Staatspaternalismus am Kiosk:
über Raucher, Spieler und Manager

Wer in den vergangenen Wochen Zigaretten oder Zeitungen kaufen wollte, mußte ein wenig mehr Geduld aufbringen. Größere Kioske bildeten zwei Schlangen: eine für Spieler und eine für Sonstige. Wer es auf den Jackpot von 45 Millionen EUR abgesehen hatte, brauchte sehr viel länger, als wer als Raucher (qua Tabaksteuer) seinen Beitrag zur Finanzierung der inneren Sicherheit und (qua Lebenserwartung) zur Entlastung der Rentenversicherung hat entrichten wollen. Wer noch dazu eine Zeitung mitnahm, erfuhr etwa, daß das SPD-Präsidium „beschloß“, daß „sittenwidrig hohe Managerbezüge“ die „Gesamtmotivation einer Gesellschaft“ schädigten und deshalb gesetzlich eingedämmt werden müßten (FAZ, S. 15 vom 11.12.2007). Viele Kiosk-Kunden wollten wohl am liebsten alles: unverdient Millionen abkassieren, dabei eine Zigarre rauchen und sich über sittenwidrige Managermillionen empören.

Auch der Kiosk dient als Erfüllungsgehilfe von Vater Staat. Raucher und Lottospieler paffen und spielen Geld in staatliche Kassen; Zeitungsleser leisten auch ihren Beitrag zum Allgemeinwohl, aber (noch) zum verminderten „Mehrwert-“ Steuersatz. Anders als Zeitungsleser unterliegen Lottospieler wie Raucher freilich auch einer Willensschwäche, die aber wiederum vor allem ihnen selbst schadet: die Masse der Lottospieler verspielt ihr eigenes Geld; die Masse der Raucher spielt mit ihrer eigenen Gesundheit. Garantierter Gewinner bleibt in beiden Fällen der Fiskus. Die politisch-korrekte Rhetorik verfängt noch am ehesten auf den Warnhinweisen der Zigarettenpackung: Rauchen verursacht objektive Gesundheitsrisiken (der Aktiv- oder Passivraucher), die aber von den (Aktiv-) Rauchern geringer eingeschätzt werden als ihre eigenen subjektiven Genüsse und Bedürfnisse. Tabaksteuer und Gaststättengesetz bestrafen deshalb Aktivraucher für gewollte (aber „falsche“) Präferenzen und beschützen Passivraucher vor ungewollter Belästigung (externe Effekte). Aus ordnungsökonomischer Sicht erscheint nur das zweite Staatsanliegen zunächst plausibel: es ist schließlich, ökonomisch wie moralisch, „billiger“, in öffentlich geteilten Räumen ein Abwehrrecht der Nichtraucher geltend zu machen, als in jedem Konfliktfall einem Raucher den Verzicht auf sein lasterhaftes Handlungsrecht erkaufen zu müssen. Aber hätte es dafür gesetzlicher Zwangsanweisungen für Gaststätten bedurft? Kein Gesetz hinderte bisher Restaurantbesitzer, sich mit rauchfreien Etablissements gewinnbringend attraktiv zu machen.

Freilich: Welcher liebende Vater würde nicht versuchen, seinen Kindern das Rauchen auszureden oder wenigstens zu ver(s)teuern (auch wenn er selbst rauchte)? Und hat nicht Vater Staat die Legimitation (der Mehrheit) seiner Kinder (Wähler), ihre Lebensführung zu maßregeln? Wir reden im demokratischen Plural, gemeint ist damit vor allem: das Leben der Anderen zu maßregeln? Wenn Demokratie alles ist, bleibt die Antwort: ja. Wenn die Mehrheit Rechte Einzelner zu achten hat, bleibt die Antwort abzuwarten. Man muß dann zumindest dort abwägen, wo individuelle Handlungsrechte unklar, soziale Handlungsfolgen aber deutlich und unerwünscht sind. Das Problem des am Kiosk beobachtbaren Paternalismus scheint mir darin zu liegen, daß diese Abwägung von persönlichem Eigentums- und Vertragsrecht (individueller Freiheit) auf der einen Seite und staatlichen Zwangsmaßnahmen in der Verfolgung politischer Zwecke auf der anderen Seite kaum noch stattfindet. Politik ist heute die Festlegung kollektiv als erwünscht unterstellter Zustände; wobei der Verlust an individueller Selbstbestimmung kaum mehr als bedeutsam in Rechnung gestellt wird.

