Gastbeitrag
Quo vadis?
Kirche zwischen Demographie und Mitgliederschwund

In Deutschland zieht die Finanzverwaltung für anerkannte öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage ist hierbei im Wesentlichen die Einkommensteuerschuld eines Kirchenmitgliedes. Diese bemisst als sog. Annexsteuer auf – abhängig vom Bundesland – 8-9 Prozent der eigentlichen Steuer. Da der deutsche Einkommenssteuertarif progressiv ist und mithin bei steigender Bemessungsgrundlage einen steigenden Durchschnittssteuersatz aufweist, folgt die Kirchensteuer dem Progressionsgrad bzw. allgemeinen Gerechtigkeitskriterium unseres Steuersystems. Tatsächlich ist die Kirchensteuer aber keine echte Steuer sondern ein Mitgliedsbeitrag, denn ein Zahlungszwang besteht ausschließlich für Kirchenmitglieder, die auch Einkommenssteuern zahlen. Inwieweit dieses seit der Weimarer Republik bestehende Kirchsteuerprivileg der grundgesetzlichen Trennung von Kirche und Staat widerspricht oder auch andere Religionsgemeinschaften diskriminiert ist Gegenstand einer Flut von Abhandlungen, deren politische Zielsetzung teils offen gezeigt wird, teils verborgen bleibt. Nicht von der Hand zu weisen bleibt die prägende Rolle, die die Kirche im Rahmen der christlich-humanistischen Weltanschauung unserer Gesellschaft teils zum Guten und auch teils zum Schlechten gespielt hat. Und ebenfalls zu Bedenken ist die Fülle von öffentlichen Aufgaben die von der Kirche zwar nicht entscheidend finanziert aber doch relativ effektiv administriert werden.

Wie auch immer man zum Kirchensteuerprivileg steht, für die Zukunft der katholischen und der evangelischen Kirchen geht es hinsichtlich der effektiven Aufkommensentwicklung nur in eine Richtung – und dies hat zwei Gründe. Zum einen ergibt sich aus der demographischen Entwicklung eine abnehmende Zahl an potentiellen Kirchenmitgliedern. Zum anderen treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Das Freiburger Forschungszentrum Generationenverträge hat mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die zu erwartende langfristige Entwicklung des Kirchensteueraufkommens in den 27 Diözesen bzw. 20 Landeskirchen für die nächsten Jahrzehnte untersucht. Unter realistischen Annahmen, insbesondere zum Tauf-, Austritts- und Aufnahmeverhalten wird sich die Zahl der Mitglieder der beiden großen Kirchen in Deutschland bis zum Jahr 2060 halbieren. Dabei entfallen etwa 40 Prozent des Rückgangs auf demographische Faktoren, also den Überschuss von Sterbefällen gegenüber Geburten und Wanderungen. Der größere Anteil von etwa 60 Prozent des Rückgangs ist auf kirchenspezifische Faktoren zurückzuführen, vor allem zukünftige Austritte und unterbliebene Taufen. Dabei sind die zukünftigen Austritte weniger auf singuläre Ereignisse, wie beispielsweise den Missbrauchskandal zurückzuführen, sondern resultieren aus einer Entfremdung, die bei Steuerzahlenden, denen bei Bewertung ihrer Steuerschuld bewusst wird, dass Kirchenmitgliedschaft etwas kostet. Und hier entscheidet vor allem bei Berufseinsteigern ein schlichtes Kosten-Nutzen-Kalkül.

Im Zeitraum bis 2060 werden nach unseren Projektionsergebnissen die Kirchensteuereinnahmen nominal in etwa konstant bleiben, real bzw. in kirchlicher Kaufkraft bemessen ergibt sich jedoch ein gänzlich anderes Bild: Wird entsprechend der Struktur kirchlicher Haushalts- und Wirtschaftspläne ein „kirchlicher Warenkorb“ zugrunde gelegt dann verfügen die beiden großen Kirchen in Deutschland im Jahr 2060 nur noch über die Hälfte ihrer Kirchensteuerkraft aus dem Jahr 2017. Versetzt man sich in die Lage der Entscheidungsträger, die heute in Verantwortung sind, ist die Botschaft eigentlich eine gute: Nicht die demographische Entwicklung, die aus der Vergangenheit resultiert und damit unabänderlich ist, bestimmt das Gross des finanziellen Desasters. Im Gegenteil, drei Fünftel des Mitgliederschwundes resultiert aus kircheninternen Faktoren. Will heißen. Die Kirchen stehen nicht hilflos und machtlos vor einem unabwendbaren Schicksal, sondern sie können die Entwicklung beeinflussen, wenn sie denn wollen. Die Frage ist nur wie? Vom Grundsatz her bieten die Kirchen eine Verknüpfung von Glaubensgemeinschaft und Gemeinsinn. Beides steht bei den Menschen gegenwärtig hoch im Kurs. Doch immer weniger verbinden diese Inhalte mit der christlichen Prägung unseres Kulturkreises.

An allererster Stelle steht hierbei die Bindung der Mitglieder. Kirchenferne Eltern reduzieren die Taufwahrscheinlichkeit der Kinder und treten oft genug selbst aus. Daneben muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass etwa die Hälfte der Kirchenmitglieder gar keine Steuern zahlen und die 15 Prozent der reichsten Kirchenmitglieder knapp 80 Prozent der Steuerlasten schultern. Ob und wie man diese Leistungsträger hält, ist letztlich die entscheidende Weichenstellung. Manch einer glaubt das Ziel dadurch zu erreichen, dass er Kirche als ein Teil der allgemeinen Sozialarbeit oder Teil der politischen Flüchtlingshilfe sieht. Andere wiederum glauben, dass Kirche eben kein Substitut für staatliche Sozialpolitik oder Seenotrettung sein sollte, sondern sich vielmehr wieder auf die Kernkompetenz zurückziehen müsse. Profan ausgedrückt hieße dies, den Menschen grade in Corona-Zeiten eines klar zu machen: Wir sind hier alle auf Besuch, der am Ende immer zu kurz war und bei dem wir uns während des Besuches so einigermaßen anständig und friedfertig zu verhalten haben. Amen.

Literatur

Forschungszentrum Generationenverträge an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg: Langfristige Projektionder Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Deutschland 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert