Gastbeitrag
Gute Schulden, schlechte Schulden
Der deutsche Staat entscheidet sich vor allem für letztere

Seit März 2025 darf sich der deutsche Staat deutlich stärker verschulden – offiziell, um zu investieren und die Verteidigung sowie öffentliche Sicherheit zu stärken. Seitdem gelten Verteidigungsausgaben über 1 % des BIP nicht mehr für die Schuldenbremse und die Länder dürfen sich strukturell mit 0,35 % des BIP neu verschulden. Zudem schafft das sogenannte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 500 Mrd. € zusätzlichen Spielraum.

Befürworter sehen die Chance, lange vernachlässigte Investitionen und Verteidigungsausgaben nachzuholen. Doch fließt das neue Geld wirklich in die Zukunft? Dieser Beitrag untersucht zunächst das theoretische Argument, dass die zusätzlichen schuldenfinanzierten Ausgaben der jungen Generation zugutekommt, legt dann dar, ob die Lockerungen der Schuldenbremse den theoretischen Überlegungen gerecht werden, und zeigt schließlich Handlungsoptionen auf. Leider sind erhebliche Zweifel angebracht, dass die Lockerung der Schuldenregeln zukünftigen Generationen zugutekommen werden.

1.     Wann nützt schuldenfinanzierter Staatskonsum zukünftigen Generationen?

Zusätzliche Staatsverschuldung schränkt generell den fiskalischen Handlungsspielraum in der Zukunft ein, trotzdem kann sie unter gewissen Umständen zukünftigen Generationen zugutekommen. Um zu eruieren unter welchen Bedingungen Staatsschulden Wohlfahrtsgewinne bringen, lohnt es sich, zwischen konsumtiven und investiven Schulden zu unterscheiden.

Konsum auf Pump? Meist schlecht für morgen

Bei schuldenfinanzierten konsumtiven verschuldet sich der Staat bei den Jüngeren, um heutige Ausgaben etwa für Staatskonsum oder für Transfers an Ältere zu finanzieren. Weitgehend äquivalent dazu ist ein umlagefinanziertes Rentensystem, in dem der Staat Beiträge von Jungen erhebt und an Ältere eine Rente zahlt. Nur wenn der Staat diesen Transfer dauerhaft garantiert, kann er der jungen Generation prinzipiell nutzen. Diese Garantie ist aber nicht hinreichend, um die Wohlfahrt zu erhöhen; vielmehr ist notwendig, dass die Rendite dieses Systems höher liegt als bei einer alternativen Verwendung. Wann liegt dieser Fall vor?

Er liegt eindeutig dann vor, wenn das Grenzprodukt des Kapitals dauerhaft unter der Rate des Wirtschaftswachstums liegt. Man bezeichnet ihn als dynamische Ineffizienz (Diamond 1965). Der Ertrag einer zusätzlichen Investition ist dann so gering, dass es günstiger ist, wenn alle zukünftigen Generationen weniger investieren und mehr konsumieren. Wenn Menschen privat für das Alter vorsorgen, kann eine derart hohe Sparquote grundsätzlich auch ohne klassische Fälle von Marktversagen entstehen. Der Staat kann dann wohlfahrtssteigernd eingreifen, indem er – etwa durch schuldenfinanzierte konsumtive Ausgaben oder das Umlageverfahren in der Rentenversicherung – die Investitionsquote senkt. Angesichts des schwachen Wachstumsausblicks für Deutschland (vgl. etwa Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 2025) ist dieser Fall lediglich von theoretischem Interesse.

Eine verwandte Situation besteht, wenn zwar das Grenzprodukt des Kapitals höher als das Wirtschaftswachstum ist, der Zinssatz auf Staatschulden aber erwartbar für lange Zeit unter dem Wirtschaftswachstum liegt. Aufgrund der Risikoprämie liegt der erwartete Ertrag privater Investitionen in Staaten wie Deutschland über dem Zinssatz auf Staatsschulden. Eine dauerhafte Erhöhung schuldenfinanzierter konsumtiver Staatsausgaben kann in dieser Situation unter zusätzlichen Bedingungen zukünftige Generationen besserstellen kann. Die Verzinsung von Staatsanleihen mit kurzer Laufzeit mag suggerieren, dass diese Situation tatsächlich knapp vorliegen könnte. Allerdings leistet der Satzteil „erwartbar für lange Zeit“ Schwerstarbeit,[1] so dass der Staat eine für zukünftige Generationen riskante Wette einginge. Zudem verursachen zusätzliche Staatsschulden eine Reduktion des privaten Kapitalstocks; wenn Anleger vermehrt Staatsanleihen kaufen, können sie weniger in Unternehmen investieren. Ob sich das gesellschaftlich lohnt, hängt nun davon ab, wie weit der erwartete Ertrag zusätzlichen Kapitals über dem Wirtschaftswachstum liegt und wie weit die Wachstumsrate der Wirtschaft über der Verzinsung von Staatsschulden liegt. Simulationsrechnungen zeigen, dass es selbst für die USA, für die die Wachstumsprognosen deutlich rosiger als für Deutschland ausfallen, unwahrscheinlich ist, dass Wohlfahrtsgewinne durch schuldenfinanzierten Staatskonsum erreichbar sind (Brumm et al. 2024). Werden die inländischen Staatsschulden vor allem durch ausländische Gläubiger ermöglicht, geht die Politik hingegen zulasten des Auslands, wo der Kapitalstock sinkt, und muss damit als Beggar-thy-Neighbor-Politik klassifiziert werden (ebd.). Das Resümee der verheißungsvollen Schuldenpolitik ist ernüchternd: Höhere Staatsdefizite zugunsten konsumtiven Staatskonsums gehen bedauerlicherweise zulasten zukünftiger Generationen.

