Was Schwarz-Rot verspricht (1)
Was wird neu an der „Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“?

Die Zuarbeit der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ zum Koalitionsvertrag im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende fällt überraschend wenig kontrovers aus. Im Prinzip wird eine weitgehende Rückabwicklung der missglückten Bürgergeld-Reform in Aussicht gestellt. Wesentliche Kritikpunkte am Bürgergeld werden dabei durchaus zielführend adressiert, auch wenn noch Einiges im Ungefähren bleibt.

Mit dem Papier der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ liegt der erste Aufschlag der Koalitionspartner in spe zum Thema Arbeitsmarkt vor. Es enthält vor allem viel Kontroverses. Der fehlende Konsens wird im Text farblich reflektiert: Nicht konsentierte Vorschläge der CDU sind blau, solche der SPD rot markiert. Der konsentierte Text ist lila, Übernahmen aus dem Sondierungspapier schwarz. Während das zehnseitige Papier insgesamt recht bunt wirkt, dominiert im Abschnitt Grundsicherung die Farbe Lila, was angesichts der im Wahlkampf deutlich gewordenen Unterschiedlichkeit der Positionen durchaus überraschen kann. Die wesentlichen Punkte des Papiers sind:

  • Wiedereinführung der Eingliederungsvereinbarung. Diese Vereinbarung, deren Wiederkehr einer der wenigen Punkte ist, die nur von einer Seite (der CDU) unterstützt wird, gab es bereits vor der Bürgergeld-Reform im alten „Hartz 4“-System. Sie wurde mit dem Bürgergeld vom „Kooperationsplan“ abgelöst, der sich vor allem durch eine abgeschwächte Rechtsverbindlichkeit auszeichnete. Dies erschwert in letzter Konsequenz die Verhängung von Sanktionen im Fall einer Pflichtverletzung, weil der Prozess verkompliziert wurde. Befragte Jobcenter-Mitarbeiter sind mit dem neuen Verfahren mehrheitlich unzufrieden (Beckmann et al., 2024). Die Erleichterung dieses Prozesses wäre die Voraussetzung dafür, dass eine Verschärfung des Sanktionsregimes (s.u.) überhaupt zum Tragen kommen kann. Strittig ist zudem die Mittelausstattung der Job-Center. Die SPD möchte „mindestens“ eine Milliarde mehr, wobei unklar bleibt, auf welcher Grundlage diese Forderung erhoben wird.
  • Die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs war bereits im Sondierungspapier vereinbart. Ein wesentlicher Punkt der Bürgergeld-Reform bestand in der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, demzufolge die Vermittlung in Arbeit Vorrang vor anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik hatte. Mit der Abschaffung wollte man die Nachhaltigkeit der Wiedereingliederung erhöhen, zum Beispiel indem zunächst eine Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen wird, damit anschließend ein stabileres Beschäftigungsverhältnis aufgenommen werden kann. Allerdings sind weder der Vorrang für Vermittlung in Arbeit noch ein Vorrang für vermeintlich stabilisierende Maßnahmen pauschal vorzuziehen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, sodass es den Fallbearbeitern in den Job-Centern überlassen sein sollte, gemeinsam mit den Hilfeempfängern über die beste Vorgehensweise zu entscheiden.
  • Die Sanktionen wollen die Koalitionäre verschärfen, indem sie schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden. Es liegen Indizien dafür vor, dass die Erschwerung der Verhängung im Zuge der Bürgergeld-Reform zu weniger Übergängen in Arbeit geführt hat (Weber, 2024), was angesichts der in der Literatur gut belegten positiven Wirkung von Sanktionen auf den Übergang in Arbeit (Bernhard et al., 2021) kaum überraschen dürfte. Die Sanktionshöhe ist nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts auf 30 Prozent des Regelsatzes begrenzt, was die Bedeutung einer stringenten Sanktionspraxis unterstreicht. Im Falle einer Ablehnung existenzsichernder Arbeit besteht allerdings die Möglichkeit eines kompletten Entzugs von Leistungen, da Betroffene nicht mehr als bedürftig gelten können und somit die Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung fehlt. Die Koalition will diese Möglichkeit, die zum Teil auch schon im Gesetz steht, allerdings nur im Falle von „wiederholter“ Verweigerung nutzen.