Man vergleiche zum Lotto: auch hier profitiert der Staat vom Laster seiner Bürger, zeigt sich aber als schlechter „Vater“. Wollte man Lottospieler ebenso konsequent wie Raucher vor sich selbst schützen, müßte jeder Lottoschein einen Warnhinweis enthalten, der etwa äußerte: „Lotto spielen ist unvernünftig. 50% Verlust der Einsätze sind staatlich garantiert, denn nur die Hälfte der Einnahmen wird an die Spieler zurückgegeben“. Aber auch für die Spielleidenschaft seiner Bürger braucht sich ein liberaler Staat letztlich genauso wenig verantwortlich zu fühlen wir für das Laster des Rauchens. Es wäre schon etwas gewonnen, würde er von diesem Laster nicht auch noch als quasi-monopolistischer Anbieter profitieren.

Was hat all dies mit Manager-Gehältern zu tun? Spitzenmanagergehälter von 4,6 Millionen Euro jährlich (Durchschnitt der Vorstandsvorsitzenden des Dax 30) halten 70% der Bundesbürger für unanständig; der Staat soll eingreifen ( Forsa-Umfrage). Ein unverdientes Einkommen von 15 Millionen Euro (jeweils für die drei glücklichen Knacker des Lotto-Jackpots), bezahlt von weit mehr als 70% glücklosen Spielern, nötigt dagegen Respekt ab: Spiel ist Spiel; ebenso gut hätte ich selbst gewinnen können. Hätte ich auch ebenso Porsche zu einem Netto-Jahresgewinn von über 4 Milliarden Euro verhelfen können? Vielleicht nicht; eher schon hätte ich es vermocht, die Sächsische Landesbank in tiefrote Zahlen zu führen. Das Spiel der Marktwirtschaft ist, auch, ein Glücksspiel. Aber es beruht nicht auf der Umverteilung des Jackpots enttäuschter (und letztlich irrationaler) Hoffnungen anderer. Unternehmerischer Erfolg auf offenen Märkten hat mit Glück zu tun, aber auch mit Geschick; und beides hängt ab von der Anstrengung zur Befriedigung der Bedürfnisse unbekannter anderer.

Bei Eigentümer-Unternehmern ist der Verbund von Gewinn und Verlust, Einkommen und Haftung, sehr viel klarer erkennbar als bei Managern. Wer die Bedürfnisse „des Marktes“ (das sind: wir alle, die immer Besseres immer günstiger haben wollen) nicht gut bedient, verdient auch nicht gut; er und sie kann auch eigenes Geld und Vermögen verlieren. Bei Managern ist das anders. Sie sind Angestellte der Eigentümer (Kapitaleigner, Aktionäre). Die Eigentümer sind vertreten in Aufsichtsräten, die auch Vorstandsgehälter (und Abfindungen und Ruhestandsgelder) festlegen. In Aufsichtsräten sitzen bevorzugt ehemalige Vorstandsmitglieder und Gewerkschaftsfunktionäre. Ob das eine anreizkompatible Struktur ist, hierüber ließe sich streiten. Daß eine Deckelung oder Sonderbesteuerung von Managergehältern bei knappen und mobilen Managertalenten aber den Betrieben (einschließlich ihrer Arbeiter und Angestellten) selbst eher schadet als nutzt, ist kaum bestreitbar.

Sicher, es mag passieren, daß – vermittelt über schlafmützige Aufsichtsräte – Aktionäre gerade auch „schlechten“ Managern „zu viel“ Gehalt, Pension, oder Abfindung zahlen. Dann schaden sie niemandem mehr als sich selbst. Es geht ihnen insofern wie dem Raucher. Sie mindern ihren Wohlstand aus eigenen Stücken. Der Unterschied ist nur: die Stücke sind klein (man vergleiche die Marktkapitalisierung einer normalen Aktie mit dem Anteil, den Managergehalte daran haben). Und: es ist viel leichter, eine Aktie zu verkaufen als das Rauchen aufzugeben!