Investitionen auf Kredit? Nur wenn sie sich lohnen

Auch wenn der Staat Geld leiht, um Investitionen durchzuführen, ist der Vergleich mit der alternativen Nutzung der knappen Ressourcen relevant. Zusätzliche schuldenfinanzierte staatliche Investitionen nützen den derzeit Jungen, wenn diese Investitionen in Bezug auf das zukünftige Bruttoinlandsprodukt eine höhere Rendite erzielen als die dafür wegfallenden privaten Investition. Es erscheint durchaus plausibel, dass dies für viele staatliche Investitionen gilt.  
Staatliche Investitionen sind aber eben nicht per se anderen Verwendungen von Ressourcen vorzuziehen. Es ist entscheidend, dass die konkrete staatliche Investition eine entsprechende Rendite erzielen muss. Für die Bewertung des neuen Schuldenspielraums des deutschen Staates kommt es insgesamt also darauf an, wofür die zusätzlichen Mittel genutzt werden.

2.     Was macht der Staat?

Doch Theorie und Praxis klaffen auseinander – wie ein Blick in den Bundeshaushalt 2025 zeigt. Eine Analyse der Bundesbank (2025b) zeigt, dass ein Großteil der durch die Grundgesetzänderung ermöglichten Zusatzverschuldung in Höhe von etwa 69 Mrd. Euro nicht für Investitionen, sondern für konsumtive Ausgaben verwendet wird. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen in die Infrastruktur des Bundes fließen und Investitionen von 2 Mrd. Euro sollen durch die Bereichsausnahme Verteidigung finanziert werden. Insgesamt ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Verteidigungsausgaben um 11 Mrd. Euro angelegt. Zieht man die Steigerungen der Infrastrukturinvestitionen und der Verteidigungsausgaben von den 69 Mrd. Euro ab, erkennt man, dass rund 56 Mrd. Euro der zusätzlich ermöglichten Neuverschuldung weder gesichert in zusätzliche Investitionen noch in zusätzliche Verteidigungsausgaben fließen.

Der Staat darf nur dann auf das neue Sondervermögen zugreifen, wenn der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts des Bundes mindestens bei 10% liegt. Da sie im Vorjahr aber bei 11,6% lag, gelingt dies trotz einer Reduktion der Investitionen im Kernhaushalt um gut 15 Mrd. Euro. Die nicht zusätzlichen Investitionen werden in das Sondervermögen verschoben, um Spielraum für andere Ausgaben im Kernhaushalt oder für Steuervergünstigungen zu schaffen. Auch bei den Zuschüssen aus dem Sondervermögen an die Länder und den Klimafonds ist nicht gesichert, dass die Mittel in Investitionen fließen.

Die Bereichsausnahme Verteidigung greift schließlich für Verteidigungsausgaben über 1% des Bruttoinlandsprodukts. Da die Marke schon im Vorjahr überschritten war, schafft die Ausnahme kaum neue Ausgaben, sondern vor allem Spielraum im Haushalt. Der konsumtive Spielraum im Kernhaushalt konnte durch kreative Verschiebungen, z.B. Anteile an den Infrastrukturausgaben für Straße und Schiene, weiter erhöht werden.

Die zusätzlichen Schulden werden also keineswegs hauptsächlich für Investitionen genutzt und sind damit für zukünftige Generationen von Nachteil. Einige Stimmen in der Öffentlichkeit argumentieren, dass das Ziel, die Investitionen zu steigern, erreicht sei. Dies allein kann aber aus Sicht der Steuerzahler von morgen nicht als Erfolg gelten, wenn dabei die kreditfinanzierten konsumtiven Ausgaben exorbitant steigen.

