Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, hat vorgeschlagen, Werbung und Sponsoring bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schrittweise zu vermindern, um letztendlich ganz darauf zu verzichten. Die Finanzierung des Ausstiegs aus der Werbung könnte über die Erhebung der Vollgebühr für PCs vorgenommen werden. Diejenigen, die bisher nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen, müssten dann den vollen Betrag von monatlich 17,98 Euro abführen. Gewinner dieser möglichen neuen Finanzierungsstruktur wären zum einen die Öffentlich-Rechtlichen, da sie nun unabhängig davon, welches Empfangsgerät von einer Person genutzt wird, den vollen Betrag der Gebühr einnehmen könnten. Damit würde die Gebühr noch stärker als eine Steuer wahrgenommen, da die Zahl derjenigen, die weder ein Fernsehgerät, noch ein Radio oder ein sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“ (wie etwa einen entsprechenden PC oder ein Smart Phone mit Empfangsmöglichkeit) besitzen, langsam aber sicher gegen Null gehen dürfte.
Wohlfahrtsökonomische Auswirkungen am Werbe- und Rezipientenmarkt
Bestraft würden mit der Anhebung der Gebühren diejenigen, die kein gewöhnliches Rundfunkgerät besitzen und auch (im Internet) keine öffentlich-rechtlichen Medien konsumieren. Dagegen würden (zumindest auf den ersten Blick) die privaten Sender davon profitieren, dass mit den Öffentlich-Rechtlichen ein Konkurrent aus dem Werbemarkt ausscheidet. Zwar sind ARD und ZDF bezüglich der Werbung auf 20 Minuten täglich beschränkt, dennoch lassen die entsprechenden Tausenderkontaktpreise vermuten, dass Quoten und Sendezeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gänzlich unattraktiv sind. Gerade für Vollprogramm-Sender wäre eine solche geplante Umstrukturierung aufgrund des Wegfalls eines Konkurrenten wohl zu begrüßen, da sie nun nicht mehr mit den Anstalten konkurrieren müssten, die sich im Wesentlichen aus den Gebühren finanzieren.
Wie wäre aber eine reine Gebührenfinanzierung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu beurteilen? Vorausgesetzt, dass die Umstrukturierung der Finanzierung aufkommensneutral vonstatten geht, ist davon auszugehen, dass es zunächst keine Änderung in der Qualität oder im Umfang der Sendungen geben würde. Gleichzeitig würden die Zuschauer insgesamt schlechter gestellt, da zumindest einige von ihnen nun höhere Gebühren zahlen müssten – insbesondere auch diejenigen, die keine öffentlich-rechtlichen Inhalte konsumieren. Hier käme es zunächst einmal zu einem negativen Effekt (der jedoch nicht allzu stark ausfallen sollte, wenn die Gebühren in Zukunft wegen der Umstrukturierung nicht noch weiter angehoben werden). Gleichzeitig würde der Umfang an Werbung bei ARD und ZDF verringert bzw. gänzlich eingestellt. Fasst man Werbung als einen hedonischen Preis für das Fernsehen auf, so profitieren die Zuschauer der Öffentlich-Rechtlichen, die Werbung als nutzenmindernd empfinden, von dieser Reduktion. Wie sehr die Zuschauer Werbung als negativ empfinden, lässt sich jedoch nur mutmaßen. Die geringe Bedeutung des Pay-TVs in Deutschland deutet allerdings darauf hin, dass Werbung hier (im Rahmen der relativ geringen, weil regulierten Menge) nicht übermäßig negativ bewertet wird. Der Verzicht auf Werbung würde aber tendenziell einen Nutzenzuwachs bei den Zuschauern bewirken, wenn ein starke Erhöhung der Gebühren ausgeschlossen werden kann.
Durch den Wegfall der Werbung bei ARD und ZDF würde sich die Zahl der Anbieter von Werbezeiten verringern. Zu erwarten ist, dass es durch den Marktaustritt insgesamt zu einem Anstieg der Spotpreise und einer Reduktion der Werbemenge käme. Wie stark der Mengenrückgang sein würde, ist ebenfalls schwer zu sagen, da auch die privaten Sender in ihrer Werbekapazität beschränkt sind. Die Privaten würden jedoch an Marktmacht am Werbemarkt gewinnen und dort höhere Gewinne realisieren. Die Werbekunden müssten sich allerdings auf höhere Spotpreise einstellen, was ihren Nutzen entsprechend verringern würde. Mögliche Auswirkungen auf die Märkte der beworbenen Produkte sind ebenfalls denkbar, sollen aber hier nicht weiter betrachtet werden, weil eine Bewertung nur sehr schwer möglich ist.