  • Mit dem Bürgergeld wurde für das Schonvermögen und die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft eine jeweils einjährige Karenzzeit eingeführt. Im Ergebnis eröffnete sich für Personen die Möglichkeit eines Grundsicherungsbezuges, die vermögender waren und in größeren Wohnungen lebten als ihre Nachbarn, die das Bürgergeld mit ihren Steuern finanzieren. Die Koalition plant nun, die Karenzzeit beim Schonvermögen wieder abzuschaffen, was der Akzeptanz zugutekommen sollte. Abzuwarten bleibt, wie die Absicht umgesetzt werden soll, das Schonvermögen künftig an die „Lebensleistung“ zu koppeln. Hier wäre darauf zu achten, dass kein unbeabsichtigter Pfad in den vorzeitigen Ruhestand geöffnet wird. Bei den Kosten der Unterkunft soll die Karenzzeit entfallen, wenn „unverhältnismäßig hohe Kosten“ vorliegen – eine Formulierung, die viel Spielraum bei der Umsetzung lässt.
  • Eine Reform der Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung hatte dazu geführt, dass der Regelsatz zum Januar 2024 sprunghaft um über 12 Prozent stieg. Denn zu der Anpassung an die bereits vollzogene Inflation kam eine – wenig geglückte – Anpassung an die erwartete Inflation neu hinzu. Die starke Erhöhung zog Kritik nach sich. Die erwartete Inflation könnte mit Prognosen oder zeitnäheren Daten besser abgebildet werden. Die Koalition macht nun aber den ganz großen Schritt und will das alte Verfahren wieder einführen, das die erwartete Inflation gar nicht berücksichtigt. In diesem Fall dürfte die Debatte spätestens dann erneut aufflammen, wenn die Inflation ungewöhnlich stark steigt.
  • Eine Reform auf Wiedervorlage ist die Neufassung des Freibetrags für Erwerbseinkommen. Der Erwerbsfreibetrag ist wesentlich für die Frage, ob sich berufliches Engagement für Personen im Bürgergeldbezug überhaupt lohnt. Die geltende Regelung bevorzugt Teilzeit und geringfügige Beschäftigung zu Lasten von Vollzeitbeschäftigung. Dass eine Reform notwendig ist, steht seit mindestens 15 Jahren fest (SVR, 2010). Ebenso gibt es ausgearbeitete Verbesserungsvorschläge. Warum diese noch nicht umgesetzt wurden, bleibt das Geheimnis der Politik. Insofern kann eine gewisse Skepsis hinsichtlich der Umsetzungswahrscheinlichkeit als gerechtfertigt gelten, zumal gleichzeitig eine nicht triviale Abstimmung mit anderen Sozialleistungen angestrebt wird.

Literatur

Beckmann, Fabian et al., 2024, Erfahrungsbilanz Bürgergeld: Jobcenterbeschäftigte sehen kaum Verbesserungen, in: DIW Wochenbericht, 91. Jg., 17, S. 251-259

Bernhard, Sarah et al., 2021, Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung, IAB-Stellungnahme 5/2021, Nürnberg

SVR – Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2010, Reform des Arbeitslosengelds 2: Detaillierte Ergebnisse und Modellbeschreibung, Analyse zum Jahresgutachten 2010/11, https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga10_ana.pdf [31.3.2025]

Weber, Enzo, 2024, The dovish turnaround: Germany’s social benefit reform and job findings, in: Journal of Policy Analysis and Management, 1–17. https://doi.org/10.1002/pam.22648

Serie: Was Schwarz-Rot verspricht

Norbert Berthold (JMU) und Jörn Quitzau (Bergos): Was Schwarz-Rot verspricht

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