Der Fairness halber sei darauf hingewiesen, dass mehr als 11 Mrd. Euro in die öffentliche Sicherheit fließen dürften. Aus Sicht der jungen ist allerdings relevant, wie viel in Investitionen fließt. Auch dürften einige Ausgaben, die nicht als Investitionen klassifiziert werden, investiven Charakter haben. Auch dürfte zumindest ein Teil der Zuschüsse an die Länder in Investitionen fließen. Auf der anderen Seite dürften aus Wohlfahrtssicht viele der nicht als Investitionen klassifizierten Ausgaben einen geringeren Nutzen haben als direkte Transfers an Haushalte. Insbesondere Subventionen und weitere Zahlungen an Unternehmen verzerren die relative Preise und führen damit zu einem ineffizienten Einsatz von Produktionsmitteln. In Anbetracht des immensen Missverhältnisses neuer schuldenfinanzierter Investitionen gegenüber anderen schuldenfinanzierten Ausgaben können diese Feinheiten das Urteil, dass die neuen Schulden zulasten der Zukunft gehen, ohnehin nicht ändern.

3.     Und was sollte er stattdessen machen?

Verbesserung der Schuldenregeln

Das Sondervermögen wird früher oder später erschöpft sein– problematischer ist die dauerhafte Verteidigungsausnahme. Die Schwelle in Prozent des Bruttoinlandsprodukts, ab der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen werden, sollte schon bald deutlich angehoben werden. Landesverteidigung ist eine Kernaufgabe des Staates und sollte aus laufenden Mittel bestritten werden Das in diesem Kontext in der öffentlichen Debatte gelegentlich vernehmbare Argument, die Bereichsausnahme sei nun einmal mit demokratischer Mehrheit beschlossen worden, kann beim besten Willen nicht überzeugen. Die Feststellung ist zwar korrekt, aber selbstverständlich sollten auch in Demokratien verabschiedete Gesetze kritisiert und gegebenenfalls wieder angepasst werden.

Die Schuldenregeln sollten Überschuldung verhindern, Krisenspielräume sichern und die Lasten fair zwischen den Generationen verteilen. Es bleibt zu hoffen, dass die von der Bundesregiering eingesetzte Kommission zur Modernisierung der Schuldenbremse auf diese originären Ziele von Schuldenregeln besinnt und konkrete Vorschläge zur Rückführung der Bereichsausnahme unterbreitet. Zur Stärkung der öffentlichen Investitionen liegen bereits eine Reihe von sachgerechten Vorschlägen vor, wie der Vorschlag der Bundesbank (2025a). Er würde unter bestimmten Voraussetzungen in Grenzen zusätzliche Neuverschuldung ermöglichen würde, dabei aber sicherstellen, dass zusätzliche Schulden in Investitionen fließen.

Die Bundesregierung legt eine beeindruckende Kreativität an den Tag, wenn es darum geht, neue Schuldenpfade zu ergründen. So wurden bei der Berechnung der Investitionsquote im Bundeshaushalt 2025 Investitionen im Bereich Verteidigung zwar im Zähler, nicht aber im Nenner erfasst. Diese Arithmetik hat die kuriose Eigenschaft, Investitionsquoten von über 100% zu ermöglichen. Im offenen Widerspruch zu nachhaltiger Finanzpolitik ist die neue und regelrecht bizarre Idee, Zinsausgaben für Verteidigung von der Schuldenbremse auszunehmen.[2]

Es wäre wünschenswert, wenn die Bundesregierung ihre Kreativität verstärkt für Konsolidierung und nicht die Vermeidung derselben einsetzte. Wo könnte sie ansetzen?

Ausgaben prüfen

Im Jahr 2019 war der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo zuletzt positiv. Die Staatseinnahmen betrugen 46,9% des Bruttoinlandsprodukts, die Ausgaben 45,5%. 2024 betrug die Einnahmequote im Vergleich in etwa unverändert 46,9%, die Ausgabenquote war hingegen auf 49,4% gestiegen und dürfte in den kommenden drei Jahren bei über 50% liegen (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 2025, Tabelle 2.15). Das legt eine intensive Prüfung der in den vergangenen Jahren neu hinzugekommenen Ausgaben nahe.