Wie sich leicht erkennen lässt, ist eine Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Effekte eines Ausstiegs der Öffentlich-Rechtlichen aus der Werbung alles andere als trivial. Je nachdem, welche der Effekte auf Produzenten- und Konsumentenrente der Zuschauer bzw. Werbekunden überwiegt, könnte ein positiver oder aber auch ein negativer Gesamteffekt beobachtet werden. Insgesamt würden die privaten Sender wohl am Werbemarkt davon profitieren, wie auch entsprechende Äußerungen mancher Vertreter der Privaten deutlich machen. Mögliche Auswirkungen auf alternative Finanzierungsformen durch Pay-Inhalte scheinen hier keine oder nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bei nur mäßiger Anhebung der Rundfunkgebühren sollten auch die Zuschauer von dem Verzicht auf Werbung profitieren. Lediglich die Werbekunden würden durch die Umstrukturierung der Finanzierung wohl schlechter gestellt. Insgesamt deutet also einiges darauf hin, dass positive Wohlfahrtseffekte zu beobachten wären.
Auswirkung auf die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen
Die öffentlich-rechtlichen Sender würden durch die geplante Umstrukturierung insofern beeinflusst, als dass eine Finanzierung zunächst über Werbung und einer gleichzeitigen erhöhten GEZ-Gebühr gesichert wäre. Später könnte dann allerdings nur noch auf die Gebühren zurückgegriffen werden. Der Werbeanteil der Einnahmen würde komplett wegbrechen, was von Vertretern von ARD und ZDF bisher in der Regel auch als negativ bewertet wurde. Allerdings darf dabei auch nicht vergessen werden, dass es sich hierbei um einen relativ kleinen Anteil von 5-7% des gesamten Finanzbedarfs handelt.
Das Beharren von ARD und ZDF auf die relativ unbedeutenden Werbeeinnahmen scheint daher eher strategischer Natur zu sein. Jede Erhöhung des Budgets würde nach Abschaffung der Werbung direkt in die Gebühren gehen und diese entsprechend erhöhen – so etwa auch eine mögliche Anhebung der Ausgaben für Internetinhalte, die ja zur Zeit ebenfalls intensiv diskutiert werden. Es stellt sich hier die Frage, ob man durch ein Festhalten an der Werbung nicht lediglich eine spürbare Anhebung der Gebühren vermeiden möchte, um nicht zu sehr in die Kritik zu geraten und bestehende Renten zu sichern.
Fraglich ist allerdings, inwiefern die Umstrukturierung als sinnvoll in Bezug auf die entstehenden Transaktionskosten und das Verursacherprinzip zu bewerten ist. Einerseits kommt eine Anhebung der PC-Gebühren im Prinzip der Erhebung einer pro Kopf Steuer gleich, da die meisten Bürger davon betroffen sein sollten. Andererseits würden die Gebühren weiterhin über das teure GEZ-System eingezogen. Kosteneinsparungen würden damit also nicht realisiert. Es stellt sich auch hier wiederum die Frage, ob ein alternatives System der Gebührenerhebung nicht generell angebracht wäre.
Auswirkungen auf die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen
Auch wenn kurzfristig nicht mit einer Anpassung der Inhalte auf die Umstrukturierung der Finanzierung zu rechnen ist, bleibt abzuwarten, welche Effekte sich zumindest mittelfristig einstellen werden. So besteht die Gefahr, dass mit einer Anhebung der PC-Gebühren nicht nur der potenzielle Empfang von Rundfunksignalen über den PC abgegolten wird, sondern ebenso implizit eine Legitimation für die Online-Inhalte von ARD und ZDF geschaffen wird. Das Argument, über einen Computer könnten Mehrwertdienste der öffentlich-rechtlichen abgerufen werden, wäre dann zwar naheliegend. Über diese sollte jedoch im Rahmen des Drei-Stufen-Tests und nicht auf Grundlage von Finanzierungsmodellen entschieden werden.
