Am Tag von Donald Trumps Erfolg bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen erschien in den deutschen Medien neben vielen Wahlberichten und wehklagenden Kommentaren über den Wahlausgang auch die dürre Nachricht, dass der Bundesrechnungshof die Bundesregierung dafür kritisiere, dass sie zu viel Geld für externe Beraterfirmen ausgebe. Wer diese Nachricht vor dem Hintergrund von Trumps wichtigstem Wahlkampfthema, dem Kampf gegen die vermeintlich korrupten Washingtoner Eliten, liest, dem wird schnell klar, dass der Wahlausgang in den USA auch ein Menetekel für Deutschland ist.
Laut Rechnungshof werden in Deutschland immer häufiger und in viel zu großem Umfange Unternehmensberatungen für Aufträge aller Art in die Bundesbehörden und Ministerien geholt. So hat beispielsweise gerade erst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Dienste einer bekannten Unternehmensberatung zurückgegriffen wie auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Zudem durften und dürfen große Anwaltskanzleien immer wieder in den Ministerien bei der Ausformulierung von Gesetzestexten mitarbeiten, während zugleich die Bundestagsfraktionen scheinbar ohne größere Skrupel Lobbyisten mit Hausausweisen des Bundestags ausstatten.
Beim Rechnungshof hieß es nun explizit zu den Aufträgen für die Unternehmensberatungen, dass in dem Ausmaße, in dem die Bundesverwaltung externe Berater in ihre klassischen Führungsaufgaben einbinde, eine nicht unerhebliche Gefahr bestehe, dass sich die Gestaltungskompetenz des verwaltungseigenen Personals zu sehr auf die Externen verlagere. Die Rechnungsprüfer sprechen daher von einem Risiko der Fremdsteuerung. Die Grenze von Regulierenden und Regulierten verschwimmt und der Einflussnahme durch interessierte Dritte wird Tür und Tor geöffnet. Bereits der Verdacht, dass hierbei Partikularinteressen zulasten von Bürgern und Unternehmen durchgesetzt werden könnten, ist aus demokratischer und auch ordnungspolitischer Sicht höchst problematisch.
Gleiches gilt für die in letzter Zeit offenbar gerne genutzte Praxis, dass Topbeamte ohne jegliche Karenzzeit in ebenjenen Beratungen und Kanzleien anheuern, die vorher als Berater in ihrem Hause tätig waren. Hier dürfen sie ihr Wissen aus den Verwaltungen zwar offiziell nicht nutzen, aber kontrollieren kann dies letztlich niemand. Der schnelle Wechsel von Ministern und Staatssekretären in Unternehmen, die selber einmal mit ihrem Ministerium in Verbindungen standen, wird immerhin kritisch diskutiert, ohne dass jedoch besondere Konsequenzen gezogen würden.
Was in Deutschland gerne mit dem Wort „Geschmäckle“ verniedlicht, verharmlost und dann allzu oft beiseitegeschoben wird, hat Donald Trump mit brachialer Wucht gegen seine Konkurrentin Hillary Clinton gewendet, die er als „crooked Hillary“ verunglimpft und zum zentralen Bestandteil eines hochgradig korrupten Washingtoner Systems stilisiert hat. Tatsächlich dürfte gerade dieser ständig wiederholte Vorwurf an Clinton und das politische Establishment bei vielen Wählern bleibenden Eindruck hinterlassen haben, denn die Amerikaner sind nicht nur seit Langem mit ihrer Bundesregierung unzufrieden, sondern haben seit der Finanzkrise verstärkt den Eindruck, dass Wirtschaft und Politik zulasten der kleinen, „von den eiskalten Winden der Globalisierung“ ohnehin gebeutelten Bürger kungeln.
Das Phänomen der zu geringen Distanz zwischen Wirtschaft und Politik, oder schlimmer noch des zu großen (de facto) Einflusses der ökonomischen Eliten auf die politischen Eliten, die sich ihrerseits nur allzu bereitwillig beeinflussen lassen, ist in der Fachliteratur bestens bekannt. Daron Acemoglu und James Robinson beschreiben es als „captured democracy“, Martin Gilens und Benjamin Page sprechen von „economic-elite domination“ und Randall G. Holcome von „political capitalism“. Auch wenn zu vermuten ist, dass Donald Trump das Spiel eben jenes politischen Kapitalismus durchaus mitgespielt hat, hat er den Eindruck vermitteln können, dass er – anders als Clinton – nicht Teil des Washingtoner Systems aus Politik, Verwaltung, Presse, Lobbyisten und anderen Interessierten ist, und damit den Nerv weiter Bevölkerungskreise getroffen.
In Deutschland und Europa mag die Gemengelage weniger extrem erscheinen, aber auch hier gibt es immer mehr Menschen, die den Versprechungen der politischen Eliten misstrauen. Auch hier sind aus ihrer Sicht in der Finanzkrise Banken und Banker, nicht aber die „einfache“ Bevölkerung gerettet worden. Dass dies inhaltlich nicht stimmt, kommt bei diesen Menschen längst nicht mehr an. Stattdessen werden sie sehr geschickt von Rechtspopulisten in ihren Sorgen, Frustrationen und ihrer Wut abgeholt. Der Rechtspopulismus spielt überaus erfolgreich mit den passenden Schlagwörtern – in Deutschland etwa mit dem Vorwurf der Lügenpresse – und findet damit Gehör.
Vor dem Hintergrund einer solchen Situation zeugt es nicht gerade von politischem Gespür und demokratischem Grundverständnis, wenn Regierung und Verwaltung ignorant und ohne Not durch eine fragwürdige Vergabepolitik fundamentale Spielregeln der Demokratie außer Kraft setzen und damit der weiteren Entfremdung zwischen Bürgern und Politik Vorschub leisten.
Sollte Donald Trump mit seiner Politik gegen das Washingtoner Establishment ernst machen und dabei auch noch in dem Sinne erfolgreich sein, dass Politik und Wirtschaft wieder stärker entkoppelt werden, dann wird auch in Deutschland ein ähnlicher Druck aus dem rechtspopulistischen Lager gegen Ansätze des politischen Kapitalismus anschwellen. Die notwendige Politikverdrossenheit als Basis für Proteste gibt es auch hierzulande reichlich. Ob die traditionellen Parteien die dann aufkommende Welle des Protests und der Kritik unbeschadet überstehen werden, muss bezweifelt werden. Klüger wäre es daher, sich schon jetzt von derartigen Auswüchsen der Beratung und anderen fragwürdigen Praktiken zu verabschieden.
Weiterführende Literatur:
Krieger, Tim, Meierrieks, Daniel (im Druck): Political capitalism: The interaction between income inequality, economic freedom and democracy. European Journal of Political Economy (http://dx.doi.org/10.1016/j.ejpoleco.2016.10.005).
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