Ordnungspolitischer Kommentar
Brot für die Tafel statt Brot für die Tonne?
Frankreich verbietet dem Handel das Wegwerfen von Lebensmitteln

Lebensmittel in der Tonne sorgen schon seit längerem für Empörung bei (Nichtregierungs-) Or­ganisationen und Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung. Jetzt zieht die Politik nach. Obgleich der Großteil der Lebensmittel­abfälle in den privaten Haushalten ent­steht, hat das fran­zösische Nationalparlament den Handel ins Visier ge­nommen. Das verabschiedete Ge­setz verbietet Super­märkten die Entsorgung von Le­bensmitteln über den Mülleimer. Stattdessen müssen sie zukünftig die Waren entweder an Wohltätigkeits­vereine spenden oder für deren Verwendung in der Landwirt­schaft sorgen. Ein längst überfälliger Schritt gegen Ver­schwendung?

Warum glaubt die Politik, handeln zu müssen?

Viele Menschen beschleicht ein ungutes Gefühl, wenn nicht mehr ganz frische, aber durchaus noch genieß­bare Lebensmittel im Mülleimer landen. Eine mit Le­bensmit­teln gefüllte Tonne scheint angesichts der un­gestillten Bedürfnisse anderer Menschen verschwen­derisch und igno­rant: Viele Bürger in unserer Nähe würden die weg­geworfenen Lebensmittel dankbar entgegen nehmen und weltweit leiden zahlreiche Menschen großen Hunger.

Nun mag sich zwar das ungute Gefühl beim Anblick des vollen Müllei­mers einstellen. Nicht immer aber gilt, dass eine sinnvolle Maßnahme auch dort ansetzen muss, wo sich das Bauchgefühl regt.

Abfall bedeutet nicht automatisch Verschwendung

Haben wir nicht jene Lebensmittel, die am Ende wegge­worfen werden, umsonst produzieren lassen und somit verschwendet? Dieser Ein­druck könnte täuschen: Wollen Verbraucher den ganzen Verkaufstag über und auch noch kurz vor Ladenschluss eine große Auswahl in den Ge­schäften vorfinden, ist Abfall vorprogram­miert. Weil die Händler nicht genau abschätzen kön­nen, wie viel sie von welchen Lebensmitteln verkaufen kön­nen, werden sie zur Sicherheit mehr im Regal anbieten, als insgesamt verkauft werden kann – und zugleich damit rechnen, einiges nach Laden­schluss aus den Regalen entfernen zu müssen, was am Folgetag nicht mehr angeboten werden kann. Dies betrifft vor allem schnell verderbliche Ware.

Leichtfertig werden die Supermärkte diese Über­schüsse allerdings keineswegs in Kauf nehmen. Ver­schwendung im Sinne von Angeboten, die von den Kunden nicht nachgefragt werden, kann sich der im harten Konkurrenz­kampf stehende Handel gar nicht leisten. Wo es möglich ist, günstiger anzubieten als die Konkurrenz, wird ein Supermarkt diese Chance gewiss nut­zen. Der abendliche Berg an nicht verkaufter Ware stellt offensichtlich den notwendigen Preis für die durch die Kundschaft gewünschte große und stetige Auswahl dar – und viele Kunden zahlen ihn bereitwil­lig.

Auch Verschenken verursacht Kosten

Auch die am Abend unverkäuflichen Überschüsse an Wohltätigkeitsvereine wie z.B. „Die Tafeln“ zu spenden, ist mit Kosten verbunden. Erstens müssen die noch kurz­fristig genießbaren Lebensmittel von verdorbe­nen Le­bensmitteln unterschieden, für eine Ab­holung vorbereitet und schließlich übergeben werden. Zwei­tens müssen Supermärkte die Effekte einer regelmä­ßigen Spende un­verkaufter Lebensmittel auf ihre erwarteten Umsätze berücksichtigen. In Erwartung kostenloser Lebensmittel könnten manche Kunden auf den Einkauf verzichten.

Andererseits legen manche Kunden womöglich Wert darauf, dass die Supermärkte die Wohltä­tig­keitsvereine mit der Abgabe kostenloser Lebensmittel unterstützen. Daher können sich die Supermärkte von dem Verschen­ken der Lebensmittel auch einen positi­ven Effekt auf ihren Umsatz verspre­chen. Schon heute werben einige damit, Lebensmittel an Wohltätigkeits­organisati­onen zu spenden. Aber offensichtlich be­steht nicht für alle Super­märkte ein Vorteil darin, sämtliche noch genießbaren Überschüsse kostenlos abzugeben.

Wenn die Supermärkte von Gesetzes wegen nun keine noch verzehrbaren Lebensmittel mehr wegwerfen dürfen, sie bisher aber wohlüberlegt gehandelt haben, dann ent­stehen mit dem Gesetz zwangsläufig höhere Kosten. Wenn die Händler kaum noch Margen besit­zen, um solche höheren Kosten tragen zu können, dann müssen entweder die Lebensmittelhersteller und Bauern mit noch niedrigeren Erzeugerpreisen arbeiten oder die Kunden im Supermarkt höhere Preise bezahlen.

Das Wegwerfverbot muss nicht den bedürftigen Per­sonen helfen

Dabei ist im Vorhinein nicht vorherzusagen, ob das Wegwerfverbot zu einem erhöhten Spendenauf­kom­men genießbarer Lebensmittel an Organisationen wie „Die Tafeln“ führt. Sollten sich die Kunden bei höheren Preisen weniger Le­bensmittel-(Auswahl) leisten wol­len, könnte die insgesamt angebotene Menge und da­mit auch die am Abend übrig gebliebene Menge an frischen, schnell ver­derblichen Lebensmitteln zurück­gehen.

Fragwürdige Umverteilungseffekte

Das Wegwerfverbot dient offensichtlich nicht den Su­permarktkunden. Es zielt vielmehr auf eine Umver­teilung von den Supermarktnutzern zu den Empfän­gern gespen­deter Lebensmittel ab. Dies ist allerdings aus zwei Grün­den problematisch: Erstens werden damit Personen be­lastet, die keineswegs automatisch über ein hohes Ein­kommen verfügen. Schließlich sind es nicht nur und vielleicht nicht einmal in erster Linie rei­che Bürger, die regelmäßig im Supermarkt einkau­fen gehen. Von den höheren Preisen oder der geringe­ren Auswahl sind auch Kunden betroffen, die nicht oder nur geringfügig mehr Einkommen haben als die­jenigen, welche gespendete Waren erhal­ten. Womög­lich nutzen sogar die gleichen Personen sowohl das Supermarkt- als auch das Spen­denangebot, decken also zusätzlich zum Einkauf einen Teil ihres Bedarfs über kostenlose Le­bensmittel.

Zweitens ist fraglich, ob tatsächlich die bedürftigsten Haushalte auch zu den größten Nutznießern der Le­bens­mittelspenden zählen. Sollte es beispielsweise Bürger geben, die aufgrund ihres Selbstbildes und Stolzes lieber weiterhin darauf verzichten, ihren Kühl­schrank auch durch Lebensmittelspenden zu füllen, verfehlt die auf dem Umweg des Gesetzes angestoßene Umverteilung ihren Zweck.

Das Gesetz stillt den weltweiten Hunger nicht

Wenn aufgrund der durch gesetzliche Vorgaben ver­ur­sachten Kosten das Lebensmittelangebot in Super­märkten sinken würde, ist es nicht sicher, dass die Wohlfahrtsein­richtungen in der Summe mehr Le­bensmittel gespendet bekommen. Aber weltweit lei­den viele Menschen großen Hunger. Gerade das Be­wusstsein für diese Not lässt die Lebensmittelreste so unmoralisch wirken. Könnten weni­ger weggeworfene Lebensmittel zu einer Linderung des Hungers beitra­gen? Sollten die anderen europäischen Länder also aus diesem Grund mit ähnlichen Gesetzen nach­ziehen?

Möglich ist, dass die mit dem Gesetz steigenden Kos­ten der Lebensmittelversorgung zu einem geringeren Ver­brauch von Produkten oder Roh­stoffen wie bspw. Ge­treide führen, welche alternativ auch die hungern­den Menschen ernähren könnten.

Allerdings werden die geringeren Mengen an verwen­deten Rohstoffen in der europäischen Nahrungsmit­telher­stellung an den Märkten über reduzierte Preise kommuni­ziert. Nur im ersten Schritt erscheint es plausibel, dass dies den Hunger leidenden Armen hel­fen wird: Reduziert sich der Getreidepreis, könnten sich auch ärmere Perso­nen mehr Getreide leisten. Tat­sächlich aber wären die Folgen reduzierter Preise in mehrerlei Hinsicht sehr unsi­cher und keineswegs au­tomatisch im Inte­resse der hungernden Menschen: Erstens könnten verstärkt andere Nachfrager zum Zug kommen. Im Falle des Getreides erhöht sich womög­lich die Menge der im chinesischen Supermarkt ange­botenen und weggeworfenen Lebens­mittel, nicht die Menge der Nahrungsmittel, die mittello­sen Familien in Äthiopien zur Verfügung steht. Auch könnten von den niedrigeren Preisen jene Nachfrager in Industrienati­onen profitieren, welche das Getreide für die Erzeu­gung von Treibstoff oder Futtermittel benötigen. Zwei­tens sinkt mit dem Getreidepreis auch das Einkom­men der (oftmals ebenfalls armen) Bau­ern in Entwick­lungsländern. Für diese können sich daraus gravie­rende Probleme ergeben, die Ernährung der eigenen Familie sicherzustellen. Drittens ist ökonomisch auch nicht zu erwarten, dass das gesamte Angebot an Ge­treide auf­rechterhalten bleibt, wenn der Preis fällt. Mittel- und langfristig wäre mit einem geringeren An­gebot zu rech­nen.

Geld spenden statt im Supermarkt verzichten

Mag das Wegwerfverbot für Supermärkte also auch dem unguten Gefühl angesichts großer Ab­fallberge von Le­bensmitteln gerecht werden – es scheint ris­kant, das komplexe Hungerproblem auf diesem Wege lösen zu wollen.

Nun muss es allerdings nicht beim schlechten Gewis­sen angesichts des Wegwerfens von Le­bensmittel bleiben. Entscheidend für die Verbesserung der Ver­sorgung bedürftiger Menschen ist nicht der Verzicht wohlhaben­der Bürger auf Auswahl und das damit ver­knüpfte Weg­werfen von Lebensmitteln, sondern dass die in großem Wohlstand lebenden Menschen etwas abgeben, um weni­ger glücklichen Menschen zu helfen. Niemandem ist damit gedient, wenn reiche Bürger auf reichhaltiges Le­bensmittelangebot verzichten und das ersparte Geld bspw. in häufigere Besuche von Well­ness-Zentren investieren. Es genügt nicht, auf irgend­etwas zu verzichten, was uns verzichtbar erscheint. Der Verzicht muss tatsächlich zu­gunsten derjenigen erfolgen, denen wir helfen wollen. Bei einer Geld­spende könnte dies deutlich sicherer und ein­deutiger gewährleistet sein. Worauf wir mit unserer Spende verzichten, wird den Empfängern egal sein – so­fern sie mit ihrem durch die Spenden erhöhten Einkom­men verstärkt oder erstmals den Lebensmittelmarkt nut­zen können.

Hinweis: Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 08/2015 der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung erschienen.

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