das Netz webt, in dem sich unseriöse Investoren verfangen, sondern die Fliege, die sich in ihren eigenen und von privaten Investoren und Politik gesponnen Netzen verheddert hat.

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Manchester City und die UEFA-Financial Fair Play Regulations

Bild: Pixabay

Der UEFA Club Financial Control Body (CFCB) hat es für erwiesen angesehen, daß der Manchester City Football Club massiv gegen die Vorschriften der UEFA Club Licensing and Financial Fair Play Regulations (UEFA 2018) verstoßen habe, indem der Club die Sponsoringeinnahmen in den Jahren 2012 bis 2016 höher ausgewiesen hat, als sie tatsächlich waren. Daraufhin hat der CFBC entschieden, daß der Manchester City Football Club für die Saisons 2020/21 und 2021/22 von den UEFA Club Wettbewerben, also maßgeblich der Champions League ausgeschlossen werde und darüber hinaus eine Strafe von 30 Millionen Euro zu zahlen habe (UEFA 2020).

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