Warum aber werden all diese Dinge permanent politisiert? Zur Freiheit gehört auch, Dinge tun zu dürfen, die anderen unvernünftig erscheinen, solange sie die gleiche Freiheit der anderen nicht verletzt. Auch diese Freiheit ist vom Staat und vor dem Staat zu schützen (d.h. vor Politikern, die ebenso zur Unvernunft neigen – die sie aber zum Schaden anderer zum Gesetz machen können). Man möchte fast schon kulturpessimistisch enden: Paternalismus ist eben „typisch deutsch“: spätestens seit Hegel im (preußischen) Staat die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“ entdeckte, wollen wir eben noch immer, daß uns „Vater Staat“ zeigt, was uns selbst gut tut, indem er unsere Laster zügelt. Aber ich nehme nun, ohne schlechtes Gewissen, eine duty-free- Zigarette und den guten, alten Kant zur Hand und lese dort:

„Niemand kann mich zwingen, auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit anderer … nicht Abbruch tut. – Eine Regierung, die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegen seine Kinder errichtet wäre, d. i. eine väterliche Regierung (imperium paternale), wo also die Untertanen als unmündige Kinder, die nicht unterscheiden können, was ihnen wahrhaftig nützlich oder schädlich ist, sich bloß passiv zu verhalten genötigt sind, um, wie sie glücklich sein sollen, bloß von dem Urteile des Staatsoberhaupts, und, daß dieser es auch wolle, bloß von seiner Gütigkeit zu erwarten: ist der größte denkbare Despotismus.“
(Kant 1793, Über den Gemeinspruch (A 236)

9 Antworten auf „Staatspaternalismus am Kiosk:
über Raucher, Spieler und Manager“

  1. „Vices are no crimes“ wusste schon der große Anarcho-Libertäre Lysander Spooner. Wehe dem Einzelnen, der selbst sein Leben gestalten will, im paternalistischen Staat!

  2. „Zur Freiheit gehört auch, Dinge tun zu dürfen, die anderen unvernünftig erscheinen, solange sie die gleiche Freiheit der anderen nicht verletzt.“

    Nun, ein Raucher verletzt nun einmal die Freiheit des anderen – nämlich die auf körperliche Unversehrtheit.

    Und wenn der angebliche Paternalismus typisch deutsch ist, warum haben dann andere Staaten entsprechende Nichtrauchergesetze schon vor Deutschland gehabt?

    Zu Lottogewinnen und Managergehälter: ersteres beruht auf Glück, letzteres beruht (sollte beruhen) auf Leistung. Für ersteres muss man sich nicht rechtfertigen (kann man sich nicht rechtfertigen), für letzteres sollte man sich rechtfertigen (können).

  3. Nun, ein Raucher verletzt nun einmal die Freiheit des anderen – nämlich die auf körperliche Unversehrtheit.

    Woraus man ja nicht ohne weiteres den Schluß ziehen sollte, dass der Nichtraucher die Freiheit des Rauchers auf Genuss einfach einschränken kann. Das Problem ist schlichtweg symetrisch. Mehr dazu können sie in diesem Podcast und auch diesem Blogpost erfahren. 

  4. Nachdem niemand gezwungen wird, in eine Kneipe zu gehen, verletzt ein in der Kneipe Rauchender auch nicht die Freiheit auf körperliche Unversehrtheit eines Nichtrauchers. Dieser hält sich ja freiwillig dort auf.

    Und warum um alles in der Welt soll sich jemand vor allen anderen für Leistung rechtfertigen müssen? Wie viel mein Arbeitgeber mir bezahlt, ist eine Sache zwischen ihm und mir.

  5. @Steffen H,

    Symetrisch? Die Nichtraucher schränken die Freiheit zum Genuss eines Konsumguts der Raucher ein, die Raucher schränken die Freiheit der körperlichen Unversehrtheit der Nichtraucher ein. Da ist es keine Frage, welches Freiheitsrecht höher zu gewichten ist.