Die größten Zuwächse – jeweils etwa ein Prozentpunkt der Ausgabenquote – sind nach Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bei vier Posten zu verzeichnen: Vermögenstransfers (salopp Subventionen ohne Gegenleistung), Vorleistungen, monetäre Sozialleistungen und soziale Sachleistungen. Der Anstieg der Vermögenstransfers ist zu einem großen Teil dem „Klima- und Transformationsfonds“ zuzurechnen. Aus diesem wird eine Vielzahl von Förderprogrammen finanziert, die relative Preise verzerren und Arbeitskraft für das Erlangen und Verteilen von Förderungszahlungen binden, die damit nicht für produktive Zwecke zur Verfügung steht. Auch dem Klimaschutz ist durch diese Zahlungen nicht gedient, denn sobald sämtliche Sektoren in den europäischen CO2-Handel integriert sein werden, wird der Effekt dieser Maßnahmen auf den Europäischen CO2-Ausstoß Null betragen. Eine Streichung des Gros dieser Maßnahmen ist empfehlenswert.

Komplizierter ist der Fall bei den anderen drei Posten, deren Zuwächse unter anderem aus der Alterung der Gesellschaft resultieren. Bereits in der Vergangenheit wurden die Lasten dieser Alterung fast ausschließlich auf die junge Generation abgeladen. Die Bundesregierung hat mit ihrem Rentenpaket die Anpassungslast weiter zu Gunsten der Älteren verschoben, hier gilt es gegenzusteuern.

Wachstum fördern

Unerlässlich sind schließlich angebotsseitige wachstumsfördernde Maßnahmen. So könnte die Arbeitsmarktbeteiligung insbesondere der älteren Bevölkerung, welche noch deutlich unter der etwa in Schweden liegt, durch einfache Maßnahmen wohl merklich erhöht werden (vgl. Jessen 2025). Sinnvoll sind dabei Maßnahmen, die den Haushalt entlasten und die junge Generation nicht zusätzlich belasten.[3] Löblich ist etwa, dass die befristete Anstellung von Menschen jenseits des Regelrenteneintrittsalters bald merklich erleichtert wird. Damit fällt ein wichtiges Beschäftigungshemmnis weg. Das Beispiel zeigt: In vielen Fällen kann der Staat Wachstum fördern, indem er aus dem Weg geht.

Ein weiteres Wachstumshemmnis ist die Überregulierung des Wohnmarkts: Bestandsmieten liegen drastisch unter Neumieten. Das führt dazu, dass sich ein Umzug für einen deutlich besser bezahlten Job oft nicht lohnt, weil man dadurch den Stand des Mietadels verließe. Grotesk: Selbst der Umzug vom teuren München ins günstige Berlin bringt im Durchschnitt keine geringeren Mietkosten mit sich (Falck et al. 2025). Neben dem unmittelbaren Effekt der Regulierung der Miethöhe führen Bauvorschriften, die den Neubau verteuern und das Bauen von Häusern mit vielen Etagen oft verunmöglichen, sowie Rechtsunsicherheit wegen immer absurderer Regulierungs- oder Enteignungsfantasien dazu, dass zu wenige neue Mietwohnungen auf den Markt kommen und so die Kluft zwischen Bestands- und Neumieten immer weiter aufklafft. Mehr Wachstum braucht oft weniger Staat.

Literatur

Blanchard, O. (2019). „Public debt and low interest rates.“ American Economic Review 109(4): 1197-1229.

Brumm, J., Feng, X., Kotlikoff, L., & Kubler, F. (2024). When interest rates go low, should public debt go high?. American Economic Journal: Macroeconomics, 16(4), 432-469.

Bundesbank (2025a): Solide Staatsfinanzen, gestärkte Investitionen: ein Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse. Monatsbericht März 2025. URL: https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2025-952146?article=solide-staatsfinanzen-gestaerkte-investitionen-ein-vorschlag-zur-reform-der-schuldenbremse-952152

Bundesbank (2025b): Monatsbericht August 2025. URL: https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-august-2025-962158

Diamond, P. (1965). National debt in a neoclassical growth model. American economic review, 55(5), 1126-1150.

Falck, O., Krause, S., & Zamorski, P. (2025). Mieten–Wachstumshemmnis und sozialer Sprengstoff in deutschen Großstädten?. ifo Schnelldienst, 78(10), 04-16.

Jessen, R (2025). Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer.“ Wirtschaftsdienst 105(4): 292-298.

Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (2025). Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2025: Expansive Finanzpolitik kaschiert Wachstumsschwäche. Berlin.


[1] In Blanchard (2019) wird diese Annahme charmant mit „If the future is like the past” umschrieben.

[2] Siehe https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-klingbeil-prueft-neue-ausnahme-bei-verteidigungsausgaben/100160207.html.

[3] Ein Beispiel für eine Maßnahme, die diese Kriterien wohl nicht erfüllt, ist die Einführung der „Aktivrente“, also der Steuerfreiheit von 2000 Euro monatlichen Arbeitseinkommens für Rentner.

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