Auf der anderen Seite birgt aber eine Abkehr von Werbung bei ARD und ZDF auch eine gewisse Chance der inhaltlichen Neuorientierung. Die Inhalte könnten dann, ohne sich an Quoten orientieren zu müssen, am eigentlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgerichtet werden. Es könnte damit eine klare Fokussierung auf die Informationsfunktion bei gesellschaftlich relevanten Inhalten vorgenommen werden. Mit anderen Worten: Die Öffentlich-Rechtlichen wären nun nicht mehr darauf angewiesen, das Nachmittags- und Vorabendprogramm an Quotenbringer, wie Soaps und Quiz- oder Gerichtsshows auszurichten, die ebenso von den Privaten angeboten werden können und ebenso angeboten werden.
Eine entsprechende inhaltliche Neuausrichtung würde darüber hinaus auch die Chance bieten, auf die ein oder andere teure Produktion oder das ein oder andere teure Übertragungsrecht zu verzichten, das nicht dem Auftrag zuzurechnen ist. Die Rundfunkgebühren könnten dann aller Vorausicht nach deutlich gesenkt und auch zu geringen Transaktionskosten erhoben werden. Eine Diskussion über zu hohe Rundfunkgebühren oder ein teures Erhebungssystem wäre demnach obsolet.
Wenn ARD und ZDF ihr Programm an ihren eigentlichen Auftrag anpassen, werden die Produktionskosten und wahrscheinlich auch die Einschaltquoten drastisch sinken. Dann steigt der auch der öffentliche Druck die Gebühren zu senken und einige der zahlreichen Kanäle zu schließen. Aber welcher Intendant will das schon? Daher wird der Verzicht auf Werbeinnahmen weder die Gebühren senken noch die Qualität verbessern.
In der Tat, die Intendanten haben keinen Anreiz zu einer Reduktion des Programmumfangs, dieser Anstoss müsste von aussen kommen. So besteht eventuell noch Hoffnung, dass der Auftrag eines schönen Tages vom Bundesverfassungsgericht deutlicher abgegrenzt wird.
„Gewinner dieser möglichen neuen Finanzierungsstruktur wären zum einen die Öffentlich-Rechtlichen, da sie nun unabhängig davon, welches Empfangsgerät von einer Person genutzt wird, den vollen Betrag der Gebühr einnehmen könnten.“
Verlierer dieser möglichen neuen Finanzierungsstruktur wären alle Menschen die bewusst darauf verzichtet haben einen Fernseher anzumelden, weil sie den Schund und Schmutz den die öffentlich rechtlichen Medien als angeblichen Qualitätsjournalismus verkaufen nicht finanzieren wollen.
Ich sehe seit 2007 nicht mehr fern, mein Informationsbedürfnis stille ich ganz altmodisch aus der lokalen Tageszeitung und bekannten deutschen Nachrichtenmagazinen sowie deren Webseiten.
Auslöser für diesen TV- Boykott sind unter anderem die Berichte in ARD und ZDF über angebliche „Killerspiele“ gewesen.
Die Art und Weise wie ARD und ZDF hierbei Tatsachen verdreht haben ist mir damals erst richtig bewust geworden da ich als Spieler diese Spiele selber kennen.
Zurück bliebt das Gefühl „Wo arbeiten sie sonst noch so, und ich merke es nicht weil mir das Thema nicht so vertraut ist ?“
Auf der Webseite Stigma-Videospiele hat Matthias Dittmayer die Manipulationen der öffentlich-rechtlichen beim Thema Killerspiele bloß gestellt.
In der heutigen Zeit ist es nicht nötig Zwangsgebühren zu erheben.
Premiere und andere Pay-TV Sender beweisen das man über Verschlüßelung dafür sorgen kann das nur der zahlende Kunde in den Genuß des Programms kommt.
Es wäre also technisch kein Problem die GEZ-Verweigerer im konventionellen Rundfunk auszuschließen – im Internet wäre es noch leichter, ein Brief von der GEZ mit meinem persönlichen Passwort für die Webseiten der öffentlich rechtlichen Sender würde genügen.
Allein, es fehlt der politische Wille.
Wo sonst kann man mit vollen Händen Geld ausgeben, ohne sich um die Zufriedenheit der zahlenden Kundschaft kümmern zu müssen ?
Wo sonst können Kirchen, Parteien und Gewerkschaften munter mit dem Geld anderer Leute Propaganda machen ?
Das „Wort zum Sonntag“ ist dabei noch ehrlich, Panorama, Monitor, Report und Frontal 21 verkaufen ihre Propaganda auch noch als Qualitätsjournalismus.