    @ Mixed Strategy,

    auch der Rentner in der Münchner U-Bahn war ja nicht gezwungen, die Jugendlichen anzustreben. Also hat er – folge ich Ihrer Logik – sich die Verletzungen selbst zuzuschreiben. Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Fahrt mit der U-Bahn ebenso wie ein Kneipenbesuch lebensbedrohliche Auswirkungen hat.

    Und warum sich jemand für die Leistung rechtfertigen muss? Wenn ich ein Produkt kaufe, dann habe ich ein Recht mich nicht nur dafür zu interessieren:
    – entspricht das Produkt meinen ästhetischen Vorstellungen,
    – entspricht das Produkt meinen Ansprüchen an Sicherheit,
    – …
    oder was es auch immer für Kriterien gibt (je nach Produkt natürlich) sondern auch:
    – ist dies ohne Kinderarbeit hergestellt worden?
    – gab es keine Frauendiskriminierung in dem Unternehmen? sondern auch z.B.
    – ist die Lohnzahlung für die Mitarbeiter zu rechtfertigen? Transparenz sowohl hinsichtlich der Löhne am unteren Rand (beutet das Unternehmen seine Mitarbeiter aus) also auch im oberen Bereich gehört zur selbstverständlichen Transparenzverpflichtung, die ein Unternehmen an seine Kunden hat. Denn schließlich will ich ja nicht nur über das Produkt selbt informiert werden sondern auch welche Unternehmenskultur ich beim Kauf des Produkts unterstütze.

  6. Zum Thema Rauchverbot:

    Ich sehe also richtig, dass der Rentner gewußt hat, dass er zusammengeschlagen wird, wenn er die Jugendlichen anspricht?!?!?! Dieses Argument ist doch sinnfrei.

    Jeder Autofahrer schränkt das Recht der anderen Menschen auf körperliche Unversehrtheit ein. Sollte deswegen das Autofahren verboten werden?

    Zum Thema Rechtfertigung:

    Manager sollen sich dafür rechtfertigen, weshalb Sie ein gewisses Gehalt erhalten?! Warum nur die? Ich erachte es als sinnvoll, dass sich jeder einzelne Mitarbeiter für seinen Lohn rechtfertigt! Vom Pförtner bis zum Manager. Wenn ich dann in ein paar Jahren heraus finde, dass ein Arbeiter in Osteuropa mir dieselbe Leistung günstiger liefert, werde ich ihn dann verklagen. Es kann doch nicht sein, dass ich als Konsument von den Arbeitnehmern deutscher Unternehmen ausgebeutet werde!

    Aber mal Spaß beiseite: Manager müssen sich rechtfertigen. Und zwar gegenüber den Unternehmenseignern. Es ist natürlich unerträglich, dass einige sogenannte Spitzenmanager vollkommen überbezahlt sind. Aber das fordert eine Stärkung von Aktionären, Einschränkung des Einflusses von Banken auf Hauptversammlungen und einen unabhängigen Aufsichtsrat. Zudem sollten Manager viel stärker am Unternehmenserfolg und -misserfolg beteligt werden. Was heute bei jedem Leistungssportler üblich ist, sollte auch in Unternehmen seinen Niederschlag finden. (Und damit meine ich nicht die großzügige Ausgabe von „plain vanilla“-Optionen)

  7. @ Karl,

    gewusst sicherlich nicht. Aber wenn man die Zeitungsberichte verfolgt, musste er zumindest damit rechnen. Aber meinetwegen, ziehe ich das Beispiel zurück und nehme wir ein andere: ein Fussballfan möchte sich das Leipziger Lokalderby ansehen. Wenn er dann verletzt wird, ist er selber schuld, denn mit Randalen ist dort zu rechnen. Und die Rowdys leben doch auch nur ihre Freiheit aus. Wenn der wirkliche, gewaltfreie Fussballfan dann verletzt wird: Selber schuld. Niemand hat ihn gezwungen, sich das Fussballspiel anzusehen. Die Rowdys sind jedenfalls von jeglicher Schuld und Verantwortung freizusprechen.

    Zu den Managern:
    Ein Manager repräsentiert nun mal ein Unternehmen, ein einfacher Büroangestellter nicht – jedenfalls nicht in diesem Ausmass. Damit geht er dann auch zusätzliche Verpflichtungen ein. Bundestagsabgeordnete müssen ja auch (in allerdings immer noch unzureichendem Masse) ihre Einkünfte offenlegen.

    Oder wie es in Bezug auf die Raucher hiess: niemand ist gezwungen Manager (oder Bundestagsabgeordneter) zu werden (wenn er nicht will, dass sein Gehalt veröffentlicht wird, wird er es halt nicht), aber jeder ist gezwungen, einen Job auszuüben.

  8. @ VerenaF

    Wenn in einer Straße zwei Kneipen sind – die eine ist eine Raucherkneipe mit einem großen Schild vorne dran mit der Aufschrift „Hier darf geraucht werden!“, die andere ist eine Nichraucherkneipe mit einem großen Schild vorne dran mit der Aufschrift „Hier herrscht Rauchverbot!“ – gehen Sie dann als Nichtraucher in die Raucherkneipe und beschweren sich, dass hier Ihre körperliche Unversehrtheit verletzt wird?

    Falls Sie die Frage verneinen, könnten Sie noch einwenden, dass es keine Nichtraucherkneipen gibt. Das wäre aber dann falsch. Es existiert ein Markt für Raucherkneipen und ein Markt für Nichtraucherkneipen. In den letzten Jahren haben sich Restaurants und Bars sich immer stärker an die Wünsche der (nichtrauchenden) Gäste angepasst und freiwillig eintweder rauchfreie Zonen eingerichtet oder sogar ganz das Rauchen in ihren Räumlichkeiten verboten. Ein Trend, der sich meiner Meinung nach fortgestzt hätte, ein Rauchverbot wäre damit obsolet.

  9. Diese Alternative hätte aber nur funktioniert, wenn der Eintritt in Raucherkneipen, -gaststätten etc. ab 18 Jahre gewesen wäre. Denn erst dann kann man akzeptieren, dass diese für ihre Entscheidung (in Raucherkneipen zu gehen) voll verantwortlich sind. Sie können sich doch sicherlich an Gaststätten erinnern, in denen Eltern in Begleitung ihrer z.B. 12-jährigen Kinder nach dem Essen geraucht haben. Hätten die 12-jährigen daraufhin sich ins Auto setzen sollen, um ohne ihre Eltern in die nächste Nichtraucherkneipe zu fahren? Wohl kaum. Daher müssten Wirte, die in ihrer Raucherkneipe auch Nicht-Erwachsene einlassen, verklagt werden. Auch Spirituosen dürfen an unter 16-jährige (richtiger wäre 18-jährige) nicht abgegeben werden. Oder Pornos (wobei von diesen – auch bei intensiven Konsum – keine Todesgefahr ausgeht und daher auch für Kinder weniger schädlich als Rauchen, auch Passivrauchen, sind).

    Zumindest Kinder sollten vor solchen Gesundheitsgefährdungen geschützt werden. Daher wäre es durchaus zu rechtfertigen, dass Eltern, die zu Hause in Anwesenheit ihrer Kinder rauchen, das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird. Diese Raucher haben hinreichend bewiesen, dass sie keinerlei Verantwortungsgefühl für ihre Kinder haben (Ausnahme: sie beginnen bei Kenntnis der Schwangerschaft der Frau ernsthaft an einem Entzugsprogramm teilzunehmen).

    Auch hier wieder das Beispiel Pornos: Eltern dürfen diese konsumieren – aber sie müssen dabei achten, dass ihre Kinder keinen Zugriff darauf haben und dürfen diese auf keinen Fall in Anwesenheit ihrer Kinder konsumieren. Daher könnte eventuell erlaubt werden, dass Eltern zu Hause rauchen – wenn sie stets ihre Zigaretten wegschliessen und dies nur in Abwesenheit ihrer Kinder tun. Eventuell – weil Pornos nach Abschalten des Fernsehers nicht mehr nachwirken, Tabakqualm aber auch noch vorhanden ist, nach dem man die Zigarette, Zigarre etc. ausgedrückt hat. Daher wäre es richtiger das Rauchen für Eltern in den eigenen vier Wänden völlig zu verbieten.

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